Der Wechsel zur privaten Krankenversicherung

Um in eine private Krankenversicherung zu wechseln, gibt es je nachdem, ob man vorher schon privat krankenversichert war oder gesetzlich, verschiedene Regelungen und Fristen.
Wenn man zurzeit gesetzlich versichert ist, so besteht für Angestellte die Möglichkeit eines Wechsels, wenn sie im Jahre 2003 ein Jahres-Bruttoeinkommen hatten, das über der damaligen Pflichtversicherungsgrenze lag. Diese betrug im Jahr 2003 45.900 Euro.

Wie lange dauert der Wechsel der Krankenversicherung

Der Wechsel zur privaten Krankenversicherung ist nach Einhaltung der Kündigungsfrist, die in der Regel 2 Monate dauert, möglich. Wenn das Jahres-Bruttoeinkommen allerdings erst seit 2004 oder noch später über dieser Grenze lag, so ist ein Wechsel immer nur zum 1. Januar möglich. Und das auch nur unter ganz bestimmten Vorraussetzungen. Unter welchen, muss beim jeweiligen Anbieter zu dem man Wechseln möchte nachgefragt werden.

Freiberufler und Selbstständige

Möchte man als Freiberufler oder als Selbstständiger von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung wechseln, so ist dies immer unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich. Der angebrochene Monat zählt dabei mit. Sollte die Krankenkasse die Beiträge erhöhen, so ist es sogar möglich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zu einer privaten Krankenversicherung zu Wechseln.

Man kann in dem Monat kündigen, in dem der neue Beitrag in Kraft tritt.

Berufsanfänger und Auszubildende

Wenn man gerade mit seiner Berufskarriere anfängt, sei es nun nach dem Studium oder nach einer Ausbildung, so ist man dazu verpflichtet eine Frist von genau 3 Jahren einzuhalten, auch wenn das Jahres-Bruttoeinkommen schon von Beginn die aktuelle Pflichtversicherungs-grenze überschreitet.

Diese liegt momentan bei 48.600 Euro. Nach Einhaltung dieser Frist kann man dann zu Beginn des 4. Jahres zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.

Sonderkündigungsrecht

Wenn man schon in einer privaten Krankenversicherung ist und man zu einer anderen wechseln möchte, so ist dies nach Einhaltung einer Frist möglich. Die jeweilige Frist ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. Wenn die private Krankenversicherung, bei der man versichert ist, die Beiträge erhöht oder senkt, hat man ein besonderes Kündigungsrecht.

Nachdem man von der privaten Krankenversicherung von der Erhöhung oder Senkung der Beiträge benachrichtigt wird, hat man vier Wochen zeit zu kündigen und eine bessere private Krankenversicherung zu finden. Die Kündigung tritt in dem Monat in Kraft, in dem die neuen Beiträge erstmalig gelten.