Was ist das BAföG?

Jeder sollte unabhängig von der eigenen wirtschaftlichen und finanziellen Lage eine schulische Reife erlangen, eine Ausbildung absolvieren oder ein Studium beenden können. Aus diesem Grundsatzgedanken heraus, hat die Bundesregierung im Jahre 1971 das sogenannte Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beschlossen und eingeführt.Es regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern, Studenten sowie die berufliche Aufstiegsförderung von Handwerkern und Facharbeitern (Meister BAföG).

Förderungsfähig sind Besuche an Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien ab der Klasse 10, Berufsfachschulen und das Berufsvorbereitungsjahr ab Klasse 10, Fach- und Fachoberschulklassen, Abendschulen und Kollegs, Berufsaufbauschulen, Höhere Fachschulen, Akademien und Hochschulen.

Welche Schul/- und Aubildungssysteme bekommen keine Förderungen ?

Duale Ausbildungssysteme und reguläre Berufsschulen sind von einer Förderung ausgeschlossen. Diese besondere Form eines Bildungsgutscheins kann jeder beantragen der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder Personen mit ausländischer Herkunft die eine Bleibeperspektive haben und vollständig in Deutschland integriert sind.

Zudem spielt auch die allgemeine Eignung und das Alter eine maßgebende Rolle. Bei der Eignung ist es wichtig, dass diese erwarten lässt, dass das angestrebte Ausbildungsziel auch tatsächlich erreicht wird. Hierzu müssen der Bewilligungsstelle Leistungsnachweise für bestandene Zwischenprüfungen oder Abschlussprüfungen unaufgefordert vorgelegt werden.

Antrag auf BAföG

Auszubildende können nur dann gefördert werden, wenn sie ihren Weiterbildungsweg vor der Vollendung des 30. Lebensjahres beginnen. Bei Masterstudiengängen müssen vor Vollendung des 35. Lebensjahres begonnen werden. Antrag und Höhe der Förderung

Den Antrag erhält man beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Für Studenten gilt das jeweilige Studentenwerk der Hochschule an der sie immatrikuliert sind. Azubis an Schulen oder Akademien wenden sich an in dem Bezirk, in der sich die Ausbildungsstätte befindet. Schüler und Schülerinnen erhalten die Anträge bei der Stadt- oder Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.

Finanzierung

Die Förderung beginnt jedoch erst bei der Aufnahme der Ausbildung. Ob und in welcher Höhe ein Auszubildender förderungsfähig ist oder nicht, ist abhängig von der persönlichen finanziellen Lage des Antragstellers bzw. der direkten Angehörigen wie Eltern, Ehegatten oder auch Lebenspartnern. Wer bei Antragsstellung eigenes Vermögen besitzt, hat dies vorrangig zur Finanzierung der Ausbildung einzusetzen. Da Förderungen im Rahmen des Schüler-BAföG Vollzuschussfähig sind, muss keine Rückzahlung erfolgen. Studenten zahlen in der Regel 5 Jahre nach Erhalt der letzten Förderung 50% zurück.

Welche Vorraussetzungen braucht man für ein BAföG

  1. Staastangehörigkeit, muss Deutsch sein, aber auch für Ausländer die integriert sind und eine Bleibeperspektive haben
  2. Eignung, hier sollte man über genügend Grundlagen verfügen und die Leistung bringen um das Ausbildungsziel zu erreichen
  3. Alter, für eine Förderung darf man ein Alter von 30 Jahren nicht übersteigen, es gibt aber auch Ausnahmen