RICHTLINIE ZUR VERGABE VON DEUTSCHEN INTERNET-DOMAIN's
Stand: 15.05.1997 Vergabebestimmungen Alle hier beantragten Domains sind direkte Subdomains der deutschen Top Level Domain ".DE" (ISO 2-Zeichen-Kode für die Bundesrepublik). Sie werden zentral vom DENIC für alle deutschen Antragssteller vergeben, um die Eindeutigkeit im weltweiten Namensraum zu gewährleisten. Der Antragsteller erwirbt durch die Registrierung der Domain kein Eigentum an dieser; sie wird ihm lediglich zur Nutzung überlassen. Eine Bearbeitung kann nur bei Vollständigkeit der notwendigen Angaben erfolgen. Weitere Bitten, Ergänzungen oder Hinweise können an jeder Stelle des Antrages durch eine oder mehrere Zeile(n) jeweils eingeleitet mit remarks: angebracht werden. Der Antragsteller erklärt sein Einverständnis, daß die Daten in den Datenbanken des DE-NIC und den kooperierenden Institutionen des Internets (z.B. RIPE NCC oder InterNIC) in elektronischer oder schriftlicher Form veröffentlicht werden. Antragsteller und Inhaber von Domains können nur natürliche und juristische Personen sein, die ihren allgemeinen Gerichtsstand (°° 13, 17 ZPO ) in Deutschland haben. Der Antragsteller ist verpflichtet, die als Domain zu registrierende Zeichenfolge auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter, z.B. mit Namens-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten, sowie mit den allgemeinen Gesetzen zu prüfen. Mit der Antragstellung versichert der Antragsteller, daß er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und daß sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für die Verletzung von Rechten Dritter oder sonstiger Rechtsvorschriften ergeben haben. Das DENIC übernimmt insoweit keine Verpflichtungen. Jede Haftung durch das DENIC, gleich aus welchem Rechtsgrund, die auf leichter Fahrlässigkeit beruht, ist ausgeschlossen. Im übrigen beschränkt sich die Haftung auf denjenigen Schaden, den das DENIC als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder hätte voraussehen müssen. Wird das DENIC in Bezug auf die Domain oder ihre Nutzung von Dritten in Anspruch genommen, insbesondere wegen der tatsächlichen oder angeblichen Verletzung von Namens-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten oder wegen einer - aus welchem Grund auch immer - tatsächlich oder angebliche unzulässigen Verwendung der Domain durch ihren Nutzer, so hat der Inhaber das DENIC von sämtlichen Kosten und sonstigen nachteiligen Folgen dieser Inanspruchnahme freizuhalten. Der Inhaber erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die das DENIC zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen, und hält das DENIC auch insoweit von sämtlichen Kosten und nachteiligen Folgen frei. Domains können nur mit Zustimmung des DENIC auf einen neuen Inhaber übertragen werden. Das DENIC kann die Zustimmung verweigern, wenn eine Registrierung zugunsten des neuen Inhabers abgelehnt werden könnte oder dies aus einem anderen wichtigen Grund gerechtfertigt ist. Der bisherige und der zukünftige Inhaber der Domain haften gesamtschuldnerisch für alle zum Zeitpunkt der Übertragung bestehenden Verpflichtung en des Inhabers. Eine Domainüberlassung kann fristlos gekündigt werden, wenn der Inhaber die Vergaberichtlinie oder eine sonstige vertragliche Verpflichtung gröblich verletzt hat oder die Domain nach rechtskräftiger Feststellung eines Gerichts Rechte Dritter verletzt oder unter Verstoß gegen gesetzlichen Vorschriften genutzt worden und dieser Verstoß erheblich ist. Begriffsbestimmungen: * Domain-Name Ein gültiger Domain-Name besteht aus Buchstaben, Ziffern und dem Bindestrich, beginnend mit einem Buchstaben (siehe RFC 1035). Beim Namen wird nicht zwischen Groß/Kleinschreibung unterschieden. Der Name endet mit einem Buchstaben oder einer Zahl. Die Mindestlänge des Domain-Namens beträgt 3 Zeichen. Die Namen bestehender