Der Hexenwahn im Mittelalter



 
Setzen wir uns ins Mittelalter, in eine Zeit zurück, in welcher es bei uns
eine Volksbildung praktisch nicht gab. Die allermeisten Menschen waren
aufgrund ihrer Armut täglich mit dem Überleben beschäftigt. In jener Zeit
kam es zu einer beispiellosen Verfolgung von Menschen, vor allem von
Frauen. Die Hexenverfolgung fand, um genau zu sein, nicht nur im so genannt
finsteren Mittelalter, sondern in erster Linie nachher statt - zur Zeit
nach der Reformation, auch Gegenreformation genannt. Es war auch die Phase
der Wissenschaftsrevolution. Diese kam aber zu spät und konnte den
Hexenwahn nicht mehr aufhalten. Die Hexenverfolgungen fanden nicht nur in
katholischen Gegenden statt, sondern hatten auch in protestantischen
Gebieten zu gewissen Zeiten ihre Hochblüte. Einige Tatsachen über den
Hexenwahn sind noch wenig bekannt oder überraschend. Deshalb sollen sie
hier aufgegriffen werden.


Anfänge des Hexenwahns

Als Einstieg müssen wir die Frage klären, worum es bei der Hexenverfolgung
überhaupt geht. Das Prinzip ist ganz einfach: Frauen wurden beschuldigt,
mit dem Teufel im Bunde zu stehen. Als Folge davon wurden sie gefoltert und
hingerichtet. Aufgrund der zeitgenössischen Dokumente müssen wir davon
ausgehen, dass praktisch alle Hingerichteten unschuldige Opfer einer
hysterischen Volksbewegung wurden. Neudeutsch würde man heute wohl von
Mobbing sprechen. Opfer dieses Mobbings wurden mehrere zehntausend
Personen, vor allem Frauen, teilweise Kinder und später auch Männer, zuerst
Leute aus dem unteren, später auch aus dem höheren Stand. Auffallend ist,
dass ungefähr die Hälfte aller weltweiten Hexen-Hinrichtungen im
deutschsprachigen Europa stattfanden. Angefangen hat der Hexenwahn
allerdings in Frankreich. Es sei in diesem Zusammenhang an den Prozess der
Jeanne d'Arc, der 1920 von der katholischen Kirche heilig gesprochenen
Jungfrau von Orléans erinnert. Sie wurde 1431, erst 20jährig, als Ketzerin
verbrannt. Das Ende des Hexenwahns scheint vor allem in der Schweiz zu
liegen.


Vom zeitlichen Gesichtspunkt gesehen liegt die Spitze der Verfolgung ums
Jahr 1700. Vereinzelte Prozesse aufgrund von Anklagen wegen Zauberei gab es
zwar schon um 1000, und vereinzelt auch noch bis etwa 1900. Als letzte
hingerichtete Hexe in der Schweiz wurde der Fall der Anna Göldi bekannt.
Die Dienstmagd wurde in Glarus Ende 1782 mit dem Schwert hingerichtet, also
nur wenige Jahre vor Ausbruch der Französischen Revolution. Diese sollte
durch ihre Auswirkung die alte Ordnung in Europa wegfegen.


Während allen Phasen des Hexenwahns wurde das Verfolgen unschuldiger
Menschen teilweise heftig kritisiert. In einzelnen Gebieten Europas gab es
deshalb überhaupt keine Hexenverfolgung oder höchstens vereinzelte Verhöre
ohne Folterungen, nach denen man die Angeklagten wieder frei liess - mangels
Beweisen. Hier stoßen wir bereits auf das Kernproblem der Hexenverfolgung.

