Mit der Ausgabe eines Bildungsgutscheins übernimmt die Agentur für Arbeit anfallende Kosten bei Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitslose.Neben den Kosten für die Weiterbildung an sich, können auch Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten, Leistungen für den Lebensunterhalt oder Kosten für die Unterkunft und Verpflegung beantragt und übernommen werden.
Übernimmt das Arbeitsamt alle anfallenden Kosten ?
Eine grundsätzliche Übernahme aller eventuell anfallenden Kosten gibt es nicht, da dies freiwillige Zusatzleistungen sind und somit im Ermessen des Arbeitsamtes selber liegen. Unter den Begriff Lehrgangskosten fallen auch jegliche anfallende Gebühren und Aufwendungen für Lehrmittel, Arbeitskleidung, Prüfungsunterlagen, Prüfungsgebühren und Kosten für eine notwendige Eignungsfeststellung.
Die Kosten im Einzelnen
Die Höhe der zu übernehmenden Fahrtkosten ist immer abhängig vom jeweils genutzten Verkehrsmittel. Wer mit dem Bus, der Bahn oder dem Zug fährt, bekommt nur die niedrigste Klasse in voller Höhe erstattet.
Autofahrer und anderweitig motorisierte erhalten 0,20 € pro gefahrenen Kilometer, da diese Regelung an das Bundesreisekostengesetz gekoppelt ist. Zu beachten ist allerdings, dass maximal 130 € pro Tag und somit ein monatlicher Höchstsatz von 476 € erstattet werden.
Wenn die Weiterbildungseinrichtung eine derartige Entfernung aufweist das eine Unterbringung und Verpflegung notwendig ist, werden die Kosten für An- und Abreise sowie eine monatliche Heimfahrt erstattet. Falls eine Unterbringung von Nöten ist, steht den Teilnehmern ein täglicher Betrag von 31 € zu, je Kalendermonat jedoch höchstens 340 €.
Bei der Verpflegung sind es 18 € täglich bzw. max. 136€ im Monat. Unkostenbeiträge die während der Teilnahme an einer geförderten Weiterbildung für die Betreuung von aufsichtspflichtigen Kindern entstehen, können ebenfalls von der Agentur für Arbeit gezahlt werden. Kinderbetreuungskosten im Sinne der Arbeitsförderung sind Kindergarten- oder Hortgebühren, Tagesmütter und Mehraufwendungen für die Betreuung durch Nachbarn oder Verwandte.
Die Arbeitsagentur übernimmt pauschal 130 € monatlich pro Kind, unabhängig von der Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten. Ein genereller Rechtsanspruch bzgl. der Übernahme einzelner oder sämtlicher Kosten existiert nicht.
Die Ausgabe eines Bildungsgutscheins durch die Agentur für Arbeit wird aus Kostengründen zunehmend restriktiv gehandhabt. Alternativ hat man aber die Möglichkeit an geförderten Trainingsmaßnahmen, mit einer maximalen Dauer von 12 Wochen, teilzunehmen.