Arbeitskleidung: Die Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Arbeitskleidung als Thema wird von den Mitarbeitern und auch teilweise von den Unternehmen selbst vernachlässigt weil sie oft als ein unbequemes Übel empfunden wird von den Angestellten und als Kostenfaktor angesehen wird von Seiten der Unternehmer.

In dem Bereich muss eindeutig gesagt werden das dies die falsche Einstellung zu Arbeitskleidung ist. Jeder Unternehmer sollte von sich aus ein Interesse daran haben die Arbeitskraft seiner Mitarbeiter zu erhalten und in vielen Bereichen kann er dies durch das Verteilen von Arbeitskleidung erzielen bzw. fördern.

Arbeitskleidung ist überall dort vorgeschrieben wo die normale Alltagskleidung nicht den Anforderungen entspricht oder auch ein Sicherheitsrisiko darstellt.

Natürlich kann man als Arbeitskleidung auch einfach eine Arbeitsuniform ansehen die vom Arbeitgeber vorgeschrieben wird. In dem Fall hier reden wir aber von Arbeitskleidung im Sinne von Schutzbekleidung.

Wo Arbeitskleidung erforderlich ist

Der Gesetzgeber schreibt sehr streng vor wo Arbeitskleidung sprich Schutzkleidung erforderlich ist, nämlich überall dort wo es nicht möglich ist durch technische oder bauliche Maßnahmen ein Gesundheitsrisiko für jeden einzelnen Mitarbeiter auszuschließen. Hier wird Arbeitskleidung Pflicht.

Zu den Pflichten bei dem Thema Arbeitskleidung gehört das der Arbeitgeber diese kostenlos zur Verfügung stellt und auch deren Tragen streng kontrolliert und auch dokumentiert. Falls erforderlich auch Verstöße gegen das Tragen von Arbeitskleidung auch ahndet.

Kontrolle der Berufsgenossenschaften

Nur so ist ein Arbeitgeber auf der sicheren Seite denn die Berufsgenossenschaften kontrollieren dies natürlich ihrer Seits auch und Verstöße können den Arbeitgeber empfindliche Geldbußen kosten. Arbeitskleidung als Thema sollte also nicht vernachlässigt werden wie wir sehen denn das kann unangenehme Folgen haben sowohl aus finanzieller Sicht als auch für den Mitarbeiter aus gesundheitlichem Aspekt heraus.

Arbeitskleidung soll ja einen Zweck erfüllen und nicht nur lästiges Beiwerk sein. Sie erfüllt den Zweck den Mitarbeiter zu schützen und ihn vor schlimmen Folgen teilweise die in seinem Arbeitsbereich durch bestehende Gefahren auftreten können schützen.

Bedingungen der Arbeitskleidung

Bei Arbeitskleidung ist darauf zu achten das sie gewisse Dinge erfüllt. In erster Linie muss sie den Gefahrenstufen die bestehen angepasst sein. Dann soll Arbeitskleidung in jedem Fall passen und auch bequem zu tragen sein. Aber Arbeitskleidung muss auch sicher sein, das bedeutet das sie den Textilstandards entsprechen muss.

Hierfür kann ein Arbeitgeber sich auf die sichere Seite begeben in dem er Arbeitskleidung nur von Herstellern bezieht die dafür auch Zertifikate vorweisen können und damit bestätigen können, das die Arbeitskleidung die sie vertreiben auch den Sicherheitsstandards entspricht. Hierfür sind europaweit DIN Normen vorgeschrieben die die Arbeitskleidung aufzuweisen hat.