TopLevelDomains (arpa, com, int, gov, mil, nato, net, org, edu ...), 1- und 2-buchstabige Abkürzungen sowie deutsche Kfz-Kennzeichen sind als Domainnamen nicht zulässig. Eine weitere, eigene Unterteilung ist möglich (direkte Subdomain von uni-karlsruhe.de ist z.B. rz.uni-karlsruhe.de). Die antragstellende Organisation ist bei der Wahl des Domainnamens selbst für die Einhaltung des Namensrechts verantwortlich, evtl. auftretende Konflikte mit eingetragenen oder geschützten Namen sind zu beheben. Der Antragsteller VERSICHERT DURCH DEN ANTRAG, KEINE RECHTE DRITTER ZU VERLETZEN. Ansprechpartner, an den wir Dritte bei Problemen verweisen ist der admin-c der Domain, deshalb sollte dieser immer innerhalb der Organisation, für die die Domain beantragt wurde, angesiedelt sein. Das DENIC kann für Namenskonflikte NICHT verantwortlich gemacht werden. Weitere rechtliche Hinweise siehe unter den vorgenannten Vergabebestimmungen. * Antragstellende Organisation Beschreibung des zukünftigen Domain-Inhabers (z.B. eine Firma, ein Verein oder eine Behörde), dieses sollte eine rechtsfähige (auch juristische) Person sein und wenn vorhanden, soll die Organisations/Rechtsform mit angegeben werden. Zusätzlich müssen Sie die vollständige postalische Adresse, evtl. separat für Adresse zur Straßenangabe und Adresse mit Postfachangabe, angeben. * admin-C / Administrativer Kontakt Verantwortliche Autorität für die Domain, hier ist nur eine Person anzugeben, diese kann mit dem technischen Kontakt übereinstimmen, ist aber der allgemeine Ansprechpartner bei Rückfragen. Sie/Er ist 'BesitzerIn' der Domain und für die Einrichtung von Subdomains und die Einhaltung des Namensrechts verantwortlich. Als solcher MUSS sie/er in der Organisation angesiedelt sein, für die diese Domain eingetragen wird (siehe Abschnitt 2. 'descr:'). Der admin-c übernimmt die rechtliche Verantwortung, wenn die antragstellende Organisation nicht oder nicht mehr existiert oder keinen allgemeinen Gerichtsstand (°° 13, 17 ZPO) in Deutschland hat oder sonst nicht oder nicht mehr erreichbar ist. Die Person muß mit dem nic-hdl angegeben werden und in der RIPE-Datenbasis eingetragen sein. Der admin-c muß eine natürliche und juristische Personen sein, die ihren allgemeinen Gerichtsstand (°° 13, 17 ZPO) in Deutschland hat. * tech-c / Technischer Kontakt Die Person(en), die die technische Abwicklung in der Organisation/für die Organisation vornehmen, dieses können mehrere sein oder auch mit dem administrativen Kontakt übereinstimmen. Die Person muß mit dem nic-hdl angegeben werden und in der RIPE-Datenbasis eingetragen sein. * zone-c / Zonen-Kontakt Die Person, die den Nameserver betreut. Diese Angabe ist nur notwendig sofern ein eigener Nameserver für die Domain delegiert ist/werden soll. Bitte unbedingt eine Person angeben, selbst wenn im 'start of authority' Ressource Record des Nameservers eine funktionale Mailadresse (z.B. hostmaster@domain.de, netadm@domain.de ) angegeben wird. Die Person muß mit dem nic-hdl angegeben werden und in der RIPE-Datenbasis eingetragen sein. Der zone-c kann jedoch auch ein Roleobjekt sein. Ansonsten gelten die Ausführungen in der nachstehenden Erläuterung. Hinweise zum Anfang: Wenn Sie bereits einen Internet Service Provider haben, wenden Sie sich bitte an diesen! Er kann Sie beim Ausfüllen der notwendigen Formulare beraten und stellt den Antrag für Sie direkt beim DENIC. Anhand eines Beispiels und erläuternder Hinweise wollen wir Ihnen die notwendigen Informationen zum Ausfüllen des Antrages geben. Der Antrag selbst ist separat in dem Dokument denic-02.txt enthalten. Bitte setzen Sie Ihre Angaben zu den einzelnen Feldern jeweils hinter den : mit mindestens einem Leerzeichen Abstand. Die Angaben können sich über mehrere Zeilen erstrecken, jedoch muß dann das einleitende Schlüsselwort am Zeilenanfang wiederholt sein. Beim