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Aktionsplan für den Binnenmarkt --------------------------------------------------------------------------- Binnenmarkt: Aktionsplan legt weiteres Vorgehen fest * Warum gerade jetzt ein Aktionsplan? * Vier strategische Ziele * Drei Phasen * Schlußfolgerungen des Europäischen Rates zum Aktionsplan Der Europäische Rat in Amsterdam vom 16. und 17. Juni hat den von der Kommission am 4. Juni vorgelegten Aktionsplan für den Binnenmarkt begrüßt. Der Aktionsplan erläutert im einzelnen die vorrangigen Maßnahmen, die zur Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarkts bis 1. Januar 1999 zu ergreifen sind. Die Mitgliedstaaten erneuern so ihr Engagement, um parallel zur Einführung des Euro zum 1. Januar 1999 weitere Fortschritte auf dem Wege zur Vollendung des Binnenmarkts zu erzielen. Außerdem erkannte der Gipfel an, daß der Binnenmarkt - ganz im Sinne von Präsident Santers Vertrauenspakt für Beschäftigung - Angelpunkt zur Steigerung von Beschäftigung und Wachstum ist. Der Aktionsplan verfolgt vier strategische Ziele: die Vorschriften wirksamer gestalten, die hauptsächlichen Marktverzerrungen bewältigen, die sektorspezifischen Schranken für die Marktintegration abbauen und den Binnenmarkt in den Dienst aller Bürger stellen. Nach einem dreistufigen Zeitplan sollen spezifische Aktionen durchgeführt werden: Einleitung von Sofortmaßnahmen, rasche Annahme bereits unterbreiteter Vorschläge und weitestmögliche Einigung über die verbleibenden Maßnahmen bis 1. Januar 1999. Der Europäische Rat forderte die Mitgliedstaaten und den Ministerrat auf, sich innerhalb der festgesetzten Fristen auf die notwendigen Maßnahmen zu einigen. Die Kommission wird darüber wachen, daß die Mitgliedstaaten den Aktionsplan ordnungsgemäß durchführen und dazu regelmäßig einen Binnenmarktanzeiger veröffentlichen. Außerdem wird dem Europäischen Rat von Luxemburg im Dezember ein Bericht über die bei der Umsetzung des Aktionsplans erzielten Fortschritte vorgelegt werden. Warum gerade jetzt ein Aktionsplan? Der Europäische Binnenmarkt ist der größte Markt dieser Art in der Welt. Er hat einen erheblichen Beitrag zu Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung geleistet. Er steht für einen 1,1 bis 1,5 %igen Anstieg des EU-Einkommens und für die Schaffung von 300.000 bis 900.000 Arbeitsplätzen, doch ist sein gesamtes Potential noch nicht ausgeschöpft. Nach wie vor bestehen Hindernisse. Europa braucht einen besser funktionierenden Binnenmarkt für mehr Wachstum, mehr Innovation und mehr Beschäftigung, einen Binnenmarkt, der für alle arbeitet - Bürger, Verbraucher, Klein- und Großunternehmen - einen Markt, der zu einer ausgewogenen Wirtschaftsentwicklung in allen EU-Regionen und im Europäischen Wirtschaftsraum beiträgt, einen dynamischen, wissensgestützten Markt, der sozialen Rückhalt bietet und für die Anliegen aller offen ist. Ein einwandfrei funktionierender Binnenmarkt wird gewährleisten, daß sich der Übergang zur einheitlichen Währung unter optimalen Bedingungen vollzieht und die Erweiterung der EU gelingt. Der 1996 von der Kommission erstellte Bericht über Wirkung und Wirksamkeit der Binnenmarktmaßnahmen wurde von den Mitgliedstaaten weitgehend gutgeheißen. Der politische Wille ist vorhanden. Er muß jetzt in zielgerechte Aktionen umgesetzt werden. Der Binnenmarkt ist nicht bloß ein wirtschaftliches Gefüge. In ihm leben 370 Mio. Menschen, die bessere Beschäftigungsmöglichkeiten, günstigere Lebens- und Arbeitsbedingungen und eine größere Auswahl an hochwertigen Waren und Dienstleistungen zu niedrigeren Preisen wollen. Der Binnenmarkt ist für die Menschen da. Viel wurde schon erreicht. Die Bürger genießen bereits das Recht auf Aufenthalt und Arbeit in der gesamten Union. Der Binnenmarkt setzt grundlegende Normen für Gesundheit und Sicherheit, Chancengleichheit und