Regeln und Historie des Bahnengolf bzw. Minigolf

Das klassische Golf, dessen Ursprünge im 15. Jahrhundert liegen
sollen, war Leuten in gesellschaftlich bedeutenden Stellungen
vorbehalten. Und da ein Golfplatz mit 18 Löchern auch eine Menge Platz
beansprucht, kam schon früh die Idee auf, eine kleinere Variante des
Golfspiels zu schaffen. Um das "Putten" besser üben zu können, wurden
die so genannte "practice putting greens" auf jedem Golfplatz
eingerichtet. In Amerika war das Interesse am Golf so groß, dass auch
in vielen Großstädten derartige Übungsmöglichkeiten angeboten wurden.

Erste Ansätze für ein "Golfspiel auf Bahnen" sind in den 20er-Jahren
dieses Jahrhunderts festzustellen. Auf überdachten Bretterbahnen
dienten kleine Türen oder Figuren als Hindernisse. Um 1930 konnte man
zum Beispiel in London in fast allen Parks der Stadt auf Rasen-Anlagen
spielen. In Amerika erfreute sich das "Kleingolf-Spiel" so großer
Beliebtheit, dass bis Ende der 30er-Jahre 30.000 Anlagen entstanden,
die aber keinen festgelegten Normen unterworfen waren. Ähnliche Bahnen
gab es zu der Zeit auch schon in Deutschland, sie verschwanden aber
nach einigen Jahren wieder von der Bildfläche.

Die eigentliche Geburtsstunde des Bahnengolfsports schlug 1953 in
Locarno. Der Schweizer Paul Bongni setzte nach zweijährigen
Konstruktionsplanungen seine Idee um, einen genormten Golfplatz für
Jedermann zu bauen. Dabei befolgte er die vom Golf bekannten
Grundsätze des sportlichen Spiels: Auf 18 Bahnen muss der Ball mit
einem Schläger über eine bestimmte Distanz und diverse Hindernisse ins
Loch geschlagen werden. Die natürlichen Hindernisse des klassischen
Golfs ersetzte Bongni durch künstliche Aufbauten. Seine Bahnen meldete
er unter dem Namen "Minigolf" als Patent an und schuf damit die
Voraussetzung, dass baugleiche Minigolfbahnen nach denselben Kriterien
überall angelegt werden konnten. 1962 existierten in Europa bereits
rund 120 Minigolf-Sportanlagen.

Kurz nachdem die erste Minigolfanlage Deutschlands in Traben-Trarbach
eröffnet worden war, wurde 1956 ein weiteres genormtes
Bahnengolfsystem aus der Taufe gehoben. Die von dem Hamburger
Geschäftsmann Albert Rolf Pless entwickelte Miniaturgolfanlage
unterschied sich vom schweizerischen Minigolf erheblich: Die Bahnen
bestanden aus transportablen Fertigteilen, die in ihren Abmessungen
wesentlich kleiner waren als eine Minigolfpiste. Während die Bahnen
beim Minigolf 12 m lang und 1,25 m breit waren, betrugen die Ausmaße
einer Miniaturgolfbahn nur 6,25 m Länge und 0,9 m Breite. Die
Bahnbezeichnung "Miniatur-Golf" wurde ebenfalls gesetzlich geschützt.
Die beiden Systeme, Minigolf und Miniaturgolf, gingen von nun an
getrennte Wege.

Der 1956 gegründete "Deutsche Minigolf Sportverband" (DMS) wurde 1962
vom ?Deutschen Minigolf Verband? (DMV) abgelöst, in dem sich 43
Vereine zusammenschlossen. Die 1. Deutsche Minigolf-Meisterschaft
wurde 1955 in Traben-Trarbach als international offene Veranstaltung,
ähnlich heutigen Jedermann-Turnieren ausgetragen. 1959 in Murnau fand
erstmals ein Mannschaftswettbewerb statt.

