Anwendungs- und Auslegungsregeln der Landesmedienanstalten
für die Aufsicht über Fernseh-Gewinnspiele (GewinnSpielRel)


1. Kosten

1.1 Höhe der Kosten
Kosten, die für die Teilnahme an einem Gewinnspiel anfallen und das
Transportentgelt für eine Postkarte (aktuell 45 Cent) nicht
übersteigen, stellen keinen Einsatz dar.

Die Kosten i. H. v. 49 Cent/Anruf aus dem deutschen Festnetz, die zur
Zeit des DLMBeschlusses 2001 für den Versand einer Postkarte zu
entrichten waren, stellen derzeit den Höchstbetrag dar.


1.2 Kommunikation der Kosten

Die Höhe der Kosten aus dem deutschen Festnetz ist zum einen in den
Mitmachregeln (MMR) darzulegen. Zum anderen hat eine deutliche
permanente Bildschirmdarstellung der Kosten zu erfolgen. Weiterhin
sind Hinweise zu den Kosten in der Moderation zu erteilen. Zusätzlich
ist darauf hinzuweisen, dass für Anrufe aus dem Mobilfunkbereich
höhere Kosten anfallen; eine Angabe von Tarifen der zahlreichen
Netzanbieter ist in diesem Fall nicht erforderlich. Falls eine
Mitspielmöglichkeit aus dem Ausland angeboten wird, ist auf die
hierfür anfallenden höheren Kosten hinzuweisen.


2. Teilnahmeberechtigung

2.1 Ausschluss Minderjähriger
Hinweise auf die Altersbeschränkung haben sowohl in der Moderation
(5.1) als auch auf dem Bildschirm zu erfolgen.


2.2 Ausschluss eigener Mitarbeiter

Mitarbeiter des veranstaltenden Senders und deren Angehörigen sind von
der Teilnahme an den Spielen ausgeschlossen.

2.3 Ausschluss der Mitarbeiter der Aufsicht führenden Stelle

Mitarbeiter der Landesmedienanstalten sind von der Teilnahme an den
Spielen ausgeschlossen.


2.4 Ausschluss übriger Personen

Ein Ausschluss von einzelnen Zuschauern darf nur anhand
abstrakt-genereller Regelungen erfolgen, die im Vorfeld bekannt
gegeben wurden. Gleiches gilt für den Fall, dass die Zuschauer
unlautere Mittel einsetzen, um sich einen unrechtmäßigen Vorteil
gegenüber anderen Mitspielern zu verschaffen.


3. Spielgestaltung

3.1 Verschiedene Spielabläufe/Spielmodi

Derzeit werden überwiegend zwei Grundvarianten (mit unterschiedlichen
Abwandlungen) der Anruferauswahl bei den Sendern eingesetzt:

?Anrufbeantworter-" und ?Hot Button/Buzzer"-Spiel. Nach Auslösung des
technischen Mechanismus wählt dieser entweder zu einem beliebigen
Zeitpunkt eine beliebige stehende Telefonleitung zur Durchstellung in
die Sendung (Hot Button/Buzzer) aus, oder legt nach Ablauf eines
vorgegebenen Zeitraumes eine beliebige Reihenfolge von AB-Nachrichten
fest, wobei die Anrufer in dieser beliebigen Reihenfolge zurückgerufen
werden. Während des gesamten Spielverlaufs ist der Zuschauer in
regelmäßigen Abständen auf die aktuell eingesetzte Spielvariante
hinzuweisen. Letztere ist insbesondere durch eine permanente
Einblendung eines eindeutigen Symbols am Bildschirm zu kennzeichnen.

Im Hot-Button-Modus ist der Zuschauer von Beginn des Spiels an darüber
zu informieren, in welchem Zeitrahmen eine Durchstellung vorgesehen
ist. Dies kann durch ein eingeblendetes Zeitfenster (sog. Countdown)
geschehen. Bei Spielen mit einem offenen Zeitfenster, d. h. ein
ablaufendes Zeitfenster wird nicht eingeblendet und die Zeitdauer bis
zur Durchstellung eines Zuschauers ist deutlich länger gewählt, ist
dem Zuschauer durch Moderation und Bildschirmeinblendungen während der
gesamten Spieldauer in regelmäßigen Abständen bekannt zu geben, dass
der Zeitpunkt der Durchstellung ungewiss ist und zu einem beliebigen,
auch deutlich später liegendem Zeitpunkt erfolgen kann.


3.2 Änderung der Spielregeln

Bei gleichen Spielarten dürfen keine willkürlichen Änderungen der
Spielregeln vorgenommen werden (z. B. keine wechselnde
Berücksichtigung verschiedener Schriftarten/- größen, ausgeschriebener
Zahlen u. ä.). Die Spielregeln sind der aufsichtsführenden
Landesmedienanstalt auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.


3.3 Bildmanipulationen

Spiele, bei denen absichtlich zu Spielzwecken veränderte Bilder
verwendet werden, sind erlaubt, wenn sie grundsätzlich für das Medium
Fernsehen geeignet sind und davon auszugehen ist, dass die technische
Ausstattung des durchschnittlichen Fernsehhaushalts eine Lösung des
Spiels zulässt. Unzulässig sind daher insbesondere ?angefressene"
Buchstaben, verzerrte Graphikspiele oder eine schlechte graphische
Auflösung. Auf die unterschiedliche Darstellung insbesondere bei
verschiedenen Bildschirmformaten (16:9, 4:3) und Bildschirmkategorien
(Plasma-Bildschirm, PCBildschirm etc.) ist zu achten.


