PSA – persönliche Schutzausrüstung

PSA. Was ist Arbeitskleidung persönliche Schutzausrüstung überhaupt? Von persönlicher Schutzausrüstung spricht der Gesetzgeber dann, wenn alle technischen und baulichen Schutzmaßnahmen ausgeschöpft wurden um ein Gesundheitsrisiko oder ein Sicherheitsrisiko einzudämmen getroffen wurden und immer noch eine Restgefahr für Leib, Leben und Gesundheit eines Mitarbeiters bestehen.

Dann ist der Arbeitgeber verpflichtet den Mitarbeiter mit so genannter Arbeitskleidung als persönliche Schutzausrüstung auszustatten. Zur Arbeitskleidung persönliche Schutzausrüstung gehört Alles was die Gesundheit des Trägers vor Beeinträchtigungen schützt.

Dazu gehören Schutzausrüstungsgegenstände wie:

  • Schutzbrillen,
  • Handschuhe,
  • Schutzjacken u.s.w.

Arbeitskleidung persönliche Schutzausrüstung gliedert sich folgendermaßen auf:

  • Schutz der Augen,
  • des Gesichtes,
  • der Gliedmaßen,
  • Schutz der Atemwege vor Verletzung und Beeinträchtigung.

Hinzu kommen aber auch der Schutz des gesamten Körpers gegen:

  • Absturz
  • elektrischen Schlag
  • Verstrahlung
  • Wetterschutz
  • Warnkleidung

Warnwesten im Straßenverkehr

Alles was erforderlich ist um den Schutz gegen die oben aufgeführten Gefahren zu gewährleisten zählt zur Arbeitskleidung persönliche Schutzausrüstung. Auch die Absicherung im Straßenverkehr mit Warnwesten und Ähnlichem gehört zur Arbeitskleidung persönliche Schutzausrüstung. Dies ist besonders wichtig im Straßenbau beispielsweise aber auch bei Außendienstmitarbeitern die im Straßenverkehr teilnehmen müssen um ihr Tätigkeitsfeld auszuüben.

Doch was ist zwingend zu beachten wenn man Arbeitskleidung persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellt als Arbeitgeber? Auch hier hat der Gesetzgeber eine klare Richtlinie verfasst. Arbeitskleidung persönliche Schutzausrüstung darf nur dann zur Verfügung gestellt werden wenn sie den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht. Ferner muss sie den Bedingungen angepasst sein zu deren Zweck sie in Umlauf gebracht wurde.

Das Risiko Wetter

Arbeitskleidung persönliche Schutzausrüstung darf allerdings nicht selbst eine Gefährdung darstellen für den Mitarbeiter und sie muss dem Träger einwandfrei passen. Bei der Auswahl der Arbeitskleidung persönliche Schutzausrüstung sind alle Gefahren zu erkennen und abzuschätzen damit die richtige Wahl von Arbeitskleidung persönliche Schutzausrüstung, auch PSA, getroffen werden kann.

Hier darf der Arbeitgeber aber nicht ganz „banale“ Gesundheitsrisiken wie zum Beispiel das Risiko Wetter außer Acht lassen. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet bei gegebener Gefahr für Leib und Leben des Mitarbeiters kostenfrei Arbeitskleidung persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen.

Das CE-Kennzeichen

Wer ganz sicher gehen will dass die von ihm ausgeteilte Arbeitskleidung persönliche Schutzausrüstung auch den Sicherheits- und Gesundheitsstands entspricht kann auf Nummer sicher gehen, in dem er Arbeitskleidung persönliche Schutzausrüstung bei namhaften Herstellern bezieht die mit dem CE-Kennzeichen ausgewiesen ist.

Hier handelt es sich um ein Gütesiegel das signalisiert das die Arbeitskleidung persönliche Schutzausrüstung auch den gesetzlich Vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen entspricht. Der Arbeitgeber ist auch gesetzlich verpflichtet den Arbeitnehmer zum Tragen der Arbeitskleidung persönliche Schutzausrüstung anzuhalten und dies auch regelmäßig zu kontrollieren.