WeGeBAU Förderung für Arbeitnehmer ab 45 Jahren

Mit diesem finanziellen Zuschuss sollen Unternehmen, mit einer Größe von bis zu 250 Mitarbeitern, die berufliche Weiterbildung ihrer älteren Angestellten erleichtert werden. Durch den zusätzlichen Erwerb von berufsnahen Kenntnissen, bringen ältere Arbeitskräfte ihre bisherigen Kenntnisse auf den neuesten Stand und können damit eine qualifikationsbedingte Entlassung verhindern.

Voraussetzungen

Wer eine Förderung erhalten möchte der muss sich zwingend eine Weiterbildungsmaßnahme suchen die außerhalb des eigenen Betriebes angeboten und veranstaltet wird. Eine weitere Voraussetzung ist das Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die über eine Arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierung hinausgehen. Die Agentur für Arbeit übernimmt mit der WeGeBAU Förderung die gesamten Kosten der Weiterbildungsmaßnahme und zahlt im Einzelfall sogar einen Zuschuss für eine auswärtige Unterbringung, jedoch nur wenn diese zwingend notwendig ist.

Den Zuschuss können allerdings nur Personen erhalten die bei Beginn der Teilnahme das 45.Lebensjahr vollendet haben, vom Arbeitgeber für die Dauer des Seminars freigestellt werden und weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Diese Art der Förderung für eine Weiterbildung basiert, ähnlich wie der Bildungsgutschein, auf der Rechtsgrundlage nach §417 Abs.1 des dritten Sozialgesetzbuches (SGB III).

WeGeBAU Förderung für Ungelernte und Geringqualifizierte

Ohne dass das bestehende Beschäftigungsverhältnis gekündigt werden muss können sich ungelernte Arbeitnehmer, oder Mitarbeiter die nicht in ihrem eigentlich erlernten Beruf tätig sind, weiterqualifizieren. Sogar fehlende Schulabschlüsse können nachgeholt werden. Der Zuschuss wird, einschließlich aller Sozialversicherungsbeiträge, für den Zeitraum gewährt in dem der Arbeitnehmer aufgrund der Weiterbildung keine Arbeitsleistung erbringen kann. Arbeitgeber können aber die Förderung durch das Wegebau-Programm nur dann beantragen, wenn der betroffene Mitarbeiter bisher keinen Berufsabschluss erworben hat bzw. nicht in dem eigentlich erlernten Beruf tätig ist und sich im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses und unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts weiterbildet. Diese Förderung basiert auf der Rechtsgrundlage nach §235c des SGB III.

Möglichkeit für Arbeitslose

Arbeitgeber haben die Möglichkeit arbeitslose Bewerber einzustellen und sie dann, entsprechend des Anforderungsprofils der Stelle, qualifizieren zu lassen. Neu eingestellte können somit zielgerichtet und entsprechend des unternehmensinternen Bedarfs ausgebildet werden. Für Arbeitgeber ist dies eine gute Möglichkeit Arbeitswillige aus der Arbeitslosigkeit zu befreien und sie ohne großen Kostenaufwand „on the job“ ausbilden zu lassen, da die Kosten über das WeGeBAU-Programm übernommen werden.