Bayern Pass:
************ Anton Huber geboren am 10.3.1863 in München Beruf: Privatler Bayernpass: Dem Besitzer dieses Ausweises wird hiermit bescheinigt, dass er ein Bayer ist und dies auch öffentlich jederzeit und überall behaupten darf. Gleichzeitig erkennt er an, daß er über die Pflichten eines bayrischen Bürgers, wie sie im nachfolgenden aufgeführt sind, belehrt worden ist, und sie treu einzuhalten gedenkt. Die bayrischen Bürgerpflichten: 1. Er darf im Wirtshaus nie weniger als ein Mass bestellen. 2. Eine Mass muss spätestens nach 15 Minuten leer sein. 3. Er muss jederzeit laut die Bayernhymne singen können. 4. Er muss alle Bierfeste besuchen, insbesondere darf der Besuch der Wiesn nur auf amtsärtztliche Bescheinigung unterbleiben. 5. Er darf keinesfalls die Weisswurst mit Messer und Gabel essen. 6. Er muss mindestens 4 mal täglich Brotzeit machen. 7. Er darf nie eine Preussin heiraten. 8. Er muss die bayrische Landessprache vollkommen beherrschen. 9. Er hat stets die bayrischen Gedenktage zu begehen als da sind: 2.2 die Erfindung des Bieres 3.4 die Erfindung der Weisswurst 4.6 die Erfindung des Leberkas alle Sonn-und Feiertage gelten der Erinnerung an den letzten Sieg über die Preussen. 10. Er hat König und Vaterland immer treu zu sein. Die Nichtbefolgung einer dieser Vorschriften wird mit 3 monatigem Bierentzug oder mit einer Geldbusse bestraft, im Wiederholungsfalle werden die Bürgerrechte entzogen. München, 31. Februar 1838 Bierdimpfl Königlischer Bayer Amtsrat
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