Als Bildungsurlaub bezeichnet man den Anspruch auf Weiterbildung für Vollzeit Beschäftigte während der Arbeitszeit. In bestimmten Bundesländern kann dies kann auch für Arbeitslose oder Teilzeitbeschäftigte geltend gemacht werden. Wer sich nur auf das verlässt was er einmal gelernt hat, wird in der heutigen Arbeitswelt relativ schnell an seine Grenzen stossen.
Durch den stetigen technischen, komunikativen und organisatorischen Wandel der Zeit, sollten Arbeitnehmer immer „up-to-date“ bleiben und Kompetenzen neu erwerben oder auffrischen.
Maximal 5 Tage kann ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit beurlaubt werden, um neues zu erlernen oder seine beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse zu vertiefen.
Zuschüsse sind möglich
Die Seminarkosten trägt im Regelfall der Arbeitnehmer selber, dass volle Gehalt wird aber weiterhin vom Arbeitgeber ausgezahlt. Zudem bieten verschiedene Bildungsträger in einigen Bundeländern Zuschüsse an.
Seminarkosten, Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung sind sogar steuerlich absetzbar. Desweiteren gibt es eine staatliche Förderung von bis zu 500€ Bildungsprämie pro Jahr.
Von heute auf morgen kann man jedoch keinen Antrag stellen. Eine Freistellung muss spätestens 6 Wochen vor Beginn der angestrebten Maßnahme beim Arbeitgeber beantragt werden.
Seminare die von der zuständigen Landesbehörde als Bildungsurlaub anerkannt sind, muss der Arbeitgeber bewilligen, es sei denn, es liegen innerbetriebliche Gründe vor.
Bildungsangebote
Grundsätzlich ist der Bildungsurlaub nicht an spezielle Themen gebunden. Trotzdem sollte man eher nach Angeboten schauen die mit dem eigenen Job übereinstimmen.
Die Palette an Bildungsangeboten bietet von Sprachkursen, über EDV-Schulungen und Marketing, bis hin zum Zeitmanagement und Personalführung eigentlich alles was im eigenen Job dienlich wäre und somit einen Mehrwert für Arbeitnehmer und Arbeitgeber darstellt. Benjamin Franklin sagte bereits vor 300 Jahren: „Eine Investition in Wissen bringt immer noch die besten Zinsen“.
Nicht alle Bundesländer bieten Bildungsurlaub an
Vorsicht ist jedoch in den Bundesländern Bayern, Thüringen, Sachsen und Baden-Württemberg geboten. Dort gibt es keine entsprechende gesetzliche Regelung die einen Bildungsurlaub vorsieht.
Da nur wenige Bundeländer ein sogenanntes Anerkennungsabkommen haben, sollte man zwingend darauf achten, dass die Arbeitsstelle und der Seminarort in ein und demselben Bundesland liegen. Abschliessend kann man also sagen, dass Bildungsurlaub eine gute Alternative zu anderen Weiterbildungsmaßnahmen ist, jedoch sollte man den Begriff Bildungsurlaub nicht mit Erholungsurlaub verwechseln.