Boule bzw. Pétanque Spielregeln

Die internationalen Boule-/Pétanqueregeln

Pétanque-Regeln des Deutschen Pétanque Verbands (DPV) gemäß der
fédération internationale de la pétanque et du jeu provençal (F.I.P.J.P)


Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
---------

Pétanque ist eine Sportart, in der zwei Mannschaften gegeneinander
spielen; jeweils: 3 Spieler gegen 3 Spieler (Triplettes).

Es können sich ebenfalls gegenüberstehen:

2 Spieler gegen 2 Spieler (Doublettes),
1 Spieler gegen 1 Spieler (Tete-a-tete).

Beim Triplettes hat jeder Spieler zwei Kugeln, wogegen beim Doublettes
und beim Tete-a-tete jeder Spieler drei Kugeln zur Verfügung hat.

Jede, hiervon abweichende Spielweise ist verboten.


Pétanque wird mit Kugeln gespielt, die vom Verband oder von der
F.I.PJ.P zugelassen sind und folgenden Eigenschaften entsprechen:

a) Sie müssen aus Metall sein.
b) Einen Durchmesser zwischen 7,05 cm (Minimum) und 8 cm (Maximum)
   haben.
c) Mit einem Gewicht zwischen 650 Gramm (Minimum) und 800 Gramm
   (Maximum). Logo (Marke des Herstellers) und Gewichtsangabe müssen
   auf den Kugeln eingraviert und immer lesbar sein.
d) Sie dürfen weder durch Hinzufügen von Metall noch durch Einbringen
   von Sand verändert worden sein.

   Generell dürfen die Kugeln nach der Fertigstellung (nur durch
   zugelassene Hersteller) auf keine Art gefälscht und keiner Verformung
   oder Veränderung unterzogen werden. Insbesondere darf die vom
   Hersteller vorgegebene Härte durch nachträgliches Ausglühen nicht
   abgeändert werden.

   Name und Vorname oder die Initialen des Spielers dürfen jedoch
   nachträglich eingraviert werden sowie verschiedene Logos und Siegel
   gemäß dem Leistungsverzeichnis (,,Lastenheft") zur Herstellung von
   Kugeln.

Ein Spieler, der sich einer Verletzung der Bestimmungen d) schuldig
macht, wird sofort vom Wettbewerb ausgeschlossen; ebenso sein oder
seine Mitspieler.


Die folgenden zwei Fälle können eintreten:

1. ,,Gefälschte" Kugeln:

Die Lizenz des Spielers wird für eine in der Disziplinarordnung
festgelegte Zeitdauer eingezogen, ungeachtet weiterer Maßnahmen durch
den zuständigen nationalen Disziplinarausschuß.

2. ,,Ausgeglühte" Kugeln:
Die Lizenz des Spielers wird für 2 Jahre eingezogen und er verliert
für mindestens 3 und höchstens 5 Jahre das Recht, an nationalen und
internationalen Meisterschaften teilzunehmen.

Sollte bei einem dieser beiden Fälle der Spieler nicht Eigentümer der
Kugeln und der Name des Eigentümers bekannt sein, so verliert dieser
seine Lizenz für 2 Jahre.

Wenn eine Kugel zwar nicht verfälscht, aber durch Abnutzung oder einen
Fabrikationsfehler einer Kontrolle nicht standhält oder nicht den
unter a), b) oder c) aufgeführten Normen entspricht, muß der Spieler
sie austauschen; er hat aber auch die Möglichkeit, einen anderen
kompletten Kugelsatz zu verwenden.

Durch Spieler formulierte Reklamationen bezüglich der Punkte a), b)
und c) sind nur vor Beginn eines Spieles zulässig. Die Spieler sind
deshalb gehalten, sich davon zu überzeugen, daß ihre Kugeln und die
ihrer Gegner den festgelegten Normen entsprechen.

Auf Punkt d) gestützte Reklamationen sind während des ganzen Spieles
zulässig, dürfen jedoch nur zwischen zwei Durchgängen eingebracht
werden.

Wenn sich ab dem dritten Durchgang die Reklamation bezüglich der
Kugeln des Gegners als unbegründet herausstellt, werden dem
Punktestand des Gegners drei Punkte hinzugefügt.

Für den Fall, daß eine Kugel geöffnet wurde, liegt die Verantwortung
bei dem Reklamierenden. Ergibt sich, daß die Kugeln einwandfrei sind,
muß sie der Reklamierende bezahlen oder ersetzen; er kann jedoch nicht
zum Ersatz für darüber hinausgehende Schäden gezwungen werden.

Der Schiedsrichter oder die Jury können immer, auch zu jedem Zeitpunkt
eines Spieles, eine Prüfung der Kugeln eines oder mehrerer Spieler
durchführen.

Die Zielkugeln sind ausnahmslos aus Holz.

Der Durchmesser muß zwischen 25 mm (Minimum) und 35 mm (Maximum)
betragen.

Gefärbte Zielkugeln, gleich in welcher Farbe, sind zulässig.



Artikel 3
---------

Vor Beginn eines Wettbewerbes muß jeder Spieler seine Lizenz vorlegen.
Er muß sie ebenfalls - allerdings nur vor Beginn eines Spieles - auf
Verlangen des Schiedsrichters oder des Gegners vorzeigen. Die Lizenz
muß gemäß den Rechtsvorschriften des DPV ausgestellt sein und muß
insbesondere ein gesiegeltes Paßbild sowie die Unterschrift des
Inhabers beinhalten.

Artikel 4
---------
Es ist den Spielern verboten, Kugeln oder Zielkugeln im Verlauf des
Spieles zu wechseln, außer in folgenden Fällen:

a) Diese sind unauffindbar, wobei die Zeit zum Suchen auf fünf Minuten
   limitiert ist.
b) Wenn sie zerbrechen, zählt nur das größte Bruchstück.

Sind noch Kugeln zu spielen, so wird das größte Bruchstück sofort,
nach eventuell erforderlicher Messung, durch eine Kugel / Zielkugel
mit gleichem oder ähnlichem Durchmesser ersetzt. Bei der nächsten
Aufnahme darf der betroffene Spieler den kompletten Kugelsatz
austauschen.


Das Spiel

Artikel 5
---------

Pétanque wird auf jedem Boden gespielt.