Ausfüllen bitten wir um die Auflösung von Umlauten und Sonderzeichen und die Verwendung des 7 Bit ASCII Zeichensatzes, da die meisten Daten international benutzt und bereitgestellt werden. Bitte geben Sie Telefonnummern stets in internationaler Konvention +Landeskennzahl Ortskennzahl_ohne_Null Rufnummer_mit_Nebenstelle an, z. B. +49 721 608 4039, aber nicht +49-721-608-4039 oder auch nicht 0049 721 608 4039 oder auch nicht nur 0721 608 4039. Bitte schicken Sie den ausgefüllten Antrag an Ihren Internet Service Provider bzw. an unsere Inkassostelle. Fragen, die die Zahlungsmodalitäten für direkt beim DE-NIC beantragte Domains betreffen, stellen Sie bitte direkt bei der Inkassostelle. --------------------------------------------------------------------------- Erläuterung der Einzelpunkte des Antrags (bitte nicht hier ausfüllen) 1. Domain-Name domain: (1 mal) WICHTIG: Die antragstellende Organisation ist bei der Wahl des Domainnamens selbst für die Einhaltung des Namensrechts verantwortlich, evtl. auftretende Konflikte mit eingetragenen oder geschützten Namen sind zu beheben. Der Antragsteller VERSICHERT DURCH DEN ANTRAG, KEINE RECHTE DRITTER ZU VERLETZEN. Ansprechpartner, an den wir Dritte bei Problemen verweisen ist der admin-c der Domain, deshalb sollte dieser immer innerhalb der Organisation, für die die Domain beantragt wurde, angesiedelt sein. Das DE-NIC kann für Namenskonflikte NICHT verantwortlich gemacht werden. Weitere rechtliche Hinweise siehe unter den vorgenannten Vergabebestimmungen. Ein gültiger Domain-Name besteht aus Buchstaben, Ziffern und dem Bindestrich, beginnend mit einem Buchstaben (siehe RFC 1035). Beim Namen wird nicht zwischen Groß/Kleinschreibung unterschieden. Der Name endet mit einem Buchstaben oder einer Zahl. Die Mindestlänge des Domain-Namens beträgt 3 Zeichen. Die Namen bestehender TopLevelDomains (arpa, com, int, gov, mil, nato, net, org, edu ...), 1- und 2-buchstabige Abkürzungen sowie deutsche Kfz-Kennzeichen sind als Domainnamen nicht zulässig. Antragsteller und Inhaber von Domains können nur natürliche und juristische Personen sein, die ihren allgemeinen Gerichtsstand (°° 13, 17 ZPO) in Deutschland haben. Es wird davon ausgegangen, daß innerhalb der antragstellenden Organisation eine interne Abstimmung über die Benutzung der beantragten Domain erfolgt ist. Grundsätzlich wird pro Organisation nur eine Domain empfohlen ! Eine weitere, eigene Unterteilung ist möglich (direkte Subdomain von uni-karlsruhe.de ist z.B. rz.uni-karlsruhe.de) Bsp: domain: uni-karlsruhe.de 2. Antragstellende Organisation descr: (1-10 mal) Bitte geben Sie in der ersten Zeile eine Beschreibung der zukünftigen Domain-InhaberIn an (z.B. eine Firma, ein Verein oder eine Behörde), dieses sollte eine rechtsfähige (auch juristische) Person sein und wenn vorhanden, geben Sie bitte die Organisations/Rechtsform mit an. Antragsteller und Inhaber von Domains können nur natürliche und juristische Personen sein, die ihren allgemeinen Gerichtsstand (°° 13, 17 ZPO) in Deutschland haben. Zusätzlich müssen Sie die vollständige postalische Adresse, evtl. separat für Adresse zur Straßenangabe und Adresse mit Postfachangabe, angeben. Falls Sie nur die erstgenannten Angaben machen, stellen Sie bitte sicher, daß der administrative Kontakt mit der vollständigen Adresse der Organisation angegeben wird. Bsp: descr: Allgemeintest GmbH descr: Hauptstr. 1 descr: D-12345 Adorf descr: Germany oder descr: Universitaet Karlsruhe descr: Kaiserstr. 12 descr: D-76138 Karlsruhe descr: Germany 3. Ansprechpartner 3.1 Administrativer Kontakt admin-c: (1 mal) Verantwortliche Autorität für die Domain, hier ist nur eine Person anzugeben, diese kann mit dem technischen Kontakt übereinstimmen, ist aber der allgemeine Ansprechpartner bei Rückfragen. Sie/Er ist 'BesitzerIn' der Domain und für die Einrichtung von Subdomains und die Einhaltung des Namensrechts verantwortlich. Als solcher MUSS sie/er in der Organisation angesiedelt sein, für die diese Domain eingetragen wird (siehe Abschnitt 2. 