Arbeitsrecht. Allerdings ist noch mehr zu tun, um diese Rechte effektiv durchzusetzen. Außerdem muß die Sozialpolitik helfen, den Wandel abzufedern und ein neues Wechselspiel zwischen Flexibilität und Sicherheit zu fördern, z.B. durch angemessene Unterrichtung und Anhörung sowie durch stärkere Mitwirkung der Sozialpartner. Die vom Europäischen Rat in Dublin beschlossene Beschäftigungsstrategie wird, gestützt auf den Vertrauenspakt für mehr Beschäftigung der Kommission, den Menschen Gelegenheit geben, ihre Qualifikationen zu verbessern. Ebenso wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Sozialschutzsysteme zu modernisieren und sie beschäftigungsfreundlicher zu gestalten. Der Binnenmarkt muß auch weiterhin zu mehr Konvergenz und Kohäsion zugunsten der Mitgliedstaaten in Randlage beitragen, und zwar unterstützt durch fortlaufende Kontrolle und, wo notwendig, durch angemessene Gemeinschaftshilfe. Weitere Anstrengungen sind notwendig, um die Kohärenz zwischen der Binnenmarktpolitik und anderen Politikfeldern zu gewährleisten. Der Binnenmarkt steht und fällt mit dem ihm entgegengebrachten Vertrauen. Es ist daher wichtig, daß alle zentralen Regeln erlassen sind, daß sie vollständig und gerecht angewendet werden, daß die Probleme rasch angegangen werden und daß die grundlegenden Vorschriften für einen lauteren Wettbewerb uneingeschränkt eingehalten werden. Für die Verbraucher ist wichtig, daß Waren, Dienstleistungen und Informationen zuverlässig sind. Für die arbeitsplatzschaffenden kleineren Unternehmen ist es von Bedeutung, daß der Markt für sie arbeitet. Allgemein ist es schließlich erforderlich, daß jede Regierung für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes eintritt. Im "Raum ohne Binnengrenzen" der Union Geschäfte tätigen, reisen, leben oder arbeiten muß so einfach werden wie in jedem Mitgliedstaat. Die Einführung der gemeinsamen Währung ist ein entscheidender Zeitpunkt. Der Binnenmarkt wird die notwendige wirtschaftliche Unterstützung für die Währungsunion leisten, und der Euro wird Bedeutung und Wirksamkeit des Binnenmarkts wachsen lassen. Die vorgeschlagenen Aktionen sind ehrgeizig. Zu ihrer Durchführung bedarf es eines starken politischen Willens. Die Zeit drängt. Doch im Falle des Gelingens wird Europa über einen Binnenmarkt verfügen, der mehr Wachstum und mehr Arbeitsplätze bewirken kann und gleichzeitig das europäische Sozialmodell erhält und ausbaut. Die Kommission wird regelmäßig einen "Binnenmarktanzeiger" veröffentlichen und ihn dem Binnenmarktrat und dem Europäischen Rat auf allen ihren Tagungen zur Kenntnisnahme vorlegen. Der Binnenmarktanzeiger enthält ausführliche Angaben zum Stand der Binnenmarktfortschritte und zur Bereitschaft der Mitgliedstaaten zur Durchführung des Aktionsplans. Vier strategische Ziele Der Aktionsplan für den Binnenmarkt berücksichtigt die Kommentare der Mitgliedstaaten und sonstiger interessierter Kreise zum Kommissionsentwurf vom 30. April. Der Aktionsplan beruht auf der Analyse der im Oktober 1996 von der Kommission vorgelegten Mitteilung über Wirkung und Wirksamkeit der Binnenmarktmaßnahmen. Dort wurde festgestellt, daß der Binnenmarkt wesentlich zu Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in der EU beigetragen hat, aber sein volles Potential noch nicht entfaltet. Der Aktionsplan setzt Prioritäten, um einen klaren strategischen Überblick über die notwendigen Aktionen zu geben. Die vier strategischen Ziele sind gleichermaßen bedeutsam und müssen parallel verfolgt werden: 1. Die Vorschriften wirksamer gestalten: Der Binnenmarkt beruht auf Vertrauen. Dieses Ziel ist nur durch die einwandfreie Durchsetzung der gemeinsamen Regeln zu erreichen. Die Vereinfachung der Vorschriften auf Ebene der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten ist ebenfalls eine wesentliche Voraussetzung für eine Verringerung der Unternehmensbelastung und für die Arbeitsplatzschaffung. 