Lohnersatzleistung, Kurzarbeitergeld

Kurzabeitergeld ist eine so genannte Lohnersatzleistung, für die die deutsche Arbeitslosenversicherung zuständig ist und auf die man auch einen Anspruch hat. Um allerdings wirklich einen Anspruch auf dieses Kurzarbeitergeld zu haben, müssen einige Faktoren erfüllt werden.

Welche Faktoren müssen erfüllt werden?

Erstens muss ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegen. Das wäre beispielsweise Krankheit oder Arbeitslosigkeit.

Betriebliche und persönliche Voraussetzungen

Des Weiteren müssen die betrieblichen und die persönlichen Vorraussetzungen vorliegen damit man Kurzarbeitergeld bekommt. Der Arbeitsausfall, zum Beispiel ein witterungsbedingter Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit vor allem in der Bauwirtschaft, wo es regelmäßig zu so genannten „Winterkündigungen“ kommt, muss der Agentur für Arbeit rechtzeitig mitgeteilt werden, ansonsten besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Agentur für Arbeit entscheidet

Wenn diese Faktoren alle erfüllt sind, liegt es nun an der Agentur für Arbeit die Höhe und die Dauer des Kurzarbeitergeldes zu berechnen und zu bestimmen. Der Betroffene bekommt nun Geld, das auch als Entgeltersatzleistungen bezeichnet wird oder früher mal Lohnersatzleistungen genannt wurde.

Aber natürlich nicht für immer. Schließlich heißt es Kurzarbeitergeld. Es liegt nun an dem Betroffenen, diesen Zustand wieder zu ändern und meistens kommt man dann in irgendwelche Maßnahmen der Agentur für Arbeit.

Welchen Zweck erfüllt das Kurzarbeitergeld

Es sollen dadurch betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden, um die Mitarbeiter für einen bessere Auftragslage zu halten. Denn wer möchte schon die guten Mitarbeiter verlieren.