Die Veranstalter oder der Schiedsrichter können den Mannschaften
jedoch abgegrenzte Spielfelder zuweisen.

In diesem Fall muß das Spielfeld bei nationalen und internationalen
Meisterschaften mindestens 15 m in der Länge und 4 m in der Breite
betragen.

Bei anderen Wettbewerben kann der DPV eventuelle Abweichungen von
diesen Mindestmaßen erlauben oder es den angeschlossenen
Landesverbänden ermöglichen, den Abweichungen zuzustimmen.

Dabei dürfen die Abmessungen von 12 m x 3 m jedoch nicht
unterschritten werden.

Die Spiele werden bis zum Erreichen von 13 Punkten durch eine
Mannschaft gespielt.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Vorrunden- (,,poules") oder die
Entscheidungsspiele (,,cadrage") nur bis zum Erreichen von 11 Punkten
zu spielen.

Grundsätzlich erhält nach jedem Durchgang die Mannschaft, welche mit
einer ihrer Kugeln die kürzeste Distanz zur Zielkugel hat, so viele
Punkte, wie sie insgesamt Kugeln näher bei der Zielkugel liegen hat,
als die am nächsten liegende Kugel der gegnerischen Mannschaft.


Artikel 6
---------

Die Spieler ermitteln durch das Los, welche der beiden Mannschaften
das Spielgelände aussuchen darf (sofern es nicht durch den
Veranstalter zugeteilt wird) und als erste die Zielkugel wirft.

Ein beliebiger Spieler der Mannschaft, welche die Auslosung gewonnen
hat, wählt den Punkt des Abspieles und zeichnet auf den Boden einen
Kreis von mindestens 35 cm und höchstens 50 cm im Durchmesser, jedoch
so, daß die Füße jeden Spielers ganz hineinpassen.

Dieser Wurfkreis muß in einem Abstand von mehr als einem Meter von
jedem Hindernis oder von der Grenze zu verbotenem Gelände entfernt
sein; sowie bei Wettbewerben auf "freiem" Spielgelände (ohne begrenzte
Spielfelder) von mindestens 2 Metern von dem nächsten benutzten
Wurfkreis. Die Füße müssen sich im Innern des Wurfkreises befinden und
dürfen nicht über ihn hinausreichen.

Sie dürfen ihn weder verlassen oder gehoben werden, bis die geworfene
Kugel den Boden berührt hat. Auch andere Körperteile dürfen den Boden
außerhalb des Wurfkreises nicht berühren. Ausnahmen sind lediglich bei
Behinderten gestattet. Behinderte Spieler im Rollstuhl müssen darauf
achten, daß der Wurfkreis so zwischen den Rädern liegt, daß die
Fußstütze des Rollstuhles sich auf Höhe des Kreisrandes befindet.

Das Werfen der Zielkugel durch einen Spieler einer Mannschaft bedeutet
nicht, daß dieser auch als erster spielen muß. Im Falle der Zuteilung
eines Spielfeldes können die betroffenen Mannschaften das Spiel nicht
ohne Erlaubnis des Schiedsrichters auf einem anderen Spielgelände /
-feld aufnehmen.


Artikel 7
---------

Damit die von einem Spieler geworfene Zielkugel gültig ist, muß:

1. Der Abstand der Zielkugel bis zum nächstgelegenen Punkt des
   Wurfkreisrandes mindestens 4 Meter und höchstens 8 Meter für
   "Minimes", mindestens 5 Meter und höchstens 9 Meter für "Cadets",
   mindestens 6 Meter und höchstens 10 Meter für "Juniors" und
   "Seniors" betragen.

2. Der Wurfkreis sich mindestens 1 Meter von jedem Hindernis und von
   der Grenze zu verbotenem Gelände befinden.

3. Die Zielkugel mindestens 1 Meter von jedem Hindernis und vom
   nächsten Punkt der Grenze zu einem verbotenen Gelände entfernt
   liegen.

4. Die Zielkugel muß für einen Spieler sichtbar sein, der mit beiden
   Füßen und in aufrechter Körperhaltung im Innern des Wurfkreises
   steht.

Im Fall, daß dies bestritten wird, entscheidet der Schiedsrichter
unanfechtbar, ob die Zielkugel sichtbar ist.

Beim nächsten Durchgang wird die Zielkugel aus einem Wurfkreis
geworfen, der um den Punkt gezeichnet wird, auf dem diese zuletzt im
vorhergehenden Durchgang lag; außer in folgenden Fällen:

1. Der Wurfkreis wäre weniger als 1 Meter von einem Hindernis oder von
   der Grenze zu einem verbotenen Gelände entfernt.

2. Es wäre nicht möglich, die Zielkugel auf die größtmögliche
   Entfernung zu werfen.

Im ersten Fall zeichnet der Spieler einen Kreis in der
vorgeschriebenen Mindestentfernung vom Hindernis oder von der Grenze
zu verbotenem Gelände. Im zweiten Fall kann der Spieler auf einer
geraden Linie in entgegengesetzter Richtung des vorhergehenden
Durchganges zurückgehen, bis er die Zielkugel auf die größtmögliche
Entfernung werfen kann; aber nicht weiter. Diese Möglichkeit ist
jedoch nur zulässig, wenn die Zielkugel in keiner Richtung auf die
größtmögliche Entfernung geworfen werden kann.

Wenn nach drei aufeinanderfolgenden Würfen durch dieselbe Mannschaft
die vorgeschriebenen Bedingungen (wie oben aufgeführt) nicht erfüllt
sind, wird die Zielkugel der gegnerischen Mannschaft ausgehändigt, die
ebenfalls drei Versuche hat und die den Wurfkreis unter den
obengenannten Bedingungen zurückverlegen darf. Wenn diese Mannschaft
bei drei Würfen nicht erfolgreich ist, darf der Wurfkreis nicht mehr
verändert werden. In jedem Fall behält die Mannschaft das Recht,
welche die Zielkugel nach den ersten drei Würfen verloren hat, die
erste Kugel zu spielen.


Artikel 8
---------

Wird die Zielkugel, nachdem sie geworfen wurde, durch den
Schiedsrichter, einen Spieler, einen Zuschauer, ein Tier oder
irgendeinen beweglichen Gegenstand angehalten, so ist sie nicht gültig
und wird erneut geworfen, ohne daß dieser Wurf auf die drei erlaubten
angerechnet wird.

