Das Beamtendarlehen gehört bedingt durch die niedrigen Zinsen, die langen Laufzeiten, die hohen Finanzierungssummen und die unkomplizierte und schnelle Beantragung, zweifelsohne zu den attraktivsten Ratenkrediten die der deutsche Markt so zu bieten hat.
Doch wann sollte eigentlich ein Beamtendarlehen am sinnvollsten abgeschlossen werden?
Da das Alter und die persönliche wirtschaftliche Lage eine tragende Rolle bei der Berechnung der Zinsen einnimmt, sollte ein Beamtendarlehen so früh wie möglich abgeschlossen werden.
Bei Soldaten ist jedoch darauf zu achten, dass man erst mit einer nachweisbaren Dienstzugehörigkeit von mindestens 6 Monaten, eine solche Finanzierungsform in Anspruch nehmen kann. Im Falle eines Beamtenanwärters, kann das Beamtendarlehen jedoch bereits während der Probezeit beantragt werden.
Welche Vorteile hat ein frühzeitiger Abschluss?
Wie eben schon angesprochen, können auch Zeitsoldaten die den Beamtenstatus noch nicht erreicht haben, ein Beamtendarlehen beantragen. Wenn die sechsmonatige Zugehörigkeit schriftlich vom Arbeitgeber bestätigt wurde, kann der SaZ (Soldat auf Zeit) einen Ratenkredit über ein vereinfachtes Verfahren beantragen.
Da hier deutlich weniger Sicherheit für die Banken besteht, wird das Darlehen in einem solchen Falle meist eher niedriger angesetzt und mit der Auflage belegt, dass das Beamtendarlehen maximal drei Monate länger als die reguläre Dienstzeit laufen darf. Sind diese drei Monate verstrichen, muss der Kredit vollständig zurückgezahlt sein.
Dieses Privileg genießen Grundwehrdienstleistende jedoch leider nicht, da das Einkommen und das voraussichtliche Dienstzeitende, den Banken für die Vergabe eines Beamtendarlehens nicht genügend Sicherheit verschafft.
Altlasten müssen zwingend umgeschuldet werden
Grundsätzlich ist es jedoch durchaus ratsam, ein Beamtendarlehen so früh wie möglich zu beantragen. Besonders dann, wenn man zum Beispiel vor hat ein Haus zu bauen, sich ein anderweitiges Eigentum zu verschaffen oder wenn man ein Auto finanzieren möchte.
Dies sind Anschaffungen, die man in der Regel nicht ohne einen Kredit bewältigen kann und die vergleichsweise hohen Summen oftmals über mehrere Jahre hinweg abgetragen werden müssen.
Grundsätzlich kann man also festhalten, dass je früher ein Beamtendarlehen abgeschlossen wird, desto früher ist dieser auch wieder abgetragen. Zu beachten ist jedoch, dass wenn man bereits vor der Bewilligung eines Beamtendarlehens einen anderweitigen Ratenkredit aufgenommen hat, dass dieser zwingend auf das Beamtendarlehen umgeschuldet werden muss.