Zaubereisünden lassen sich nicht beweisen, weil ihre Auswirkungen das
Nachvollziehbare und damit Beweisbare überschreiten. Dass es heute noch
Zauberei durch Schwarze Magie gibt, welche Menschen objektiven Schaden
zufügt, daran würden heutzutage ohnehin die meisten Zeitgenossen nicht mehr
glauben. Aus der Bibel wie aus der Überlieferung von Naturvölkern wissen
wir jedoch, dass es durchaus gewisse magische Praktiken gibt, welche
Menschen wirklichen Schaden zufügen können. Da sich solche Vorkommnisse
aber nicht beweisen lassen, ist es nicht möglich, sie durch weltliche oder
kirchliche Gerichte beurteilen zu wollen. Gewisse Dinge werden eben erst am
Jüngsten Tag ins richtige Licht gerückt werden. Von einer solchen
Perspektive des Jüngsten Tages wichen zur Zeit der Hexenverfolgung
kirchliche wie staatliche Obrigkeiten ab. Sie stützten sich dabei auf das
Bibelwort, dass man die Zaubereisünde nicht dulden solle und gingen dagegen
an. Allerdings - und hier liegt der Kernpunkt - nicht mit geistlichen,
sondern unangebrachter Weise mit weltlichen Waffen. Die Folge davon war eine
Katastrophe, die uns heute noch erschüttert und bei der das Christliche im
ursprünglichen Sinne vollends auf der Strecke blieb. Eine Spätfolge davon
ist das Misstrauen oder sogar die Abscheu, welches man der Institution
Kirche in weiten Bevölkerungskreisen noch heute entgegenbringt, wenn die
Rede auf die Hexenverfolgung oder auch die Kreuzzüge fällt.


Die Massenhysterie gegen Frauen in früheren Jahrhunderten hatte ihren
Ursprung zu einem großen Teil in den heidnischen Götter- und
Dämonenvorstellungen. Diese lebten in den Köpfen der Menschen fort, auch
lange nachdem Europa christianisiert war, und teilweise sind solche
Vorstellungen heute noch vorhanden. Die Christianisierung Europas brachte
es zwar mit sich, dass viele Menschen Christen wurden, so wie auch viele
andere über den Status der getauften Heiden nicht hinweg kamen und es
eigentlich auch gar nicht so recht wollten. Das Christentum war die
offiziell erwartete Denk- und Lebensweise, sodass sich viele mehr nur
äußerlich anpassten und der christliche Glaube immer in einem Wettlauf mit
den animistischen Vorstellungen stand. Da war zum Beispiel die Vorstellung,
dass Geister an den Zäunen hausten und die Menschen bedrohen würden. Genau
von dieser Vorstellung stammt das Wort Hexe. Der Begriff geht zurück auf
das alt-nordische Wort für Zaunsitzerin, hagazussa. Jedenfalls begann sich
mit der Christianisierung die Vorstellung des Teufels mit derjenigen von
Hexen, Dämonen und Unholden zu vermischen. Man spricht in der Fachwelt auch
von der Christianisierung des antiken, keltischen, germanischen und
slawischen Dämonenglaubens.


Teilweise wurden gewisse Formen der Magie bewusst von der
frühmittelalterlichen Kirche übernommen, damit die heidnische Bevölkerung
das Christentum leichter annahm. Jedenfalls wurden der Teufel, aber auch
die Hexen von der christianisierten Bevölkerung verantwortlich gemacht für
schlechtes Wetter, Missernte, Fehlgeburten, die Pest und so weiter. In
Zeiten der Missernte und der damit verbundenen sozialen Folgeschäden waren
solche Vorstellungen noch höher im Kurs. Und in der Tat war der soziale
Niedergang breiter Bevölkerungskreise ein wesentlicher Nährboden für das
Aufkommen des Hexenwahns. Zudem gab es tatsächlich vereinzelte und
verborgene Wahrsager, Volksmagier und auch - meist sehr kleine - Gruppen,
welche den christlichen Glauben verhöhnten - teilweise aus reiner
Prahlerei, teilweise auch als Satanskulte, welche mit umgekehrten Kreuz
ihre Schwarzen Messen zelebrierten. In jener Zeit, da es praktisch noch
keine Zeitungen gab, waren die Gerüchte das hauptsächlichste Massenmedium.