Wenn nach dem Wurf der Zielkugel eine erste Kugel gespielt ist, hat
der Gegner noch das Recht, die Lage der Zielkugel zu beanstanden. Wird
die Beanstandung für zulässig erkannt, so wird die Zielkugel erneut
geworfen und die Kugel erneut gespielt. Wenn der Gegner ebenfalls eine
Kugel gespielt hat, wird die Zielkugel als definitiv gültig angesehen
und Reklamationen sind dann nicht mehr erlaubt. Die Zielkugel darf nur
dann erneut geworfen werden, wenn beide Mannschaften den Wurf als
ungültig anerkannt haben oder wenn der Schiedsrichter so entschieden
hat.

Eine Rückkehr zur Anerkennung des betreffenden Wurfes der Zielkugel
ist dann nicht mehr möglich.

Sollte sich eine Mannschaft davon abweichend verhalten, verliert sie
das Recht zum Werfen der Zielkugel.


Artikel 9
---------

Die Zielkugel ist in folgenden sechs Fällen ungültig:

1. Wenn sie sich, nachdem sie geworfen wurde, nicht in den unter
   Artikel 7 beschriebenen Grenzen befindet.

2. Wenn sie im Verlauf eines Durchganges auf verbotenes Gelände
   gelangt, auch wenn sie auf erlaubtes Spielgelände zurückkehrt.
   Die Zielkugel ist gültig, wenn sie auf der Grenze des Spielgeländes
   liegt. Sie ist nur ungültig, wenn sie (aus der Senkrechten betrachtet)
   die Grenze zu einem verbotenen Gelände oder die Auslinie mit ihrem
   gesamten Durchmesser vollständig überschritten hat. Als verbotenes
   Gelände ist auch eine Pfütze anzusehen, auf der die Zielkugel frei
   schwimmt.

3. Wenn sie sich auf erlaubtem Gelände befindet, ihre Lage aber so
   verändert wird, daß sie (entsprechend Artikel 7) vom Wurfkreis aus
   nicht mehr sichtbar ist.

   Eine Zielkugel ist jedoch nicht ungültig, wenn sie durch eine Kugel
   verdeckt wird.

   Um beurteilen zu können, ob die Zielkugel sichtbar ist, darf der
   Schiedsrichter eine Kugel zeitweise entfernen.

4. Wenn ihre Lage so verändert wird, daß sie mehr als 20 Meter oder
   weniger als 3 Meter vom Wurfkreis entfernt liegenbleibt.

5. Wenn ihre Lage so verändert wird, daß sie unauffindbar ist, wobei
   die Zeit zum Suchen auf fünf Minuten limitiert ist.

6. Wenn sich zwischen dem Wurfkreis und der Zielkugel verbotenes
   Gelände befindet.


Artikel 10
----------

Grundsätzlich ist es den Spielern verboten, eventuelle Maßnahmen zur
Veränderung des Spielgeländes vorzunehmen. Es ist den Spielern
ausdrücklich verboten, ein Hindernis, das sich auf dem Spielgelände
befindet, zu entfernen, in seiner Lage zu verändern oder zu
zerdrücken.

Der Spieler, der die Zielkugel wirft, darf vorher lediglich die
Bodenbeschaffenheit für einen Wurfpunkt ("donnee") erkunden, indem er,
allerdings nicht mehr als dreimal, mit einer seiner Kugeln den Boden
an dieser Stelle berührt. Jedoch darf der Spieler, der sich darauf
vorbereitet zu spielen, oder gegebenenfalls ein Spieler seiner
Mannschaft das Loch schließen, das durch die unmittelbar davor
gespielte Kugel entstanden ist. Im Fall der Nichtbeachtung
obenstehender Bestimmungen zieht sich der Spieler folgende Maßnahmen
zu:

1. Verwarnung.

2. Annullierung der gespielten oder der zu spielenden Kugel.

3. Disqualifikation der schuldigen Mannschaft.

4. Disqualifikation beider Mannschaften für den Fall des schuldhaften
   Einverständnisses.


Artikel 11
----------

Wenn die Zielkugel im Verlauf eines Durchganges unvermutet durch ein
Blatt oder ein Stück Papier verdeckt wird, sind diese Gegenstände zu
entfernen.

Wenn zum Beispiel die schon zur Ruhe gekommene Zielkugel durch die
Einwirkung des Windes oder wegen einer Bodenunebenheit bewegt wird, so
wird sie auf ihren ursprünglichen Platz zurückgelegt; Voraussetzung
ist die Markierung des ursprünglichen Platzes. Dasselbe geschieht,
wenn die Zielkugel unabsichtlich durch einen Spieler, einen
Schiedsrichter, einen Zuschauer, einen beweglichen Gegenstand (z.B.
eine Kugel / Zielkugel aus einem anderen Spiel) oder durch ein Tier in
ihrer Lage verändert wird.

Um jede Anfechtung zu vermeiden, müssen die Spieler die Zielkugel
markieren. Waren die Kugeln oder die Zielkugel nicht markiert, ist
eine Reklamation unmöglich.


Artikel 12
----------

Wenn im Verlauf eines Durchganges die Zielkugel auf ein anderes
Spielfeld gerät, das begrenzt oder nicht begrenzt ist, ist sie gültig
unter dem Vorbehalt der Bestimmungen von Artikel 9. Die Spieler,
welche diese Zielkugel benutzen, warten gegebenenfalls auf das Ende
des Durchganges, der durch die Spieler begonnen wurde, die das
betreffende Spielgelände / -feld benutzen, um dann ihren eigenen
Durchgang zu beenden. Die Spieler, auf welche diese Bestimmung
zutrifft, müssen Geduld und Höflichkeit aufbringen.


Artikel 13
----------

Wird im Verlauf eines Durchganges die Zielkugel ungültig, so können
sich drei Möglichkeiten ergeben:

a) Beide Mannschaften verfügen jeweils noch über mindestens eine zu
   spielende Kugel:

   Der Durchgang wird mit 0 Punkten gewertet (annulliert).

b) Nur eine Mannschaft verfügt noch über mindestens eine zu spielende
   Kugel:

   Diese Mannschaft bekommt so viele Punkte zugesprochen, wie sie noch
   zu spielende Kugeln zur Verfügung hat.

c) Keine Mannschaft verfügt noch über zu spielende Kugeln:

   Der Durchgang wird mit 0 Punkten gewertet (annulliert).