Im Miniaturgolfsport wurden 1959 die ersten Vereine gegründet, nachdem
bereits 1957 der "Deutsche Allgemeine Miniaturgolf-Sportverband"
(DAMS) entstanden war. An der 1. Deutschen Miniaturgolf-Meisterschaft
1960 in Berlin nahmen 118 Aktive teil. Platzbesitzer und Lizenznehmer
schlossen sich 1962 zum "Internationalen Förderverband des
Miniaturgolf-Sportes" (IFV) zusammen und riefen den IFV-Pokal, ein
Vergleichskampf zwischen Auswahlmannschaften, ins Leben.

Am 1.Oktober 1966 schlossen sich dann alle Spartenverbände des
Kleingolfsports zum "Deutschen Bahnengolf-Verband" (DBV) zusammen.
Drei Jahre später wurde der DBV als 41. Dachverband im "Deutschen
Sportbund" aufgenommen. Seit 1972 wird der Spielbetrieb nach den
DBV-einheitlichen Spielregeln und Ordnungen durchgeführt.

Allgemeines:

- Bahnengolf wird mit Ball und Schläger auf einem Bahnengolfsportplatz
  gespielt. Zweck dieses Spieles ist es, den Ball mit möglichst wenigen
  Schlägen vom Abschlag ins Ziel zu bringen.

Ballwahl / Schlag:

- Für das Spiel an einer Bahn ist pro Spieler jeweils nur ein Ball
  zugelassen.

- Ein Ball, der beim Bespielen einer Bahn so stark beschädigt wird,
  dass er nach Ansicht eines Schiedsrichters nicht ordnungsgemäß
  weitergespielt werden kann, oder der an einer Bahn verloren geht (und
  nicht innerhalb 5 Minuten gefunden wird), wird unter Anrechnung eines
  Zusatzpunktes durch einen anderen Ball ersetzt. Der neue Schlag ist
  vom letzten Ruhepunkt des beschädigten bzw. vermissten Balles
  auszuführen.

- Zur Vorbereitung des Schlages ist der Ball mit der Hand auf das
  Spielfeld zu legen. Ausnahmen sind nur Körperbehinderten oder Spielern
  mit Ausnahmegenehmigung (Gesundheitsgründe) gestattet.
  Spielerinnen/Spieler der Seniorenklasse I und II ist es freigestellt,
  den Ball mit der Hand oder Schläger auf das Spielfeld zu legen.

- Der im Spiel befindliche Ball darf nur durch einen Schlag mit dem
  Schläger fortbewegt werden. Er darf nur aus der Ruhestellung gespielt
  und vom Schläger nur im Moment des Schlages berührt werden.

- Vor jedem Schlag ist Schlagstellung einzunehmen. Der Schläger ist
  mit beiden Händen zu führen (Ausnahme: Armbehinderte).

- Ein Schlag ist ausgeführt, wenn der Ball bei Schlagbereitschaft den
  Schläger berührt und dadurch in Bewegung versetzt wird.

- Schläge sind zu werten, wenn der Ball im Spiel ist. Absichtsloses
  Berühren des Balles ohne eindeutige Schlagbereitschaft gilt nicht als
  Schlag.

Schlagbereitschaft:

Ball im Spiel:

a) wenn er durch einen Schlag vom Auflagepunkt der Abschlagsmarkierung
   in Bewegung gesetzt wird und auf dem Weg zur Grenzlinie bzw. Hindernis
   ist oder

b) nach korrekter Überwindung der Grenzlinie, wenn er sich innerhalb
   des Spielfeldes, aber außerhalb des Zieles befindet.

Punkte:

Spielreihenfolge und Bespielen einer Bahn:

- Eine Bahn darf bespielt werden, wenn der Vorspieler sein Spiel an
  der Bahn beendet und sie verlassen hat.