Man kann sich ausmalen, wie viel Dichtung und wie wenig Wahrheit damit
weitergegeben wurde. Jedenfalls erschien die Gefahr von Seiten der Hexen
und Zauberer um ein X-faches größer, als sie es in der Wirklichkeit je
war.


Bereits im Jahr 1090 gab es in Freising einen Fall, bei dem drei so genannte
Wettermacherinnen am Isarstand verbrannt wurden - übrigens damals gegen den
Willen der Kirche. Der Fall fand auf dem Hintergrund der umstrittenen
Besetzung des Bischofssitzes statt. Dies brachte eine große Verunsicherung
mit sich und verursachte die Suche nach irgendwelchen Sündenböcken. In
Freising wurde vorweggenommen, was ein halbes Jahrtausend später bei den
Hexenprozessen der Fall war. Der bloße Verdacht auf Zauberei genügte, um
unschuldige Frauen zu foltern und damit ein Geständnis zu erpressen. Die
Frauen gaben unter der Folter alles mögliche zu, um den Schmerzen zu
entgehen. Das Geständnis war für ein rechtsgültiges Urteil notwendig,
Indizienprozesse wie heute kannte man damals noch nicht.



Zaubereisünden wurden von der Kirche nicht immer gleich beurteilt

Im frühen Mittelalter war die Todesstrafe für Zaubereisünden noch nicht
vorgesehen, deshalb wandte sich die Kirche gegen die Hinrichtung der drei
Freisinger Frauen. Bekämpft wurden Zauberei und Ketzerei bis zum 11.
Jahrhundert in der Hauptsache mit Kirchenbussen. Die Kirche

schwankte lange zwischen einer Überschätzung und einer Geringschätzung
teuflischer und zauberischer Einflussnahme. Vor allem in der Literatur der
organisierten Ketzerverfolgung, der Inquisition, begann man aber später die
Existenz des Hexenfluges als wirkliches Ereignis zu verstehen. Unter
Hexenflug verstand man den Ritt der Hexen auf einem Besen durch die Luft.
In aufgeklärteren Zeiten verlagerte sich diese Vorstellung von der
theologischen in die Märchenliteratur, wo sie heute noch anzutreffen ist.


Die Literatur der Inquisition wurde auch immer wieder von anderen zur
Legitimierung der Hexenverfolgung herangezogen, so auch das damals bekannte
und weit verbreitete Buch namens Hexenhammer aus der Feder des Inquisitors
Heinrich Cramer von 1487. Zur eigentlichen Waffe der Kirche gegen die
Zauberei erwuchs seit dem 13. Jahrhundert das kirchliche
Inquisitionsverfahren. In der Inquisition führte die gleiche Instanz,
welche Anklage erhob, auch die Untersuchung und fällt die Urteile. Das wäre
in der heutigen Rechtspflege undenkbar. Erst mit diesem Verfahren häuften
sich damals die Hinrichtungen von so genannten Hexen und anderen Ketzern.

Zur gleichen Zeit ließ man in Spanien und Frankreich die Folterung von
Verdächtigten zu, wenn es um Kapitalverbrechen ging. Auch in Deutschland
begann man etwa seit dem 14. Jahrhundert die Folter auch im weltlichen
Strafprozess anzuwenden.