'descr:'). Der admin-c übernimmt die rechtliche Verantwortung, wenn die antragstellende Organisation nicht oder nicht mehr existiert oder keinen allgemeinen Gerichtsstand (°° 13, 17 ZPO) in Deutschland hat oder sonst nicht oder nicht mehr erreichbar ist. Die Person muß mit dem nic-hdl angegeben werden und in der RIPE-Datenbasis eingetragen sein. Bitte beachten Sie, daß wir in Problemfällen und bei Rückfragen zuerst über Ihren Provider mit Ihnen Kontakt aufnehmen, wir gehen davon aus, daß er sich mit Ihnen koordiniert. Antragsteller und Inhaber von Domains können nur natürliche und juristische Personen sein, die ihren allgemeinen Gerichtsstand (°° 13, 17 ZPO) in Deutschland haben. Das gilt insbesondere für den admin-c. Bsp: admin-c: BL118 oder admin-c: AB102-RIPE 3.2 Technischer Kontakt tech-c: (1-3 mal) Die Person(en), die die technische Abwicklung in der Organisation/für die Organisation vornehmen, dieses können mehrere sein oder auch mit dem administrativen Kontakt übereinstimmen. Die Person muß mit dem nic-hdl angegeben werden und in der RIPE-Datenbasis eingetragen sein. Der tech-c kann jedoch auch ein Roleobjekt sein. Bsp: tech-c: WF8-RIPE 3.3 Zonen-Kontakt zone-c: (1-3 mal) Die Person, die den Nameserver betreut. Diese Angabe ist nur notwendig sofern ein eigener Nameserver für die Domain delegiert ist/werden soll. Bitte unbedingt eine Person angeben, selbst wenn im 'start of authority' Ressource Record des Nameservers eine funktionale Mailadresse (z.B. hostmaster@domain.de, netadm@domain.de ) angegeben wird. Die Person muß mit dem nic-hdl angegeben werden und in der RIPE-Datenbasis eingetragen sein. Der zone-c kann jedoch auch ein Roleobjekt sein. Bsp: zone-c: SD24 Hinweis: Bei Domains, die nur Mail empfangen (MX-only Domain), wird die Zone immer durch das DE-NIC verwaltet. Lassen Sie dieses Feld entweder frei oder tragen Sie die nic-hdl HD4-RIPE dort ein. 4. Technische Daten der Domain 4.1. Verwendung der Domain (usage) usage: (1 mal) Hinter dem Schlüsselwort "usage:" verbirgt sich die Art der Domainverwendung. Zu welchem Zweck beantragen Sie Ihre Domain, voller Internet-Zugang usage: I Die genaue Spezifikation des Internetzugangs ist unter 4.3 ff erläutert. 4.2. Netzadressen (dom-net) dom-net: (0-n mal) Falls die beantragte Domain Rechner umfaßt, die an IP-Netze angeschlossen sind, geben Sie bitte die Netz-Nummer(n) (nur offiziell zugewiesene!) an. Bsp: dom-net: 129.13.0.0 4.3. Konnektivitätsinformationen Bitte beachten Sie, daß nur einer der folgenden Abschnitte in Frage kommt entweder Electronic Mail bzw. Adressrecords oder Nameserver. 4.3.1 Electronic Mail bzw. Adressrecords (nsentry) nsentry: (0-5 mal) Für Electronic Mail ist mindestens ein Mail-eXchanger notwendig, geben Sie diesen in Abstimmung mit Ihrem Dienstanbieter an, bei mehreren bitte mit unterschiedlichen Preferenzwerten. Bsp: nsentry: ihre-domain.de MX 100 mail1.ihr-provider.de nsentry: ihre-domain.de MX 200 mail2.ihr-provider.de nsentry: *.ihre-domain.de MX 100 mail1.ihr-provider.de nsentry: *.ihre-domain.de MX 200 mail2.ihr-provider.de Falls Sie zusätzlich die Eintragung der IP-Adresse eines Rechners wünschen, geben Sie bitte den Namen des Rechners und seine IP-Adresse hinter dem Schlüsselwort "nsentry:" an. Für als Mailexchanger eingetragene Rechner (im Beispiel mail1.ihr-provider.de) müssen A-RR existieren, CNAMES sind unzulässig. Bsp: nsentry: www.ihre-domain.de A 127.0.0.1 Die Zeilen hinter nserver: (vgl. nächster Abschnitt) bleiben in diesem Falle leer. WICHTIG: Die hinter dem Schlüsselwort "nsentry:" angegeben Zeilen werden exakt so im Nameserver eingetragen. Sie müssen also in jedem Fall gemäß rfc 1034 (DO ....) syntaktisch korrekt