Europass, kostenloser Service der Europäischen Union

Der Europass unterstützt europäische Bürger bei der Darstellung ihrer Qualifikationen und Kompetenzen im Arbeits- und Lernumfeld. Der „Pass“ besteht aus insgesamt 5 verschiedenen Dokumenten und ist ein kostenloser Service der Europäischen Union.

Damit können auch bereits erworbene Qualifikationen, Kenntnisse und Kompetenzen im europäischen Raum transparent dargestellt werden.

Für wen ist der Europass gedacht ?

Somit wird deutlich, dass sich der Europass zunehmend an Lernergebnissen und nicht an Bildungswegen oder absolvierten Lernzeiten orientiert. Dieses neue Denken in der europäischen Bildungspolitik wird durch die Einführung des Europass gestärkt und bildet auf die Weise eine neuartige Form eines Bildungsgutscheins.

Es ist jedoch nicht nur für Bewerberinnen und Bewerber gedacht, auch Unternehmen profitieren deutlich von der Mobilität des potenziellen Personals. Immer mehr Institutionen, Kammern, Verbände und Unternehmen, nutzen die 5 Dokumente des Europass als verbindliche Vorlage beim Bewerbungsverfahren.

Die 5 Dokumente auf einen Blick

  1. Lebenslauf: Erworbene Qualifikationen und Kenntnisse werden systematisch, chronologisch und übersichtlich dargestellt. Zudem ist der Lebenslauf nicht ausschließlich an Bildungswegen, Lernzeiten oder Institutionen gebunden. Somit sind alle erlernten Kompetenzen „frei“ darstellbar, egal ob informell gelerntes, Sozialverhalten oder Teamfähigkeit.
  2. Sprachenpass: Bisherige Sprachkenntnisse sind selber einzuschätzen. Als Hilfestellung wird ein Raster mit sechs unterschiedlichen Kompetenzniveaus angeboten. Neben dem Hör- und Leseverständnis, Sprach- und Interaktionsvermögen sowie der schriftlichen Ausdrucksfähigkeit, liefert der Sprachpass auch Angaben darüber, wann, wo und wie bzw. mit welchem Abschluss die Kenntnisse erworben wurden.
  3. Zeugnisserläuterungen: Inhalte der erworbenen Ausbildung oder Abschluss, sollen durch die Zeugniserläuterung europaweit verständlich dargestellt werden. Neben den üblichen Aussagen über die Art, Dauer und Niveau der Ausbildung, werden hierbei auch erlernte oder vertiefte Fähigkeiten berücksichtigt.
  4. Mobilität: Hier werden Lernaufenthalte innerhalb Europas dokumentiert. Damit sind nicht nur beruflich bedingte Auslandsaufenthalte inbegriffen, sondern auch im Rahmen eines Schüleraustauschs oder Auslandssemester. Im Gegensatz zum Lebenslauf, dem Sprachenpass und der Zeugniserläuterung, kann dieser Teil nicht selbst ausgefüllt werden. Die ausländischen Einrichtungen oder Gastorganisationen, müssen Angaben zum Inhalt des Lernaufenthaltes schriftlich niederlegen.
  5. Diploma Supplement: Das Dokument richtet sich ausschließlich an Studenten einer Hochschule und liefert eine detaillierte Beschreibung des Studiengangs sowie erworbene Qualifikationen. Ausgestellt werden kann es jedoch nur von der der Hochschule, die auch das Abschlusszeugnis erteilt.