Ungerechte Prozessführung

So sehr man auf kirchlicher Seite um die Existenz von Zaubereisünden
wusste, so gab es auf der staatlichen Seite zu Beginn des 15. Jahrhunderts
noch kein Hexerei-Delikt. Der Begriff der Hexerei soll zum ersten Mal in
einem Strafprozess vor dem weltlichen Gericht der Stadt Luzern 1419
aufgetaucht sein, also schon rund einhundert Jahre vor der Reformation. Der
Begriff der Hexe wurde, so vermuten andere Experten, erst am Konzil von
Basel, also zwanzig Jahre nach dem Luzerner Fall erfunden. Nach dieser
Ansicht sei der Begriff der Hexe vom Konzil neu aufgegriffen und mit alten,
angstbesetzten Inhalten gefüllt worden. Es könnte also durchaus sein, dass
die gedankliche Verbindung zwischen dem Wort Hexe zum erwähnten
altnordischen Begriff hagazussa bewusst von der Inquisition inszeniert
wurde, um die Volksängste vor Dämonen gegen die angeblichen Hexen zu
schüren. Bereits zeitgenössische Darstellungen kritisierten, dass die Hexen
nicht wirklich existierten, sondern lediglich eine ideologische Einbildung
der Inquisitoren seien. Die Inquisitoren gehörten auch zu den Wenigen,
welche relativ gut gebildet waren, und zu einer gezielten Manipulation der
Sprache überhaupt fähig.


Nach der Kirchenspaltung durch die Reformation brachen die kirchlichen
Inquisitionsgerichte zusammen. In der Folge wurden Zaubereiprozesse nur
noch vor weltlichen Gerichten behandelt.

Der Begriff der Hexerei, genau so wie ihn die Inquisition mit Inhalt
füllte, wurde zwar vor den weltlichen Gerichten vorerst nicht anerkannt.

Gerade deshalb war es nicht voraussehbar, dass ein weit verbreiteter
Hexenwahn je ausbrechen würde. Es kam aber so, dass die weltliche
Strafprozessordnung in jener Zeit die Folter institutionalisierte.

Diese war zu Beginn gegen Attentäter und Königsmörder gerichtet. Jedenfalls
wurden durch die Folter der Willkür größere Tore geöffnet, als es die
kirchliche Inquisition alleine je zustande gebracht hätte. Trotzdem vollzog
die Inquisition selber auch die Folter, um Geständnisse zu erpressen. War
ein solches vorhanden, mussten die kirchlichen Inquisitoren den Angeklagten
an das weltliche Gericht übergeben.


Betrachten wir das Prozessverfahren gegen Personen, die der Hexerei
beschuldigt wurden, näher: Der Ankläger ist in der stärkeren Position.

Er kann jemanden aufgrund von Aussagen irgendwelcher Leute anklagen, gleich
ob und wie glaubwürdig diese sind. Man geht davon aus, dass der Ankläger aus
Sorge gegenüber dem Staat oder dem rechten Glauben handle und deshalb müsse
er seine Anklage nicht beweisen.


Ungeschützt war hingegen der Angeklagte; und sein Verteidiger kommt gegen
die Behandlung des Falles meist nicht an. Die Unschuldsvermutung kannte man
damals nicht. Um mit der Folter des Angeklagten die Wahrheit zu ermitteln,
genügte ein bloßer Verdacht des Richters. Dem Richter war es freigestellt,
dem Gefolterten sein Leben für ein Geständnis zu versprechen, es dann aber
nicht zu halten, sondern im Gegenteil die Todesstrafe zu beschließen. Denn
die Todesstrafe konnte nur verhängt werden, wenn ein Geständnis vorlag. Die
Folter wurde deshalb solange angewandt, bis Geständnisse vorlagen, auch von
Unschuldigen.


Damit eine Frau der Hexerei angeklagt wurde, genügte die Beschuldigung von
irgend jemandem, zum Beispiel, dass die betreffende Frau einen schlechten
Ruf habe. Von daher wird es nachvollziehbar, dass die ersten als Hexe
verurteilten Frauen dem Bild der modernen Märchenhexe durchaus ein wenig
entsprachen. Es handelte sich oft um ältere, zurückgezogene, teilweise auch
behinderte Frauen, die infolge ihrer Zurückgezogenheit den Verdächtigungen
der dörflichen Gemeinschaft schutzlos ausgeliefert waren.


