Wie Sie den Bildungsgutschein nutzen können

Vom Inhaber eines Bildungsgutscheins wird erwartet, dass er ihn innerhalb der darauf vermerkten Gültigkeitsdauer bei einem Bildungsträger einlöst. Dabei ist zu beachten, dass man sich bereits vorm Beantragen der Förderung für einen bestimmten Anbieter und eine konkrete Weiterbildung entschieden hat.

Berufskennzahl (BKZ)

Ist die angestrebte Weiterbildung mit einer Berufskennzahl (BKZ) und einer Maßnahmennummer versehen, gilt sie von der Bundesagentur für Arbeit oder von der ARGE als zugelassen. Außerdem muss der jeweilige Bildungsträger gewährleisten, dass die Maßnahme zur Weiterbildung zustande kommt und ferner, die Bedeutung der Maßnahme für eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt verdeutlichen.

Wichtig ist auch, dass klar erkennbar wird, für welche auf dem Arbeitsmarkt nachgefragten Berufe die Weiterbildung qualifiziert, dass Wert auf Qualitätssicherung der vermittelten Inhalte gelegt und die Qualifikation der Lehrbeauftragten nicht zu wünschen übrig lässt.

Erwartet wird, dass sich mindestens 70% der Teilnehmer innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Maßnahme erfolgreich vermitteln lassen. Sollte die Eingliederungsquote, die seit Januar 2003 gilt, nicht erfüllt werden, erkennt die Agentur für Arbeit diese Maßnahme zur Weiterbildung künftig nicht mehr als förderfähig an.

Teilnehmer müssen sich angagieren

Eine Weiterbildung läuft im Übrigen nicht wie von selbst. Die Teilnehmer müssen sich engagieren und immer wieder kritisch hinterfragen, ob sie die richtige Maßnahme gewählt haben.

Bei Schwierigkeiten empfiehlt sich ein Gespräch mit der Leitung des Bildungsträgers und mit dem zuständigen Berater bei der Arbeitsagentur. Während der Weiterbildung sollten bereits Überlegungen angestellt werden, bei welchem Unternehmen sich eine Bewerbung lohnen könnte.

Auch bietet es sich unter Umständen an, sich selbstständig zu machen, eine Ich-AG zu gründen und dafür Überbrückungsgeld bei der Agentur für Arbeit zu beantragen. Im Internet lässt sich in Erfahrung bringen, welche Bildungsziele generell förderfähig sind.

Listen anerkannter Maßnahmen und Weiterbildungsträger sind ebenfalls abrufbar. Auf der sogenannten KURS-Datenbank sind sowohl förderfähige als auch nicht förderfähige Weiterbildungsangebote gelistet. Aktuelle Informationen lassen sich ebenfalls über die Tagespresse einholen.

Angebote Weiterbildung im Internet

Im Internet gibt es Angebote für Präsenzschulungen, aber auch für Online-Weiterbildungen, die erst seit drei Jahren als förderfähig von der Agentur für Arbeit anerkannt werden. Der Anteil derjenigen, die diese Angebote nutzen, wächst ständig.