Weiterbildung mit Bildungsgutschein

Wer bei der Bundesagentur für Arbeit bereits arbeitslos gemeldet ist oder von der Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann beim Arbeitsamt unter gewissen Voraussetzungen einen Bildungsgutschein beantragen. Allerdings muss der zuständige Arbeitsvermittler eine „Notwendigkeit“ für die Vergabe feststellen.

Was ist der Bildungsgutschein?

Der Bildungsgutschein ist also eine Förderzusage, der die Teilnahme an einer Weiterbildung berechtigt. Jedoch muss die Weiterbildungsmaßnahme nach §85 SGB III (Drittes Sozialgesetzbuch) anerkannt sein. Grundsätzlich besitzt ein Bildungsgutschein keine befristete Gültigkeitsdauer. Sollte er aber innerhalb der vom Arbeitsamt vorgegebene Frist nicht eingelöst werden, verfällt er meist ohne Anspruch auf Ersatz.

Weiterbildungsträger finden

Die jeweiligen Weiterbildungsträger erfährt man über die Agentur für Arbeit vor Ort, oder über diverse Datenbanken die im Internet verfügbar sind. Vorrangig sollte man sich nach regionalen Angeboten umschauen, denn hier ist die Chance einer Bewilligung deutlich größer als bei überregionalen Trägern. Seminare bzw. Weiterbildungen die sich außerhalb des Wohnortes befinden können bewilligt werden, vorausgesetzt die selbe Maßnahme wird an ihrem Ort nicht angeboten.

Generell hat man jedoch bei der Auswahl der geeigneten Weiterbildung freie Wahl. Der Teilnehmer löst den Bildungsgutschein beim Träger ein. Dieser rechnet auf direktem Wege mit der Agentur für Arbeit ab, sodass man keine weiteren Schritte einleiten muss.

Wiedereingliederung durch Weiterbildung

Da der Bildungsgutschein für die berufliche Wiedereingliederung von Arbeitslosen gedacht ist, muss das Bildungsziel, die Dauer der Förderung und der regionale Geltungsbereich vermerkt werden. Der Arbeitsvermittler achtet allerdings auch darauf, ob der Ausstieg aus der Arbeitslosigkeit nicht auch ohne Weiterbildung erwartet werden kann. Wenn also andere arbeitspolitische Instrumente erfolgsversprechender sind, kann die beantragte Förderung abgelehnt werden.

Desweiteren müssen die Antragsteller entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Damit die Leistung zeitnah bewilligt werden kann, sollte man die nötigen Formulare rechtzeitig beim Arbeitsamt einreichen. Denn nur dann kann der Bildungsträger den Gutschein beim zuständigen Arbeitsamt vorlegen.

Sobald der Bildungsgutschein bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist, prüft diese, ob die vom Teilnehmer ausgewählte Weiterbildung mit den Konditionen des Gutscheins übereinstimmt. Bei Nichtübereinstimmung wird die Teilnahme in Frage gestellt, Ausnahmen sind aber möglich.