In den meisten Fällen war die Folge einer solchen Verleumdung die Folter
und der Tod. Wurde in den seltenen Fällen jemand mangels genauer Anklage
oder fehlendem Geständnis wieder freigelassen, so ging die Rede schnell um,
dass diese bestimmte Frau vor den Richter musste. So wurde der Ruf schnell
und endgültig beschmutzt, was Grund war für eine neuerliche Verhaftung,
Folterung und schließlich Hinrichtung. Das vorurteilsbehaftete Verleumden
wurde insbesondere gefördert durch amtliche Anweisungen, welche Handlungen
als Aberglauben, Zauberei oder Hexerei anzusehen seien. In einer bayrischen
Anweisung Maximilian I. wurden auch gängige Bräuche der Volksmedizin auf
den Index gesetzt und damit verboten. Dazu gehörte auch das Baden am
Weihnachtsabend gegen Fieber und Zahnschmerzen. Für die eigentlichen Sünden
gegen den christlichen Glauben wurde das Strafmass wie folgt festgesetzt:


- wer den Teufel direkt anruft und anbetet, wird lebendig verbrannt,

- wer den Teufel indirekt anruft, wird vor der Verbrennung enthauptet,

- wer mit dem Teufel einen Pakt hat, landet auf dem Scheiterhaufen und das
  Vermögen wird eingezogen.

- bei Schadenzauber wird die Verurteilte vor dem Verbrennen mit glühenden
  Zangen gezwickt.


In Spezialinstruktionen forderte Maximilian zudem, dass alle Amtsuntertanen
verpflichtet werden, jeden Verdacht auf Hexerei zu melden. Diese Bestimmung
zählt zu den unheilvollsten Verlautbarungen in der Geschichte des
Hexenwahns. Denn dadurch wurde man verpflichtet, schon beim geringsten
Verdacht jemanden anzuklagen. Es führte sogar soweit, dass Angeklagte unter
der Folter ihrerseits irgendwelche Leute der Hexerei beschuldigten, um den
Schmerzen zu entgehen.


So wird nachvollziehbar, dass mit der zunehmenden Verfolgung auch
hochgestellte Persönlichkeiten auf dem Scheiterhaufen endeten. Die
Vorschriften Maximilians mussten jeweils zu Weihnachten und Pfingsten von
den Kanzeln verlesen werden. Die Hysterie wurde damit nicht besänftigt,
sondern im Gegenteil geradezu angestachelt.


Wo der Teufelskreis zwischen Verhaftung, Verhör, Folter, Denunzierung und
weiterer Verhaftung begonnen hatte, hörte er nicht so schnell auf. Die
Hysterie ging so weit, dass sich Richter teilweise weigerten, mit den
vermeintlichen Hexen überhaupt zu reden oder für die Dauer der Untersuchung
im gleichen Haus zu wohnen. Man hätte sie später bezichtigen können, sie
seien selber verhext.



Mutiger Widerstand gegen den Hexenwahn

Die Gegner der Hexenverfolgung hatten unterschiedliche Hintergründe. Die
einen waren Ärzte, Juristen, Gelehrte anderer Art oder auch Seelsorger. Zu
letzteren zählte auch der Jesuitenpater Friedrich von Spee: Er begleitete
während den Prozessen die Hexen seelsorgerlich und wurde so zu einem
überzeugten Gegner der Verfolgung. Seine Erkenntnisse hatte er in einem
Buch zusammengefasst und 1631 veröffentlicht, aus Sicherheitsgründen
allerdings nicht unter eigenem Namen und ohne Genehmigung seiner
Ordensoberen. Dies wäre auch schwierig gewesen, fand man doch auch viele
Jesuiten auf Seiten der Befürworter einer Hexenverfolgung. Spees Buch, es
trug den Namen Cautio Criminalis, deckte die Zustände mit scharfsinniger
Logik schonungslos auf und nahm auch gegenüber den Geistlichen und seinen
Jesuiten-Brüdern kein Blatt vor den Mund. Da Spee in seinem persönlichen
Umfeld, er war Lehrer der Moraltheologie, offen über sein Anliegen sprach,
war bald bekannt, wer die Cautio Criminalis geschrieben hatte. Die Empörung
über Spee klang dann aber ab, als durch den Schwedeneinfall unter Gustav
Adolf andere Probleme anstanden. Trotzdem wurde Spee von Köln nach Trier
versetzt. Vier Jahre nach der Veröffentlichung seines Buch starb er. Spee
hatte sich bei der Versorgung pestkranker Soldaten angesteckt. Trotz aller
Anfeindungen blieb er dem Jesuitenorden treu.


