Durch die getrennte Sammlung der häuslichen Abfälle hat die Kompostierung im eigenen Garten eine neue Bedeutung erlangt. Was die Kleingärtner schon seit jeher mit viel Sorgfalt be- trieben haben, wird jetzt im Zuge der Müllvermeidung und stofflichen Wiederverwertung allgemein empfohlen. Da im Haus- müll bis zu 50 % organische Substanz enthalten ist, ist die Eigenkompostierung ein sinnvoller Weg, um zu wertvollem Humus und Gartendünger zu gelangen. Nach Angaben der Landwirtschaftskammer Rheinland in Bonn ist grundsätzlich für eine Kompostierung alles gut geeignet, was im Garten und im Haushalt an organischen Abfällen anfällt. Gut kompostiert werden können: Ernterückstände aus dem Gemüse- garten, verblühte Zierpflanzen und Rasenschnitt, Blumen, Reste von Obst, Gemüse, Kartoffeln, Kaffee- und Teesatz, Eierschalen, unbedrucktes Papier. Grundsätzlich nicht auf den Kompost gehören natürlich Glas, Metall und Kunststoffe, aber auch Textilien. Schadstoffbe- lastet und damit ebenfalls nicht für den Komposthaufen ge- eignet sind Straßenkehricht, Brikett- und Kohlenasche und der Inhalt von Staubsaugerbeuteln. Speisereste sind zum einen salzreich, zum anderen locken sie Ungeziefer an. Sie sollten daher nur auf gut abgeschlossenen und geschützten Komposthaufen in kleinen Mengen aufgebracht werden! Schalen von Südfrüchten nur in kleinen Mengen kompostieren. Aus dem Garten sollten grobe Abfälle zerkleinert, kranke Pflanzenteile sowie Unkräuter nicht kompostiert werden. Viele Stoffe sind sehr einseitig zusammengesetzt und können nur mit anderen Stoffen gemischt kompostiert werden, zum Beispiel sollte man Grasschnitt mit Stroh oder Holzhäcksel mischen. Trotz wachsender Aufgeschlossenheit für die Kompostierung gibt es immer noch Vorurteile und Missbilligungen von Grundstücksnachbarn gegenüber der Kompostierung. Die Rechtslage ist jedoch eindeutig auf der Seite des Kompostierenden. Anders als bei der Verbrennung von Gartenresten muss der Nachbar bei der Kompostierung geringfügige Geruchsbelästigungen hinnehmen. Mindestabstände von 0,50 m zur Grenze sollten bei der Anlage des Komposthaufens eingehalten und eine Höhe von 2 m nicht überschritten werden.
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