3.4 Aussagen zur Gewinnsumme

Sowohl in der Moderation als auch in den mittlerweile häufig
verwendeten Einblendungen der Gewinnsumme ist eindeutig auf die vom
Sender sicher garantierte Gewinnsumme sowie auf eine ggf. zusätzlich
eingeräumte Gewinnchance (Jackpot) hinzuweisen. Der Zuschauer ist
während der gesamten Sendung in regelmäßigen Abständen darüber zu
informieren, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine
Ausschüttung der als Gewinnchance bezeichneten Summe erfolgt. Falls
eine sichere Gewinnsumme nicht garantiert wird, ist dies durch
Moderation und Einblendung deutlich zu machen. Das bloße Einblenden
des Begriffs ?Gewinnchance" ist hierfür unzureichend. Eine
irreführende Vermischung von garantierter Gewinnsumme und Gewinnchance
ist unzulässig.


3.5 Aufleger

Sollte ein Zuschauer, der im Hot-Button/Buzzer-Spiel mit oder ohne
Zeitfenster in die Sendung durchgestellt worden ist, auflegen, ist
sofort ein weiterer Zuschauer durchzustellen.


4. Mitmachregeln (MMR)

4.1 Kommunikation der MMR

Die MMR sind in geeigneter Weise im Internet und Videotext zu
veröffentlichen. In der Moderation haben Hinweise auf die
Mitmachregeln zu erfolgen.


4.2 Inhalt der MMR

In den MMR sind die Kosten, die Teilnahmeberechtigung, die geltenden
Spielmodi sowie die Einwahlchance zu erläutern. In letzterem Fall ist
der Hinweis auf einen von einem externen Telefonie-Dienstleister
betriebenen Auswahlmechanismus unzureichend. Es hat ein ausdrücklicher
Hinweis zu erfolgen, dass nicht jeder Anruf, der Telefonkosten
produziert, in die Sendung durchgestellt wird.

Ebenso ist der Hinweis aufzunehmen, dass die Zuschauer das eigene
Telefonierverhalten kontrollieren sollen.


5. Moderation

5.1 Allgemeines

Im Rahmen der Moderation ist auf Kosten, fehlende
Teilnahmeberechtigung von Minderjährigen, Spielmodi, Einwahlchance,
Telefonierverhalten und die Veröffentlichung der MMR hinzuweisen.

Diese Hinweise haben in einer Sendung mehrmals, in der Regel in
Abständen von ca. 10 Minuten zu erfolgen. Von dieser Zeitvorgabe kann
abgewichen werden, wenn der Hinweispflicht durch permanente graphische
Darstellung oder das Einfügen von Laufbändern nachgekommen wird.


5.2 Irreführung/Falschinformationen

In der Moderation sind irreführende und falsche Aussagen jeglicher
Art, insbesondere über den Schwierigkeitsgrad und die Lösungslogik der
Aufgabe, sowie über die Spiel- und Mitmachregeln und die
Einwahlchance, unzulässig. Gleiches gilt für die Aussagen hinsichtlich
der zu erzielenden Gewinnsumme. Hier darf insbesondere keine
Vermischung von Jackpot und Gewinnsumme erfolgen (siehe 3.4).

Dem Zuschauer sind bei allen Spielen in angemessenem Umfang Hinweise
zum Schwierigkeitsgrad und zur Lösungslogik zu erteilen.

Der Aufbau von nicht vorhandenem Zeitdruck ist unzulässig.


5.3 Wahlwiederholung

Die Aufforderung zum Mitmachen darf keinen besonderen Anreiz zu
wiederholtem Anrufen enthalten.
Insbesondere ist ein Vergleich zwischen Anrufkosten und Gewinnsumme
unzulässig.


6. Auflösung der Rätsel

6.1 Zeitlicher Rahmen

Die Auflösung der Rätsel hat in der Regel nach Ablauf des Spieles bzw.
bei Postkartenspielen nach Beendigung der Mitmachmöglichkeit zu
erfolgen. Hiervon kann aus Gründen der redaktionellen Gestaltung
abgewichen werden; jedenfalls ist eine Auflösung in der jeweiligen
Sendung erforderlich.


6.2 Inhaltliche Voraussetzungen

Die an einen fairen Wettbewerb zu stellenden Voraussetzungen
erfordern, dass die Spiele transparent aufgelöst werden. D. h. für den
durchschnittlichen Zuschauer muss es, insbesondere auch bei schweren
Spielen möglich sein, die Lösungslogik nachzuvollziehen. Diesem
Erfordernis kann auf vielfältige Art Rechnung getragen werden, sei es
durch Einblendung der Fehler, Zwischensummenbildungen bei
Additionsspielen o. ä.

Die bloße Angabe einer Lösungszahl ist unzureichend.


7. Übermittlung von MMR und internen Dienstanweisungen
an die Aufsicht führende Landesmedienanstalt

Sender, die Fernseh-Gewinnspiele veranstalten, haben verbindliche
Spielregeln (Mitmachregeln) aufzustellen und der jeweils zuständigen
Landesmedienanstalt unaufgefordert die neueste Fassung der MMR und
evtl. existierender (interner) Dienstanweisungen vorzulegen. Deren
Überprüfung ist zur Kontrolle der Spielformate neben der Auswertung
von Sendemitschnitten erforderlich.
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