Artikel 14
----------

1. Wenn die weggeschossene Zielkugel durch einen Schiedsrichter oder
   einen Zuschauer angehalten wird, behält sie ihre neue Position.

2. Wird die weggeschossene Zielkugel durch einen Spieler angehalten, so
   hat dessen Gegner drei Möglichkeiten:

a) Er läßt die Zielkugel in ihrer neuen Position.

b) Er legt sie an ihren ursprünglichen Platz zurück.

c) Er legt die Zielkugel auf einen Punkt, der sich auf der
   Verlängerung der Strecke zwischen dem ursprünglichen Platz der
   Zielkugel und dem Platz befindet, an dem sie angehalten wurde, aber
   ausschließlich innerhalb des erlaubten Spielgeländes und nur, wenn der
   Durchgang fortgesetzt werden kann.

Die Punkte b) und c) können nur angewendet werden, wenn die Zielkugel
vorher markiert war. War die Zielkugel nicht markiert, bleibt sie in
ihrer neuen Position. Überquert die weggeschossene Zielkugel
verbotenes Gelände und kommt zurück, um dann auf dem Spielgelände zum
Stillstand zu kommen, ist sie ungültig, wobei Artikel 13 zu beachten
ist.


Artikel 15
----------

Wenn die Zielkugel im Verlauf eines Durchganges das erlaubte
Spielgelände verlassen hat und somit ungültig ist, wird sie für den
nächsten Durchgang aus einem Wurfkreis geworfen, der um den Punkt
gezeichnet wird, auf dem sie lag, bevor sie das Spielgelände verlassen
hat.

Dies geschieht unter Beachtung des Artikel 7:

a) Der Wurfkreis kann im Abstand von 1 Meter von jedem Hindernis und
   von der Grenze zu verbotenem Gelände entfernt gezeichnet werden.

b) Die Zielkugel kann auf alle reglementierten Entfernungen geworfen
   werden.


Die Kugeln

Artikel 16
----------

Die erste Kugel wird von einem Spieler der Mannschaft gespielt, die
den Losentscheid oder den vorhergehenden Durchgang gewonnen hat.

Der Spieler darf keine Hilfsmittel benutzen oder Markierungen
vornehmen, um seine Kugel ins Ziel zu bringen oder um seinen Wurfpunkt
zu kennzeichnen.

Wenn er seine letzte Kugel spielt, ist es ihm nicht erlaubt, eine
weitere Kugel in der anderen Hand zu halten.

Es ist verboten, die Kugeln oder die Zielkugel anzufeuchten. Befindet
sich die erste gespielte Kugel auf verbotenem Gelände, dann muß der
Gegner spielen und dies abwechselnd, bis sich eine Kugel innerhalb des
Spielgeländes befindet.

Wenn sich nach einer gespielten Kugel oder nach einem Schuß keine
Kugel mehr innerhalb des Spielgeländes befindet, gelten sinngemäß die
Bestimmungen des Artikel 29.


Artikel 17
----------

Während der regulären Zeit, die ein Spieler benötigt, um seine Kugel
zu spielen, müssen die anderen Spieler und die Zuschauer äußerste Ruhe
einhalten. Die Gegner dürfen weder umhergehen, noch gestikulieren oder
irgend etwas tun, was den Spieler stören könnte. Nur die Partner des
Spielers dürfen sich zwischen der Zielkugel und dem Wurfkreis
befinden.

Die Gegner müssen sich seitlich hinter der Zielkugel oder seitlich
hinter dem Spieler aufhalten. Sie müssen sowohl vom Spieler als auch
von der Zielkugel einen Abstand von mindestens 2 Metern einhalten.
Die Spieler, welche diese Vorschriften nicht beachten, können vom
Wettbewerb ausgeschlossen werden, wenn sie ihr Verhalten nach einer
Verwarnung durch den Schiedsrichter beibehalten.


Artikel 18
----------

Eine gespielte Kugel kann nicht nochmals gespielt werden, es sei denn,
sie wird zwischen dem Wurfkreis und der Zielkugel durch eine Kugel /
Zielkugel aus einem anderen Spiel, durch ein Tier oder irgendeinen
beweglichen Gegenstand (Ball usw.) angehalten oder in ihrer Bahn
abgelenkt; sowie der in Artikel 8 Satz 2 beschriebenen Situation.

Es ist nicht erlaubt, seine Kugel im Spiel zur Probe zu werfen. Wenn
die Spielfelder durch den Veranstalter abgegrenzt sind, muß die
Zielkugel in das Spielfeld geworfen werden, das der Mannschaft
zugeteilt ist.

Kugeln und Zielkugel sind gültig, die im Verlauf eines Durchganges das
zugeteilte Spielfeld verlassen; ausgenommen entsprechend der Artikel 9
oder 19.

Beim folgenden Durchgang setzen die Mannschaften ihr Spiel auf dem
Spielfeld fort, das ihnen ursprünglich zugeteilt war.
Wenn das Spielfeld z.B. von Balken umgeben wird, müssen sich diese
jenseits einer Auslinie im Abstand von mindestens 30 cm befinden.
Eine Auslinie umgibt das Spielfeld in einer maximalen Entfernung von
4 m.

Selbstverständlich gelten diese Bestimmungen ebenfalls bei besonders
abgegrenzten Spielfeldern ("carrés d' honneur").


Artikel 19
----------

Eine Kugel ist ungültig, sobald sie verbotenes Gelände überquert.
Die Kugel ist gültig, wenn sie auf der Grenze des Spielgeländes liegt.

Sie ist nur ungültig, wenn sie (aus der Senkrechten betrachtet) die
Grenze zu einem verbotenen Gelände oder die Auslinie mit ihrem
gesamten Durchmesser vollständig überschritten hat. Wenn eine Kugel
danach auf das Spielgelände zurückkehrt, sei es wegen einer
Bodenunebenheit oder daß sie von einem beweglichen oder unbeweglichen
Hindernis abprallt, muß sie sofort aus dem Spiel genommen werden und
alles, was sie nach dem Passieren des verbotenen Geländes verändert
hat, wird in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Jede ungültige
Kugel muß sofort aus dem Spiel genommen werden; andernfalls wird sie
gewertet, sobald eine weitere Kugel gespielt ist.


