Schutzkleidung ist kein unwichtiges, unbequemes Übel wie sie oft empfunden wird sondern eher als sinnvoll und wichtig zu betrachten, ja sogar als unverzichtbar in manchen Bereichen des Lebens aber auch des Arbeitsalltags.Schutzkleidung findet sich auch im privaten Bereich wie zum Beispiel in der Schutzkleidung für Sport.
Die simpelste Schutzkleidung im privaten Bereich ist das Tragen von Schutzhelm, Knie und Beinschützern beim Fahrradfahren oder auf Inlinern. Auch die Motorradbekleidung gehört in den Bereich der Schutzkleidung darüber machen sich nur die wenigsten Menschen Gedanken wie weitläufig der Begriff Schutzkleidung ist.
Die enfachste Art der Schutzkleidung im Privatleben ist zum Beispiel das Regencape es ist Schutzkleidung vor Nässe und damit schützt es uns vor Gesundheitsschäden.Der Schutz vor Gesundheitsschäden ist auch die wichtigste Aufgabe von Schutzkleidung im Arbeitsleben. Schutzkleidung im Beruf wird immer dann vorgeschrieben wenn es nicht möglich ist Gefahrenquellen für Leib und Leben von Mitarbeitern durch technische oder bauliche Maßnahmen verschwindend gering zu halten.
Schutzkleidung soll zugewiesenen Gefahrenbereich abdecken
Dann schreibt der Gesetzgeber das Tragen von bestimmter Schutzkleidung vor die der bestehenden Gefahrenstufe angepasst sein muss. Ein praktisches Beispiel ist, das Tragen von einem Bauhelm als Schutzkleidung auf Baustellen.
Dieser soll die Gefahr, durch herabstürzendes Baumaterial lebensgefährlich verletzt zu werden abdämpfen. Es wäre wenig sinnvoll wenn Schutzkleidung nicht die akuten Gefahren abmildern würde, an dem Beispiel des Schutzhelms sieht man deutlich das Schutzkleidung einen ihr fest zugewiesenen Gefahrenbereich abdecken soll. Ist dies nicht der Fall ist sie nutzlos.
Arbeitgeber sollten sich bei den entsprechenden Stellen informieren
Jeder Arbeitgeber ist gut beraten sich bei den entsprechenden Stellen zu informieren, welche Schutzkleidung in den Bereichen vorgeschrieben ist in denen er betroffen ist. Der Arbeitgeber ist nämlich verpflichtet kostenfrei seinen Mitarbeitern Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen und zwar solche die zweckmäßig ist.
Er ist ebenso verpflichtet das Tragen von Schutzkleidung anzuweisen, zu kontrollieren und auch zu dokumentieren. Verstößegegen die Anweisung müssen arbeitsrechtliche Konsequenzen haben denn nur dann ist der Arbeitgeber auch sicher davor das der Gesetzgeber oder die Berufsgenossenschaft seine Bemühungen als effizient ansieht und von teilweise sehr empfindlichen Bußen absieht.
Finanziellen Interesse
Dies ist soweit der juristische Aspekt bezüglich Schutzkleidung im Berufsleben. Jeder Arbeitgeber sollte eigentlich im eigenen auch finanziellen Interesse handeln was Schutzkleidung angeht, denn es ist jedem AG wichtig die Arbeitskraft seiner Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern.
Daher sollte das Austeilen von Schutzkleidung auch selbstverständlich sein. Mal ganz von der Tatsache abgesehen das sich ein Unternehmen unter Umständen strafbar macht wegen grober Fahrlässigkeit wenn sie die gesetzlichen Vorschriften im Bezug auf Schutzkleidung nicht einhält.
Welche Arten von Schutzkleidung unterscheidet man ?
- Druckschutz, bei Materialien die stark belastet werden
- Hygieneschutz, hier werden die Lebensmittel vor verunreinigungen geschützt
- Warnschutz, durch Reflektoren oder leuchtendes Gewebe in der Kleidung
- Wetterschutz, schutz vor Wind, Nässe, Kälte usw..
- Chemikalienschutz, spezielle Schutzkleidung
- Elektrostatikschutz, Schutzkleidung die antistatisch wirkt