Dna Vaterschaftstest in Deutschland

Ein neuer Trend erobert Deutschland! Der DNA Vaterschaftstest. Immer mehr und mehr Männer haben anscheinend Zweifel an ihrer Vaterschaft und lassen sich deshalb einen DNA Vaterschaftstest machen. Ein DNA Vaterschaftstest ist jedoch unter gewissen Punkten nicht gültig.

Der heimliche Vaterschaftstest wird vor Gericht meist nicht anerkannt

Durch etliche Talkshows am Nachmittag, werden also die vermeintlichen Väter auf die Möglichkeit aufmerksam das Verwandtschaftsverhältnis zu ihrem Kind zu prüfen und erleben eine große Überraschung, denn einer Studie zu Folge, sind tatsächlich immer weniger Männer der richtige Vater.

Bei einer Vaterschaftsanfechtungsklage ist der DNA Vaterschaftstest ein wichtiger Beweis. Allerdings darf der Vater nicht einfach so einen DNA Vaterschaftstes durchführen, in dem er beispielsweise Proben vom Kind heimlich entnimmt, wie zum Beispiel Haare. Dies nennt man dann auch „heimlicher“ Vaterschaftstest.

Der „heimliche“ DNA Vaterschaftstest ist zwar nicht strafbar, allerdings ist er auch nicht erlaubt. Das heißt also im Klartext, dass ein Mann, der einen „heimlichen“ DNA Vaterschaftstest durchführt und diesen dann als Beweis beim Gericht während einer Vaterschaftsanfechtungsklage vorbringt, muss damit rechnen, dass dieser Test nicht anerkannt wird.

Konsequenzen beim heimlichen Vaterschaftstest

Direkte Konsequenzen muss er allerdings nicht fürchten. Erst wenn das Gericht einen DNA Vaterschaftstest verlangt und der Mann ihn dann daraufhin durchführt, gilt dieser als rechtens.

Der DNA Vaterschaftstest mit dem Einverständnis aller Parteien

Damit der DNA Vaterschaftstest nicht als „heimlich“ gilt, müssen alle Parteien mit solch einem Test einverstanden sein. Die Mutter wird das wohl in den meisten Fällen nicht für gut halten, denn dann würde sie ja auffallen. Außerdem muss man damit rechnen, dass wenn der Mann einen DNA Vaterschaftstest verlangt, die Ehe wohl vorbei sein wird. Aber bis es zu einem DNA Vaterschaftstest kommt, wird die Scheidung womöglich sowieso schon am Laufen sein.

Ein DNA Vaterschaftstest ist weiterhin nicht nötig, wenn der Mann während einer Vaterschaftsanfechtungsklage beweisen kann, dass er zum Zeitpunkt der Empfängniss, also als die Frau schwanger wurde, keines Falls anwesend war, beispielweise wegen einer Geschäftsreise oder sonstigen Umständen. Auch wenn der „heimliche“ DNA Vaterschaftstest bewiesen hat, dass der betroffene Mann nicht der Vater des Kindes ist, wird dieser, wie oben schon erwähnt, vor Gericht auf keinen Fall durchgehen.

Somit bleibt der Vater der Vater und muss Unterhalt bezahlen. Außerdem hat das Kind dann auch volles Erbschaftsrecht. Ein Mann ist dann Vater eines Kindes, wenn er zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist und wenn das Gericht keinen DNA Vaterschaftstest veranlasst, wird sich daran auch nichts ändern.