sein. 4.3.2. Voller Internet-Zugang, Domain Name Server (nserver) nserver: (0-5 mal) Für einen vollständigen Internet-Zugang werden Domain-Name-Server benötigt. Es sind (mindestens) zwei erforderlich, die ständig und über redundante Wege erreichbar sein müssen. Bei den Domain Name Servern ist der Primary als erster, gefolgt von den Secondaries anzugeben. Bei Nameservern in der Zone ist hinter dem Namen die IP-Nummer mit anzugeben. In jedem Fall ist die Unterstützung durch fremde DNS zuvor mit den entsprechenden Betreuern abzusprechen! Vor einer endgültigen Delegation durch das DE-NIC müssen alle Nameserver geladen und testbar sein ! Bsp: domain: uni-karlsruhe.de nserver: netserv.rz.uni-karlsruhe.de 129.13.64.5 nserver: iraun1.ira.uka.de nserver: noc.belwue.de Nur im 1. Fall muß die IP-Nummer angegeben werden, da der Server innerhalb der Domain ist. Bei Änderungen dieser IP-Adresse muß dies unbedingt über den Provider dem DENIC und den Betreibern der Secondaries mitgeteilt werden, ansonsten können Konnektivitätsverluste auftreten. 5. weitere Schlüsselworte Die weiteren Schlüsselwörter werden inzwischen nicht mehr verwendet. 6. Beispielanträge Fügt man alle Teile eines Antrags zusammen, kann ein Antrag so aussehen, wie in den folgenden beiden Beispielen gezeigt. 6.1. vollständiger Internetzugang über Provider domain: uni-karlsruhe.de descr: Universitaet Karlsruhe, Rechenzentrum, D-76138 Karlsruhe admin-c: BL118 tech-c: EW2-RIPE zone-c: EW2-RIPE nserver: netserv.rz.uni-karlsruhe.de nserver: nz20.rz.uni-karlsruhe.de nserver: noc.belwue.de dom-net: 129.13.0.0 dom-net: 193.196.32.0 - 193.196.69.0 usage: I order: expire: 6.2. Nur Mail-Domain direkt über DE-NIC domain: uni-karlsruhe.de descr: Universitaet Karlsruhe, Rechenzentrum, D-76138 Karlsruhe admin-c: BL118 tech-c: EW2-RIPE zone-c: HD4-RIPE nsentry: uni-karlsruhe.de IN MX 100 mail.myprovider.net nsentry: uni-karlsruhe.de IN MX 200 mail2.myprovider.net nsentry: www.uni-karlsruhe.de IN A 129.13.99.15 usage: I 7. Personeneinträge beim RIPE Zu jeder Person, die oben unter admin-c, tech-c oder zone-c eingetragen wurde, ist es notwendig die Person mit nic-hdl in der RIPE-Datenbank zu registrieren. Dies kann jeder Provider bzw. die Inkassostelle für Sie erledigen. Das DENIC ist aus personellen Gründen dazu nicht in der Lage. Ihr Provider bzw. die Inkassostelle benötigt dazu folgende Angaben: Hinter dem "person:"-Schlüsselwort folgt der Name der Person in der Reihenfolge "Vorname Nachname", keine Anrede, keine Titel etc.: Es folgt die vollständige Adresse "address:" mit Angaben zu Telefon "phone:" und Faxnummer "fax-no:". Diese Nummern sind in internationaler Schreibweise anzugeben. Soweit vorhanden, tragen Sie auch die Email-Adresse "e-mail:" der Person ein. Die NIC-Handle "nic-hdl:" ist bitte nur anzugeben, falls Sie bereits eine solche vom RIPE oder InterNIC zugeteilt bekommen haben. Andernfalls lassen Sie diesen Eintrag frei. Beispiel: person: Bruno Lortz address: Rechenzentrum address: Universitaet Karlsruhe address: Kaiserstr. 12 address: D-76138 Karlsruhe address: Germany phone: +49 721 608 4030 fax-no: +49 721 32550 e-mail: lortz@rz.uni-karlsruhe.de nic-hdl: BL118 Sollten Sie noch technische bzw. inhaltliche Fragen zum Antrag haben, Bei rechtlichen Fragen zu den wenden Sie sich bitte an: Vergabebestimmungen wenden Sie sich bitte an: "Hostmaster of the day" Rechenzentrum/DE-NIC DENIC Geschäftsstelle Universität Karlsruhe Wiesenhüttenplatz 26 Postfach 6980 - D-76128 Karlsruhe D-60329 Frankfurt am Main eMail: hostmaster@nic.de eMail: Recht@denic.de Telefon: 0190 - 87 44 46 (2 Telefon: 0190 - 87 44 41 (2 sec/Einheit) sec/Einheit) Telefax: 0190 - 87 44 47 (2 Telefax: 0190 - 87 44 42 (2 sec/Einheit) sec/Einheit) --------------------------------------------------------------------------- [Hostmaster DE-NIC] / hostmaster@nic.de / 15.05.1997