Gartendünger selbstgemacht

Durch die getrennte Sammlung der häuslichen Abfälle hat die
Kompostierung im eigenen Garten eine neue Bedeutung erlangt.
Was die Kleingärtner schon seit jeher mit viel Sorgfalt be-
trieben haben, wird jetzt im Zuge der Müllvermeidung und 
stofflichen Wiederverwertung allgemein empfohlen. Da im Haus-
müll bis zu 50 % organische Substanz enthalten ist, ist die
Eigenkompostierung ein sinnvoller Weg, um zu wertvollem Humus
und Gartendünger zu gelangen.

Nach Angaben der Landwirtschaftskammer Rheinland in Bonn ist
grundsätzlich für eine Kompostierung alles gut geeignet, was 
im Garten und im Haushalt an organischen Abfällen anfällt. 
Gut kompostiert werden können: Ernterückstände aus dem Gemüse-
garten, verblühte Zierpflanzen und Rasenschnitt, Blumen, Reste
von Obst, Gemüse, Kartoffeln, Kaffee- und Teesatz, Eierschalen,
unbedrucktes Papier.

Grundsätzlich nicht auf den Kompost gehören natürlich Glas,
Metall und Kunststoffe, aber auch Textilien. Schadstoffbe-
lastet und damit ebenfalls nicht für den Komposthaufen ge-
eignet sind Straßenkehricht, Brikett- und Kohlenasche und
der Inhalt von Staubsaugerbeuteln.

Speisereste sind zum einen salzreich, zum anderen locken sie
Ungeziefer an. Sie sollten daher nur auf gut abgeschlossenen und
geschützten Komposthaufen in kleinen Mengen aufgebracht werden!

Schalen von Südfrüchten nur in kleinen Mengen kompostieren. Aus dem
Garten sollten grobe Abfälle zerkleinert, kranke Pflanzenteile sowie
Unkräuter nicht kompostiert werden. Viele Stoffe sind sehr einseitig
zusammengesetzt und können nur mit anderen Stoffen gemischt
kompostiert werden, zum Beispiel sollte man Grasschnitt mit Stroh oder
Holzhäcksel mischen.

Trotz wachsender Aufgeschlossenheit für die Kompostierung gibt es
immer noch Vorurteile und Missbilligungen von Grundstücksnachbarn
gegenüber der Kompostierung. Die Rechtslage ist jedoch eindeutig auf
der Seite des Kompostierenden. Anders als bei der Verbrennung von
Gartenresten muss der Nachbar bei der Kompostierung geringfügige
Geruchsbelästigungen hinnehmen. Mindestabstände von 0,50 m zur Grenze
sollten bei der Anlage des Komposthaufens eingehalten und eine Höhe
von 2 m nicht überschritten werden.

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