Gerücht oder Wahrheit – Sonderurlaub bei Umzug

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Wer umzieht, weiß, dass es jede Menge Arbeit und Zeit kostet, diesen Umzug zu stemmen. Nicht nur das Ein- und Auspacken aller Sachen, auch die Koordination, die Arbeiten, die beim Aus- oder Einzug anfallen und viele weitere Dinge sind dabei pure Zeitfresser.

Da liegt natürlich nahe, Urlaub einzureichen, um alles in Ruhe zu packen. Immer wieder geht es dann darum, ob einem Arbeitnehmer Sonderurlaub für einen Umzug zusteht. Doch gibt es diesen wirklich oder ist dies nur ein Gerücht?

Sonderurlaub für meinen Umzug

Leider ist es nur ein Gerücht, dass es bei einem Umzug Sonderurlaub gibt. Natürlich ist dies Ermessenssache des Chefs, aber ein gesetzlicher Anspruch besteht laut Bundesurlaubsgesetz (BurlG) sowie Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) nicht.

Lediglich dann, wenn der Arbeitnehmer „unverschuldet und für verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ an seiner normalen Arbeit gehindert ist, kann er ein Recht auf Sonderurlaub haben.

Zu diesen Gründen gehört beispielsweise ein betrieblich bedingter Umzug oder aber wenn der Umzug nur während der Arbeitszeit möglich ist. Hierzu können eine Standortverlagerung gehören oder auch eine Versetzung an einen anderen Standort. Nur dann ist es möglich, bezahlten Sonderurlaub beim Umzug zu erhalten.

Wie viel Sonderurlaub ist möglich?

Auch die Dauer des Sonderurlaubs ist gesetzlich nicht geregelt oder festgelet. In der Regel gilt es aber, dass bei einem Umzug im gleichen Ort einen Tag Sonderurlaub gewährt wird und beim Umzug in einen anderen Ort können zwei Tage bezahlten Sonderurlaub genehmigt werden.

Dabei kommt es natürlich auch immer auf das Verhältnis zu Arbeitnehmer und Chef an, auf die Länge der Betriebszugehörigkeit, die Leistungsbereitschaft des Arbeitnehmers sowie die derzeitige Auftragslage.

Lehnt der Chef den Sonderurlaub ab, muss der Arbeitnehmer in den sauren Apfel beißen und kann nicht dagegen vorgehen.

Weitere Regelungen zum Sonderurlaub

Natürlich kann jeder Arbeitgeber in einem Arbeitsvertrag eigene Bedingungen für den Sonderurlaub festlegen. Daher sollte zuerst in den Arbeitsvertrag geschaut werden, ob solche Sonderregelungen aufgeführt sind. Dennoch ist es insbesondere der Sonderurlaub oftmals schon durch die geltenden Tarifverträge geregelt, die meist alles abdecken.

Abschließend ist also zu sagen, dass ein bezahlter Sonderurlaub in der Regel nicht wirklich zusteht und daher der Umzug so gut wie möglich auch ohne Urlaub geplant werden muss. Hat man einen guten Draht zum Chef und die Auftragslage ist gerade im normalen Bereich, kann man hoffen, dass der Chef das Nachsehen hat und einen bezahlten Sonderurlaub gewährt.

Viele Arbeitnehmer können aber in der Regel einen Tag Urlaub oder Überstunden erhalten, wenn Sie umziehen.

Denn Chefs sind nicht immer Unmenschen und wissen auch, welche Arbeit ein solcher Umzug sein kann. Daher sollte immer das persönliche Gespräch mit dem Chef gesucht werden – sofern dies möglich ist – um vielleicht einen Tag bezahlten Sonderurlaub für den Umzug zu erhalten.