- Bei Gruppenspiel muss jede Bahn während eines Durchganges stets in
  der gleichen Reihenfolge bespielt werden. Eine neue Bahn darf erst
  bespielt werden, wenn der letzte Spieler der betreffenden
  Spielergruppe sein Spiel an der vorhergehenden Bahn beendet hat.

Abschlag und Ablegen:

1. Verlässt der im Spiel befindliche Ball nach korrekter Überwindung
   der Grenzlinie die Bahn, wird er dort wieder eingelegt, wo er sie
   verlassen hat.

2. Überwindet der im Spiel befindliche Ball ein etwa vorhandenes
   zweites oder drittes Hindernis auf einem nicht vorgesehenen Weg, wird
   er dort vor dem Hindernis wieder eingesetzt, wo er seinen korrekten
   Lauf beendet hat.

3. Bleibt ein im Spiel befindlicher Ball an einem Hindernis oder der
   Bahnbegrenzung liegen, so darf er nur mit der Hand rechtwinklig
   abgelegt werden, soweit dies zur Vorbereitung eines neuen Schlages
   dient, und zwar von einem Hindernis in Spielrichtung bis zu 30 cm, in
   allen anderen Fällen bis zu 20 cm Abstand.

4. Ist der im Spiel befindliche Ball in einem Hindernisaufbau liegen
   geblieben, so muss er in die Richtung abgelegt werden, aus der er
   gekommen ist.

5. Läuft ein im Spiel befindlicher Ball hinter die Grenzlinie zurück
   und kommt dort zur Ruhe gilt:

a) Bei Bahnen mit Hindernisaufbauten ist der Ball, gegebenenfalls
   unter Beachtung der Ablegerichtlinien, von dort weiterzuspielen, wo er
   die Grenzlinie passiert hat.

b) Bei Bahnen ohne Hindernisaufbauten ist der Ball, gegebenenfalls
   unter Beachtung der Ablegerichtlinien, von dort weiterzuspielen, wo er
   zur Ruhe gekommen ist.

- Der Liegepunkt eines abgelegten bzw. versetzten Balles darf vor dem
  Schlag nicht noch mal verändert werden.

- Ist eine Bahn nur von der Abschlagmarkierung spielbar, ist jeder
  Schlag von dort auszuführen.

- Der Ball muss mit seinem Auflagepunkt die Markierung noch berühren.

Hindernisse:

Ziel:

Ende des Spiels:

Lauf des Balles:

- Für die Sauberkeit ist jeder Spieler selbst verantwortlich.
  Zufällige Behinderungen dürfen nicht beseitigt werden, solange sich
  der im Spiel befindliche Ball in Bewegung befindet.

- Der Lauf eines im Spiel befindlichen Balles darf nach dem Schlag
  weder durch den Spieler noch durch eine andere Person absichtlich
  beeinflusst werden (Windabschirmung außerhalb der Bahn ist erlaubt).

- Wird der Lauf eines im Spiel befindlichen Balles durch äußere
  Einwirkung (kein Witterungseinfluss) beeinflusst, so ist ohne
  Bevorzugung oder Benachteiligung des Spielers durch ein Mitglied des
  Schiedsgerichts ein neuer Schlag festzusetzen.

a) Geschah die äußere Einwirkung vor Überwinden der Grenzlinie, hat
   der neue Schlag vom Abschlag als Wiederholung zu erfolgen, also keine
   Anrechnung eines Punktes.

b) Bei Beeinflussung hinter der Grenzlinie auf dem Weg zum Ziel gilt
   allgemein: neuer Schlag von einem Punkt im Zielkreis, kein
   Wiederholungsschlag. Alle Schläge sind als Punkte anzurechnen.

- Hat der im Spiel befindliche Ball eindeutig geruht, und wird er
  danach durch äußere Einwirkung wieder in Bewegung gesetzt, muss er auf
  den Ruhepunkt zurückgelegt werden.


Nach Informationen des Deutschen Bahnengolf-Verbandes

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