2. Die hauptsächlichen Marktverzerrungen bewältigen: Es besteht allgemeine Übereinstimmung dahingehend, daß Steuerschranken und wettbewerbswidriges Verhalten Verwerfungen bewirken, die zu beseitigen sind. 3. Die sektorspezifischen Schranken für die Marktintegration abbauen: Das gesamte Binnenmarktpotential wird nur zu verwirklichen sein, wenn die noch bestehenden Schranken - und natürlich neu entstandene Schranken - abgebaut werden. Dies erfordert unter Umständen Rechtsvorschriften zur Schließung der Lücken im Binnenmarkt-Rechtsrahmen, verlangt aber auch nach einem signifikanten Wandel in der Einstellung der nationalen Verwaltungen gegenüber dem Binnenmarkt. 4. Den Binnenmarkt in den Dienst aller Bürger stellen: Der Binnenmarkt schafft Arbeitsplätze, vergrößert die persönliche Freiheit und kommt den Verbrauchern zugute; er gewährleistet andererseits ein hohes Maß an Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz. Es sind aber weitere Schritte nötig, auch zur Erweiterung der sozialen Dimension des Binnenmarktes. Und um ihre Binnenmarktrechte voll zu genießen, müssen die Bürger diese Rechte kennen und rasch durchsetzen können. Innerhalb dieser strategischen Ziele hat die Kommission eine begrenzte Anzahl spezifischer Aktionen ermittelt, mit denen die Funktionsweise des Binnenmarktes bis 1. Januar verbessert werden soll. Es wurde ein selektiver Ansatz gewählt - denn es werden natürlich auch in anderen Bereichen Maßnahmen zur Konsolidierung des Binnenmarktes durchgeführt Drei Phasen Alle Maßnahmen des Aktionsplans sind für das uneingeschränkte, reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts und die Förderung von Wachstum und Beschäftigung von wesentlicher Bedeutung. Die Vorbereitungen zu den einzelnen Maßnahmen sind jedoch unterschiedlich weit gediehen, so daß sie nach Auffassung der Kommission im Hinblick auf die realistischerweise bis 1. Januar erzielbaren Fortschritte differenziert werden sollten. Die Kommission hat daher einen Drei-Phasen-Ansatz vorgeschlagen, der vom Europäischen Rat in Amsterdam befürwortet wurde. Phase 1 umfaßt Maßnahmen, die sehr kurzfristig durchgeführt werden können, weil sie keine weiteren Gemeinschaftsrechtsakte erfordern, sondern nur der Umsetzung politischer Zusagen in praktische Schritte auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene bedürfen. Viele der Maßnahmen zur Verwirklichung von Zielgehören hierher. Ferner wird die Kommission vor Jahresende weitere Maßnahmen vorschlagen. Phase 1 umfaßt u.a.: * Unverzügliche Umsetzung des Binnenmarktrechts (Mitgliedstaaten unterbreiten Zeitpläne bis 1. Oktober 1997) * Einrichtung von Kontaktstellen in den Mitgliedstaaten, an die sich Bürger und Unternehmen bei Binnenmarktproblemen wenden können, um die Probleme rasch zu lösen und die Durchsetzung der Binnenmarktregeln auf einzelstaatlicher Ebene zu sichern (bis 1. Oktober 1997). * Ausweitung der SLIM-Vereinfachungsmaßnahmen auf andere Sektoren (Vorbereitung der dritten Phase bis Januar und der vierten Phase bis Mai 1998) * Tatsächliche Anwendung der Liberalisierungsmaßnahmen im Telekommunikations- und Elektrizitätssektor (spätestens Januar bzw. Februar 1999) * Verbesserung und Ausweitung der EURES-Datenbank auf Beschäftigungsmöglichkeiten in der gesamten EU * Einleitung eines Dialogs mit den Bürgern (bis Anfang 1998) und Wirtschaftsakteuren (bis 1. Juli 1998), damit sie sich besser über ihre Rechte im Binnenmarkt und über Wege zur Lösung der aufgetretenen Probleme unterrichten können * Kommissionsinitiativen auf den Gebieten öffentliches Auftragswesen, gegenseitige Anerkennung, europäische Normen, Konformitätskennzeichnung, gemeinschaftliches Patentsystem, Bauprodukte, Durchführung des Programms Zoll und Reform des Versandverfahrens (vor Ende 1997). Phase 2 umfaßt Maßnahmen, die bereits vorgeschlagen