Artikel 20
----------

Eine Kugel, die durch den Schiedsrichter oder einen Zuschauer
angehalten wird, behält die Position, in der sie liegenbleibt. Eine
Kugel ist ungültig, wenn sie von einem Spieler angehalten wird, von
dessen Mannschaft sie gespielt wurde. Eine gespielte Kugel, die von
einem gegnerischen Spieler angehalten wird, kann nach Belieben des
Spielers nochmals gespielt oder dort liegengelassen werden, wo sie zur
Ruhe kommt.

Wenn eine Kugel geschossen (oder mit ihr geschossen) wurde und diese
durch einen Spieler angehalten wird, kann der Gegner des Spielers, der
den Fehler begangen hat,

a) sie an dem Platz liegenlassen, an dem sie zur Ruhe gekommen ist,

b) in dem Fall, daß sie markiert war, sie auf einen Punkt legen, der
   sich auf der Verlängerung der Strecke zwischen dem ursprünglichen
   Platz der Kugel und dem Platz befindet, an dem sie zur Ruhe gekommen
   ist; jedoch nur auf zugelassenem Spielgelände.

Ein Spieler, der eine Kugel absichtlich anhält, ist sofort für das
laufende Spiel zu disqualifizieren; ebenso seine Mitspieler.


Artikel 21
----------

Sobald die Zielkugel geworfen ist, verfügt jeder Spieler über maximal
eine Minute, um seine Kugel zu spielen. Diese Frist läuft von dem
Zeitpunkt an, an dem die Zielkugel oder die zuvor gespielte Kugel zur
Ruhe gekommen ist und, wenn ein Punkt gemessen werden muß, nachdem die
Messung abgeschlossen ist. Diese Bestimmungen gelten auch für das
Werfen der Zielkugel nach jedem Durchgang.

Hält sich ein Spieler nicht an diese Bestimmungen, so zieht er sich
die in Artikel 10 geregelten Maßnahmen zu.


Artikel 22
----------

Wenn eine Kugel, die bereits zur Ruhe gekommen war, sich durch
Einwirkung des Windes oder wegen einer Bodenunebenheit bewegt, wird
sie auf den ursprünglichen Platz zurückgelegt.

Dasselbe gilt für eine Kugel, die unabsichtlich durch einen Spieler,
einen Schiedsrichter, einen Zuschauer oder irgendeinen beweglichen
Gegenstand sowie durch ein Tier bewegt wird.

Um jede Anfechtung zu vermeiden, müssen die Spieler die Kugeln und die
Zielkugel markieren. Keinesfalls ist eine Reklamation bezüglich der
Kugeln oder einer Zielkugel erlaubt, die nicht markiert waren. Der
Schiedsrichter kann dann nur die neue Lage der Kugeln oder der
Zielkugel auf dem Spielgelände feststellen.


Artikel 23
----------

Ein Spieler, der unabsichtlich eine andere Kugel als seine eigene
spielt, zieht sich eine Verwarnung zu. Die Kugel ist für diesen Wurf
gültig, muß aber dann sofort ausgetauscht werden, gegebenenfalls nach
einer Messung.

Im Wiederholungsfall während eines Spieles wird seine Kugel annulliert
und alles, was sie bewegt hat, wird in die ursprüngliche Lage
zurückversetzt.

Bevor ein Spieler spielt, muß er seine Kugel von allen ihr anhaftenden
Fremdkörpern und Schmutzspuren reinigen, andernfalls treten die in
Artikel 10 geregelten Maßnahmen in Kraft.

Die Spieler dürfen vor dem Ende eines Durchganges die bereits
gespielten Kugeln nicht aufheben.


Artikel 24
----------

Jede nicht regelgerecht gespielte Kugel ist ungültig und alles, was
sie hierbei bewegt hat, wird in die ursprüngliche Lage zurückversetzt.
Dieselbe Regel gilt für eine Kugel, die aus einem anderen Wurfkreis
gespielt wurde, als die Zielkugel.

Der Gegner hat jedoch das Recht, die ,,Vorteusregel" anzuwenden und
den Wurf zu akzeptieren. In diesem Fall ist die gespielte oder
geschossene Kugel gültig und alles, was sie bewegt hat, bleibt in der
neuen Position.

Die Mannschaft, welche die Zielkugel wirft, muß zuvor alle nicht mehr
benötigten Wurfkreise entfernen, die sich in der Nähe des eigenen
Wurfkreises befinden.


Punkte und Messung

Artikel 25
----------

Für die Messung eines Punktes ist es erlaubt, die Kugeln und
Hindernisse, die zwischen der Zielkugel und der zu messenden Kugel
liegen (nachdem sie markiert worden sind), vorübergehend zu enifernen.
Nach dem Messen sind die entfernten Kugeln und Hindernisse an ihren
ursprünglichen Platz zurückzulegen.

Können die Hindernisse nicht entfernt werden, so ist die Messung unter
Zuhilfenahme eines Zirkels oder anderer geeigneter Mittel
durchzuführen.


Artikel 26
----------

Das Messen eines Punktes obliegt dem Spieler, der die letzte Kugel
gespielt hat oder einem seiner Mitspieler. Die Gegner haben danach
immer das Recht, durch ihre Spieler zu messen. Der Schiedsrichter kann
jederzeit während eines Spieles, gleich von welchem Spieler, zum
Messen gebeten werden; seine Entscheidung ist unanfechtbar.

Die Messungen müssen mit geeigneten Meßgeräten durchgeführt werden;
jede Mannschaft muß im Besitz eines Meßgerätes sein. Es ist
insbesondere verboten, Messungen mit den Füßen durchzuführen. Spieler,
die diese Vorschrift mißachten, können von dem Wettbewerb
ausgeschlossen werden, falls sie nach Verwarnung durch den
Schiedsrichter weiterhin regelwidrig handeln.


Artikel 27
----------
Eine nicht markierte Kugel ist ungültig, wenn sie am Ende eines
Durchganges vor der Feststellung der Punktezahl weggenommen wird.


