Arbeitsschutzkleidung unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben

Arbeitsschutzkleidung ist ein sehr wichtiges und auch sehr heikles Thema sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Wie es der Name bereits sagt ist Arbeitsschutzkleidung ganz auf den Zweck ausgelegt, den Träger vor gesundheitlichen Schäden in seinem Berufsleben zu schützen. Arbeitsschutzkleidung ist überall dort Pflicht wo es nicht möglich ist durch technische und/oder bauliche Maßnahmen den Arbeitnehmer vor Gesundheitsgefahren zu schützen.

Dies ist leider in sehr vielen Branchen der Fall wobei hier zu unterscheiden ist das die Arbeitsschutzkleidung in ganz verschiedenen Richtungen ausgelegt ist.

Welche Voraussetzungen muss Arbeitsschutzkleidung generell haben?

Grundsätzlich gelten bei Arbeitsschutzkleidung allgemein folgende Voraussetzungen:

  1. Sie muss passgenau sitzen
  2. muss den Gefahren denen der Träger ausgesetzt ist angepasst und ausreichend sein
  3. Arbeitsschutzkleidung muss auch den Sicherheitsstandards entsprechen.

Die Sicherheitsstandards

Den Sicherheitsstandards in dem Fall bedeutet das die Verarbeitung und die Qualität der genutzten Rohstoffe für die Arbeitsschutzkleidung den festgeschriebenen Standards entsprechen müssen, nur dazu an anderer Stelle mehr. Arbeitsschutzkleidung fällt in jedem Wirkungs- und Gefahrenbereich anders aus.

Wo zur Arbeitsschutzkleidung eines Bauarbeiters ein Schutzhelm gehört ist es bei einem Laboranten eher der Keimfreie und undurchlässige Overall und die Sicherheitshandschuhe. Dies ist auch unter dem Punkt gemeint das Arbeitsschutzkleidung zwingend den Gefahren für den entsprechenden Mitarbeiter angepasst werden muss. Arbeitsschutzkleidung schützt vor vielen Gefahren.

Schutz vor extremen Temperaturschwankungen

Hierzu gehört der Schutz vor extremen Temperaturschwankungen genauso wie der Schutz vor herabfallendem Baugut. Aber auch der Schutz vor Verbrennungen und Unterkühlungen ist von der Arbeitsschutzkleidung zu gewährleisten. Darauf ist von der Seiten des Arbeitgebers auch streng zu achten.

Ein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet jedem Mitarbeiter kostenfrei Arbeitsschutzkleidung zur Verfügung zu stellen, die seine Gefahr für Gesundheit und Leben reduziert bis auf ein Minimum. Auch verpflichtet der Gesetzgeber einen Arbeitgeber das Tragen der zur Verfügung gestellten Arbeitsschutzkleidung anzuweisen ausdrücklich, zu kontrollieren und auch zu dokumentieren.

Drastischen Geldbußen

Zuwiderhandlungen gegen die Auflagen in Punkto Arbeitsschutzkleidung werden zum Teil mit sehr drastischen Geldbußen geahndet und bewegen sich teilweise im Bereich des Strafrechts, denn hier kann eine grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Ein Arbeitgeber kann im Bereich der Arbeitsschutzkleidung auf Nummer sicher gehen wenn er diese bei Händlern bezieht die nur Ware vertreiben die entsprechend genormt und zertifiziert ist.

Arbeitsschutzkleidung hat in jedem Bereich eine DIN Norm die einzuhalten ist. Ein Arbeitgeber der sich an all diese Regeln hält kann guten Gewissens behaupten alles in seiner Macht stehende zu tun um die Arbeitskraft eines Mitarbeiters zu erhalten. Dies liegt ja auch in seinem eigenen Interesse ganz unabhängig von allein der Arbeitsschutzkleidung.