wurden, doch vom Europäischen Parlament und vom Rat möglichst früh vor dem 1. Januar anzunehmen sind. Phase 2 umfaßt: * Richtlinienvorschlag über den Schutz biotechnologischer Erfindungen * Vorschlag für das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft * Vorschlag für einen Transparenzmechanismus für Dienstleistungen der Informationsgesellschaft * Richtlinienvorschlag für die Liberalisierung der Gasmärkte. Phase 3 umfaßt Maßnahmen, zu denen die Kommission noch Vorschläge unterbreiten muß oder wo die Gemeinschaftsinstitutionen aufgrund der Natur des Gegenstands im Hinblick auf die Verabschiedung noch viel Zeit und Mühe investieren müssen. Wo noch keine Vorschläge vorliegen, verpflichtete sich die Kommission, diese innerhalb der Fristen des Aktionsplans zu unterbreiten. Parlament und Rat sollten sie nach einem formlosen beschleunigten Verfahren vorrangig behandeln. In den verbleibenden Fällen müssen die Gemeinschaftsorgane bis zur Verabschiedung noch zusätzliche Zeit und Mühe investieren. In diesen Fällen müssen die EU-Organe alles unternehmen, um bis 1. Januar über die verbleibenden Maßnahmen so weit wie möglich Einigung zu erzielen. Wichtigste Maßnahmen, die die Kommission in der Phase 3 vorschlagen wird: * Aufhebung der Beschränkungen für die Anlagen von Pensionsfonds (Grünbuch vom Juni 1997, Maßnahmen werden nach Konsultationen eingeleitet) * neue Richtlinie über Systeme für gemeinsame Anlagen (bis Dezember 1997) * neuer Vorschlag für grenzüberschreitende Zusammenschlüsse (bis 31. Dezember 1997) * Richtlinienvorschlag über Zahlungsverzug (zweite Hälfte 1997) * Richtlinienvorschlag über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (zweite Hälfte 1997) * Richtlinienvorschlag für Fernverkauf von Finanzdienstleistungen (zweite Hälfte 1997) * Richtlinienvorschlag für digitale Unterschriften (zweite Hälfte 1997) * Richtlinienvorschlag für Rechtschutz bei Dienstleistungen mit Zugangsberechtigung (zweite Hälfte 1997) * Vorschläge zur Anpassung des Rechts auf Aufenthalt und Verbleib in einem anderen Mitgliedstaat (1998) * Vorschläge für die Modernisierung und einheitliche Anwendung des Mehrwertsteuersystems * Richtlinienvorschläge über Zusatzrenten für in einen anderen Mitgliedstaat entsendete Arbeitnehmer (bis Oktober 1997) * Vorschlag für eine Ratsverordnung über die Straffung der Notifizierungsanforderungen bei horizontalen staatlichen Beihilfen (bis November 1997) * Vorschlag für eine Ratsverordnung über Notifizierungsverfahren für staatliche Beihilfen, Termingrenzen für Kommissionsentscheidungen und Rechte Dritter (Anfang 1998). Maßnahmen der Phase 3, für die bereits Vorschläge bestehen, die jedoch besondere Entschlossenheit erfordern, damit bis 1. Januar weitestgehende Einigung erzielt werden kann: * Steuerpaket, das einen Verhaltenskodex gegen unlauteren Steuerwettbewerb enthält, sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Verzerrungen bei der Kapitalbesteuerung und zur Abschaffung der Quellensteuer auf Zins- und Lizenzgebührenzahlungen zwischen Unternehmen und Verzerrungen bei indirekten Steuern * Richtlinienvorschlag zur Umgestaltung des Gemeinschaftsrahmens für die Besteuerung von Energieprodukten * Vorschläge für die Abschaffung der Grenzkontrollen, der Beschränkungen des Rechts auf Freizügigkeit und auf Reisen plus flankierender Maßnahmen im Sicherheitsbereich * Richtlinienvorschlag für den Verkauf von Konsumgütern und damit verbundene Garantien Schlußfolgerungen des Europäischen Rates in Amsterdam zum Aktionsplan für den Binnenmarkt "Der Europäische Rat bekräftigt erneut, daß er einem geregeltem Funktionieren des Binnenmarktes als Kernstück der Gesamtstrategie zur Förderung von Wettbewerbs fähigkeit, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in der Union große Bedeutung beimißt. Er begrüßt den Aktionsplan der Kommission für den Binnenmarkt, dessen