Artikel 28
----------

Wenn ein Spieler beim Messen die Zielkugel oder eine strittige Kugel
in ihrer Lage verändert (verschiebt), so ist der Punkt für die
Mannschaft dieses Spielers verloren.

Wenn der Schiedsrichter beim Messen eines Punktes die Zielkugel oder
eine Kugel bewegt oder verschiebt, und wenn nach einer erneuten
Messung der Punkt bei der Kugel bleibt, die ursprünglich für die der
Zielkugel näherliegende gehalten wurde, so entscheidet der
Schiedsrichter nach bestem Wissen und Gewissen.

Dasselbe geschieht in dem Fall, wenn der Punkt nach einer erneuten
Messung nicht bei der Kugel bleibt, von der ursprünglich angenommen
wurde, daß sie der Zielkugel am nächsten sei.


Artikel 29
----------

Wenn zwei gegnerische Kugeln die Zielkugel berühren oder wenn diese
der Zielkugel am nächsten liegen und den gleichen Abstand zu ihr
haben, und keine der beiden Mannschaften verfügt noch über mindestens
eine zu spielende Kugel, wird der Durchgang annulliert. Die Zielkugel
fällt der Mannschaft zu, die den vorherigen Durchgang gewonnen hat.
Hat aber eine Mannschaft noch mindestens eine Kugel zur Verfügung, so
spielt sie ihre Kugeln und erhält am Ende des Durchganges so viele
Punkte, wie sie Kugeln näher bei der Zielkugel plaziert hat, als die
am nächsten liegende gegnerische Kugel.

Wenn jedoch beide Mannschaften noch über Kugeln verfügen, so spielt
die Mannschaft eine Kugel, die zuletzt gespielt hat, danach die andere
usw., bis eine Mannschaft den Punkt mit einer ihrer Kugeln gewinnt.

Wenn gegen Ende des Durchganges nur eine Mannschaft noch Kugeln zur
Verfügung hat, gelten die Bestimmungen von Satz 3. Wenn sich am Ende
eines Durchganges keine Kugel mehr auf dem Spielgelände befindet, wird
der Durchgang annulliert.


Artikel 30
----------

Alle Fremdkörper, welche der Kugel oder der Zielkugel anhaften, müssen
vor der Messung entfernt werden.


Artikel 31
----------

Alle Reklamationen müssen, um zugelassen zu werden, an den
Schiedsrichter gerichtet werden.

Eine Reklamation findet keine Berücksichtigung, die nach Annahme des
Spielergebnisses vorgebracht wird.

Jede Mannschaft ist für die Überwachung der gegnerischen Mannschaft
verantwortlich (Lizenz, Kategorie, Spielfeld, Kugeln usw.). Disziplin


Artikel 32
----------

Im Augenblick des Losentscheides über die Spielpaarungen und bei der
Verkündung des Ergebnisses der Ziehung müssen die Spieler am
Kontrolltisch anwesend sein.

Wenn eine Mannschaft eine Viertelstunde nach der Verkündung dieser
Ergebnisse nicht auf dem Spielgelände /-feld ist, wird sie mit einem
Punkt bestraft, welcher der gegnerischen Mannschaft zum Vorteil
angerechnet wird. Ist eine Viertelstunde vergangen, erhöht sich die
Strafe für jeweils weitere 5 Minuten Verspätung um einen Punkt.

Dieselbe Strafe wird während eines Wettbewerbes verhängt, nach jedem
Losentscheid und im Fall einer Wiederaufnahme der Spiele nach einer
Unterbrechung (unabhängig vom Grund der Unterbrechung).

Eine Mannschaft hat das Spiel verloren, die eine Stunde nach dem Ende
der Verkündung des Ziehungsergebnisses nicht auf dem Spielgelände
/-feld anwesend ist.

Eine unvollständige Mannschaft braucht nicht zu warten, sie hat die
Möglichkeit ohne den abwesenden Spieler zu spielen, kann jedoch nicht
über dessen Kugeln verfügen.


Artikel 33
----------

Wenn ein abwesender Spieler nach Beginn eines Durchganges erscheint,
darf er an diesem nicht teilnehmen; er ist erst vom nächsten Durchgang
an zum Spiel zugelassen.

Wenn ein abwesender Spieler später als eine Stunde nach Beginn des
Spieles erscheint, verliert er das Recht, an dem Spiel teilzunehmen.
Wenn seine Mitspieler dieses Spiel gewinnen, kann er am nächsten Spiel
unter dem Vorbehalt teilnehmen, daß die Mannschaft namentlich
eingeschrieben ist.

Wenn ein Wettbewerb in Gruppen ("poules") durchgeführt wird, kann er
am nächsten Spiel teilnehmen (unabhängig von dem Resultat des
vorhergehenden Spieles).

Ein Durchgang gilt als "begonnen", wenn die Zielkugel "regel-gerecht"
auf dem Spielgelände plaziert ist.


Artikel 34
----------

Das Austauschen von einem Spieler im "Doublette" oder von einem oder
zwei Spielern im "Triplette" ist bis zu dem offiziellen Beginn des
Wettbewerbes (Signal durch Hupen 1 Pfeifen oder als Ansage usw.)
erlaubt; Voraussetzung ist, daß der oder die Ersatzspieler nicht
bereits in dem Wettbewerb für eine andere Mannschaft eingeschrieben
sind.


Artikel 35
----------

Wenn es regnet, muß jeder begonnene Durchgang zu Ende geführt werden,
es sei denn, der Schiedsrichter trifft eine andere Entscheidung. Er
allein ist berechtigt, im Einvernehmen mit der Jury zu entscheiden, ob
ein Spiel unterbrochen oder wegen höherer Gewalt annulliert wird.
Wenn nach der Ansage zum Beginn eines neuen Abschnittes in einem
Wettbewerb (2. Runde, 3. Runde usw.) bestimmte Spiele noch nicht
beendet sind, kann der Schiedsrichter, im Einvernehmen mit dem
Veranstalter, alle Anordnungen und Entscheidungen treffen, die er für
einen ordentlichen Verlauf des Wettbewerbes für notwendig erachtet.

Kein Spieler darf sich ohne Erlaubnis des Schiedsrichters von einem
Spiel entfernen oder das Spielgelände verlassen.