Spee wurde einst gefragt, woher er denn schon graues Haar hätte. Er
antwortete, das komme davon, dass er viele Hexen als Beichtiger zum
Scheiterhaufen hätte begleiten müssen. Er fügte bei, dass er in keinem
einzigen Fall davon überzeugt war, die Verurteilte sei der Hexerei wirklich
schuldig. Viele Angeklagte hätten, nachdem sie Vertrauen gefasst hätten,
ihm die Unwissenheit oder Bosheit der Richter geklagt oder noch im Sterben
in den Flammen Gott selber zum Zeugen ihrer Unschuld angerufen. Die
Hexenverfolgung war allzu oft eine Verfolgung von Christinnen und Christen
durch die Kirche. Evangelium und christliche Gemeinde einerseits und
Dogmatik und Kirche anderseits waren nie dasselbe und werden es auch nie
sein.



Das Ende des Hexenwahns

Das Ende der Hexenprozesse brachte erst der Sieg der Aufklärung, welche
nicht mehr die Kirche, sondern die Vernunft in den Mittelpunkt rückte. Die
letzte Hexe wurde in der Schweiz 1782 hingerichtet, wie eingangs schon
erwähnt. Elf Jahre später kam es in Posen, noch unter polnischer Hoheit,
zur Verbrennung zweier Frauen. Sie wurden zum Tod verurteilt, weil sie rot
entzündete Augen gehabt hätten und das Vieh ihres Nachbarn dauernd krank
gewesen sei. Dies zog man als Beweis heran, dass die Frauen Hexen gewesen
seien. Die Fälle von Glarus und Posen sind die beiden letzten bekannten
Hexenprozesse mit anschließender Hinrichtung. Der Hexenwahn war zwar nicht
sofort besiegt, vielmehr lebte er im Aberglauben weiter.


Die Hexenprozesse verschwanden - wie erwähnt - aufgrund der Aufklärung. Die
Aufklärung brachte unter anderem eine Humanisierung des Strafrechtes
hervor. Dazu gehörte auch die Abschaffung der Folter. Man erkannte, dass
sie ein untaugliches Mittel zur Wahrheitsfindung sei. Zudem verlor das
Geständnis seine Prozess entscheidende Rolle. An seine Stelle setzte man den
Zeugen- und Indizienbeweis. Der Sieg der Toleranz wurde auch dadurch
mitbegünstigt, dass die konfessionell motivierten Kämpfe in Europa zu Ende
gingen. Man fand sich damit ab, dass es in Westeuropa zwei Möglichkeiten
des christlichen Glaubens gab, nicht nur die katholische, sondern auch die
evangelische. Damit verbunden war die Achtung vor der Religion des anderen,
ja der Menschenwürde im allgemeinen. Dass sich der Humanismus durchsetzte,
bedeutete Freiheit - Freiheit, wie sie die Menschen zuvor noch nie gekannt
hatten. Und damit war auch der christliche Gedanke im ursprünglichen Sinn
wieder hergestellt. Denn wo der Geist des Evangeliums ist, da ist auch der
Geist der Freiheit.

Rolf Ch. Strasser (C)1995


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