Gesamtzielsetzung er billigt. Die vier strategischen Ziele des Aktionsplans sollten die Grundlage erneuter politischer Anstrengungen zur Beseitigung noch bestehender Hemmnisse bilden, so daß sichergestellt werden kann, daß der potentielle Nutzen des Binnenmarktes in vollem Umfang erreicht wird. Der Europäische Rat ist sich darin einig, daß es wichtig ist, daß die Maßnahmen im Bereich Binnenmarkt voll mit der Politik der Union in anderen Bereichen, insbesondere in den Bereichen Sozialpolitik, regionaler Zusammenhalt, Wettbewerbspolitik, Entwicklung von Klein- und Mittelunternehmen, Umweltschutz, Gesundheit sowie Verbraucherrechte, abgestimmt werden. Der Europäische Rat unterstreicht die Notwendigkeit einer zeitlichen Staffelung der verschiedenen Maßnahmengruppen des Aktionsplans. Die Gemeinschaftsorgane und die Mitgliedstaaten sollten zunächst diejenigen Bereiche in den Mittelpunkt stellen, in denen sofort Maßnahmen getroffen werden können oder in denen bereits Vorschläge vorliegen, über die die Verhandlungen rasch abgeschlossen werden können. Einer der Bereiche, in denen sofortige Maßnahmen in Betracht kommen, ist nach Auffassung des Europäischen Rates der Bereich des ersten strategischen Ziels des Aktionsplans, wonach die bestehenden Binnenmarktregeln wirkungsvoller gestaltet werden sollen. Der Europäische Rat unterstreicht die entscheidende Bedeutung einer rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Umsetzung aller vereinbarten Rechtsvorschriften in innerstaatliches Recht, die Notwendigkeit einer umfassenden Information der Bürger und der Wirtschaft über den Binnenmarkt sowie die Notwendigkeit einer zügigen Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten und die Einführung schnellerer und effektiverer Problemlösungs- und Beratungsverfahren auf Ratsebene bei Problemen, die immer wieder auftreten. Der Europäische Rat fordert die Kommission auf zu prüfen, in welcher Weise der freie Warenverkehr wirksam gewährleistet werden kann. Er ersucht die Kommission, bis zu seiner nächsten Tagung im Dezember 1997 entsprechende Vorschläge vorzulegen. Der Europäische Rat bekräftigt sein entschiedenes Bekenntnis zur Vereinfachung der bestehenden und der neuen Rechts- und Verwaltungsvorschriften im Hinblick auf eine bessere Qualität der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und die Verringerung des von der europäischen Wirtschaft, insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen, zu tragenden Verwaltungsaufwands. Die Kommission wird ersucht, hierfür eine Task-Force einzusetzen. Der Europäische Rat ruft die Kommission ferner auf, ihr Relaisprogramm zur Vereinfachung im Benehmen mit allen betroffenen Parteien zu erweitern, und appelliert an die Mitgliedstaaten, auf einzelstaatlicher Ebene ähnliche Vereinfachungsmaßnahmen durchzuführen. Der Europäische Rat fordert den Rat und das Europäische Parlament nachdrücklich auf, sich bald - möglichst noch vor Jahresende- über eine begrenzte Anzahl der in dem Aktionsplan genannten vorrangigen Maßnahmen zu einigen und dabei bereits vorliegende Vorschläge zugrunde zu legen. Er ersucht ferner den Rat, gegebenenfalls auf der Grundlage weiterer Vorschläge der Kommission die nötigen Schritte zu unternehmen, damit Anfang 1999 möglichst weitgehendes Einvernehmen in bezug auf die übrigen Kernbereiche des Binnenmarkts erzielt werden kann. Der Europäische Rat begrüßt es, daß sich die nächsten drei Präsidentschaften verpflichtet haben, dem Aktionsplan Priorität einzuräumen. Er ersucht das Europäische Parlament, den Aktionsplan politisch zu unterstützen, damit die betreffenden Rechtsvorschriften so rasch wie irgend möglich verabschiedet werden können. Er ersucht die Kommission, dem Rat und dem Europäischen Rat im Dezember 1997 über den Stand der Durchführung des Plans Bericht zu erstatten."
Text aus dem TextArchiv 7 - http://www.ta7.de/