Bei einem entsprechenden Verstoß treten die Bestimmungen der Artikel
32 und 33 in Kraft.


Artikel 36
----------

Die Teilung der Preise und Vergütungen ist ausdrücklich verboten.
Die Mannschaften, die das Endspiel oder irgendein anderes Spiel
austragen und es dabei an Sportlichkeit und Respekt den Zuschauern,
den Offiziellen oder dem Schiedsrichter gegenüber fehlen lassen,
werden vom Wetbewerb ausgeschlossen.

Dieser Ausschluß kann die Nichtwertung eventuell erzielter Ergebnisse
sowie die in Artikel 37 vorgesehenen Maßnahmen nach sich ziehen.


Artikel 37
----------

Ein Spieler, der sich einer Unkorrektheit und im schlimmeren Fall der
Anwendung von Gewalt gegenüber einem Offiziellen, einem
Schiedsrichter, einem anderen Spieler oder einem Zuschauer schuldig
macht, zieht sich, entsprechend der Schwere seines Vergehens, eine
oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu:

1. Ausschluß vom Wettbewerb.

2. Entzug der Lizenz.

3. Einbehalten oder Rückgabe der Preise.

Alle Maßnahmen, die einen Spieler betreffen, können auch auf seine
Mitspieler angewandt werden.

Die Maßnahmen zu den Punkten 1. und 2. sind durch den Schiedsrichter
zu verhängen.

Bei Anwendung der Maßnahme zu dem Punkt 3. ist diese durch den
Veranstalter zu verhängen; er sorgt dafür, daß die zurückgehaltenen
Preise und Vergütungen (zusammen mit einem Bericht) innerhalb von 48
Stunden zum Vorstand des zuständigen nationalen Verbandes gelangen,
der über ihre Verwendung entscheidet.

In jedem Fall hat der zuständige nationale Disziplinarausschuß die
letzte Entscheidung.


Artikel 38
----------

Die Schiedsrichter, die den Wettbewerb leiten, sind gehalten, die
strikte Einhaltung der Spielregeln und der begleitenden Bestimmungen
zu überwachen.

Sie sind berechtigt, jeden Spieler und jede Mannschaft vom Wettbewerb
auszuschließen, die sich weigern, ihren Anordnungen entsprechende
Folge zu leisten.

Die Zuschauer mit (oder mit suspendierter) Lizenz, die durch ihr
Verhalten den Anlaß zu Zwischenfällen auf dem Spielgelände geben,
werden vom Schiedsrichter dem Vorstand des zuständigen nationalen
Verbandes gemeldet.

Der Vorstand dieses Verbandes wird den oder die Schuldigen vor den
zuständigen Disziplinarausschuß laden, der über die weiteren Maßnahmen
befindet.


Artikel 39
----------

Von allen Fällen, die in diesem Regelheft nicht vorgesehen sind, ist
dem Schiedsrichter eine Mitteilung zu machen, welcher der Jury des
Wettbewerbs entsprechenden Bericht erstattet.

Die Jury besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern.
Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar, die in Anwendung dieses
Artikels getroffen werden.

Im Falle der Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden der
Jury entscheidend.

Von jedem Spieler wird korrekte Kleidung gefordert (es ist nicht
erlaubt, barfuß oder mit unbekleidetem Oberkörper zu spielen).

Jeder Spieler, der diese Vorschriften nicht beachtet, wird nach einer
Verwarnung durch den Schiedsrichter vom Wettbewerb ausgeschlossen.


Geschichte
----------

Boule oder Pétanque? Boule heißt auf deutsch schlicht und einfach
"Kugel". Im Laufe der Zeit entwickelten sich vor allem in Frankreich
verschiedene Kugelspiele. Die populärste Variante dieser "Jeux de
Boules" ist Pétanque, das auch in Deutschland gespielt wird. Streng
genommen müßten wir uns Pétanque-Club nennen, doch die Bezeichnung
Boule-Club ist im deutschen Sprachraum geläufiger und hat sich
allgemein durchgesetzt.

Zur Geschichte der Boule-Spiele Die Entwicklung der Boule-Spiele
reicht Jahrhunderte zurück. Ihren Anfang nahmen sie in Form
unterschiedlicher Kugelspiele, die in zahlreichen Ländern von allen
Schichten der Bevölkerung ausgeübt wurden. Schon im 13. Jahrhundert
wurde in Frankreich mit Holzkugeln Boule gespielt. Hierbei ging es
darum, die Kugel möglichst nahe an ein Ziel zu plazieren, entsprach
also in etwa den heutigen Versionen. 1369 verbot Karl V. dieses Spiel,
weil er die Staatssicherheit gefährdet sah, da die Soldaten anstatt
Bogenschießen zu üben, ihre Freizeit dem Boule-Spiel widmeten. Die
Pariser Synode von 1697 untersagte allen Geistlichen, in der
Öffentlichkeit Boule zu spielen. Genauso wie das Spiel verfolgt wurde,
gab es andererseits auch öffentliche Unterstützung. Die berühmte
Fakultät von Montpellier bestätigte im 16. Jahrhundert den Wert des
Boule-Spiels für die Gesundheit: "Es gibt keinen Rheumatismus oder
andere ähnliche Leiden, die nicht durch dieses Spiel vereitelt werden
können, es ist für jede Altersstufe geeignet:" Ludwig XI. wußte das
auch und spielte häufig Boule, und der bekannte Generalfeldmarschall
Turenne galt als unschlagbar. Die Popularität des Spiels stieg im 19.
Jahrhundert stark an. Es wurde nicht mehr nur auf Wiesen außerhalb der
Stadt gespielt, sondern überall, wo Platz war, in den Straßen und auf
den Marktplätzen. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts begann
man in Lyon das "Boule Lyonnaise" zu spielen. 1894 wurde dort auch der
erste Wettbewerb veranstaltet, bei dem über 1000 Spieler drei Tage
lang um die Plätze rangen. 1906 wurde der erste Verband gegründet.
In Italien entwickelte sich eine weitere Version, das "Boccia". Gespielt
wird auf 4,50 m breiten und 28 m langen, speziell präparierten
Plätzen. Die Kugeln sind aus Holz und haben unterschiedliche Farben,
um sie auseinderhalten zu können. Im Jahre 1898 wurde in Turin der
erste Boccia-Verband gegründet. In Frankreich gibt es heute einige
unbekannte regionale Spiele sowie das bereits erwähnte "Boule
Lyonnaise", das "Jeu Provencal" und das jüngste, aber heute populärste
aller Boule-Spiele: "Pétanque". Die Spielidee ist immer die gleiche,
es wird versucht eine oder mehrere Kugeln näher an eine Zielkugel zu
plazieren als der Gegner. Unterschiedlich sind die Spielregeln, das
Gewicht der Kugeln und die Abmessungen des Spielfeldes.

Die bekanntesten Boule-Spiele Das Boule Lyonnaise Das Ende des 19.
Jahrhunderts aufgekommene Spiel wird heute in großen Teilen
Frankreichs praktiziert. Es ist jedoch nicht so populär wie Pétanque,
u.a. weil für Boule Lyonnaise ein großer, besonders präparierter
Spieluntergrund benötigt wird. Man spielte zu Beginn - wie schon im
Mittelalter- mit Holzkugeln. Diese waren, um eine höhere
Widerstandsfähigkeit zu erhalten sowie um rund zu laufen, mit Nägel
beschlagen. Ab 1923 wurden die Kugeln aus einer
Bronze-Aluminium-Legierung hergestellt, heute sind sie hauptsächlich
aus Stahl. Ihr Durchmesser muß zwischen 9 und 11 cm liegen, und sie
müssen ein Gewicht zwischen 900 und 1400 g aufweisen. Die Zielkugel
muß innerhalb einer Zone zwischen 12,5 und 19,5 m zum Liegen kommen.
Für die Ausführung des Wurfes hat der Spieler 7 m zur Verfügung, in
denen er Anlauf nehmen kann. Das Boule Lyonnaise ist eine sehr
sportliche Form des Boule-Spiels. Es gehört viel Training dazu, eine
knapp 1,5 kg schwere Kugel über eine Distanz von bis zu 19,5 m zu
werfen und damit noch eine gegnerische Kugel zu treffen.

Das Jeu Provencal Das Boule Lyonnaise wurde immer bekannter, machte
sich auf den Weg die Rhône abwärts und erreichte schließlich das
Mittelmeer. Dort angekommen, wurde dem Reglement erst einmal die
Strenge genommen, und die Kugeln wurden kleiner und leichter (zwischen
600 und 900 g). So entstand ein neues Kugelspiel in der Provence und
wurde deshalb "Jeu Provencal" genannt. Auch hier ist viel Bewegung mit
im Spiel. Beim Punktieren macht der Spieler aus einem Abwurfkreis
heraus einen großen Ausfallschritt nach rechts oder links und zieht
das andere Bein nach. Die Kugel muß gespielt werden, bevor das
Nachziehbein den Boden berührt, es wird also auf einem Bein stehend
geworfen. Man muß gleichzeitig ein Gleichgewicht finden und die Kugel
bis zu 22 m weit gezielt werfen. Beim Schießen nimmt der Spieler drei
Schritte Anlauf aus dem Kreis und schießt die Kugel auf einem Bein
stehend ins Ziel. Diese Art des Boule-Spiels ist wie seine Lyoner
Variante sehr anspruchsvoll.

Das Pétanque Das Spiel entstand im Jahre 1910 in La Ciotat, einem
kleinen Städtchen an der Côte d´Azur. Ein sehr guter, schon etwas
älterer Spieler des Jeu Provencal mußte zuschauen. Sein Rheuma plagte
ihn, und er konnte weder den Ausfallschritt vollziehen noch konnte er
die drei Schritte Anlauf zum Schuß nehmen, zu stark waren seine
Schmerzen. Dennoch wollte er seinen Sport nicht aufgeben, und es kam
ihm die Idee, die Wurfdistanz um einiges zu verkürzen und zudem ohne
Anlauf im Stehen zu spielen.Man stand in einem Abwurfkreis und spielte
auf eine Entfernung von 6 bis 10 m. Von der Abwurfposition - man mußte
mit geschlossenen Füßen im Kreis stehen - leitete sich auch der Name
des Spiels ab. Die Bezeichnung für "geschlossene Füße" heißt auf
französisch "pieds tanqués", auf provencalisch hieß es "ped tanco".
Diese beiden Wörter sind schon bald zu einem verschmolzen: Pétanque.
Da das Spielfeld keinen strengen Regeln unterzogen wurde, eröffneten
sich große Möglichkeiten, dieses Spiel auszuüben. Man war nicht mehr
beschränkt auf ein genau eingeteiltes Spielfeld auf einem bestimmten
Platz, sondern man spielte auf Plätzen vor Kirchen, in Parks und auf
ungepflasterten Dorfstraßen.

Im Jahre 1943 wurde der Boule-Verband, die Fédération Francaise de la
Pétanque et du Jeu Provencal (F.F.P.J.P.) gegründet, der in der
Zwischenzeit bereits über eine halbe Million eingeschriebene
Mitglieder angehören. Auch in den Nachbarländern, wie der Schweiz,
Italien, Spanien, Belgien und auch Deutschland gibt es inzwischen
Boule-Verbände. Nationale und internationale Meisterschaften werden
durchgeführt, und es wird darüber diskutiert, ob Pétanque als neue
Disziplin bei den Olympischen Spielen vorgeschlagen werden soll.

Pétanque in Deutschland Von der Provence aus verbreitete sich Pétanque
bald in ganz Frankreich. Das bei uns stationierte französische Militär
und viele Touristen brachten das Spiel über den Rhein. Einige der in
der ganzen Bundesrepublik verstreuten Pétanque-Spieler fanden sich zu
Clubs zusammen, bis schließlich Anfang der achtziger Jahre der
Deutsche Pétanque-Verband (DPV) ins Leben gerufen wurde. Diese
Dachorganisation richtet u.a. Deutsche Meisterschaften aus und
ermittelt die Teilnehemr für die alljährlichen Weltmeisterschaften.
Der DPV ist Mitglied der Fédérastin Internationale de la Pétanque et
du Jeu Provencal (F.I.P.J.P.) mit Sitz in Marseille.


Weitere interessante Texte     Kommentar zum Text im Forum abgeben     Diese Seite drucken