Bürgerliche Ehe und Familie

Dieses Referat wendet sich gegen die falsche Vorstellung, daß Ehe und
Familie oder einfach nur eine Zweierbeziehung ein Reservat vor den
Auswirkungen von Gesellschaft und Politik bildet. Als zu
untersuchenden Gegenstand nehme ich mir Ehe und Familie vor, weil sie
als die Keimzelle der bürgerlichen Gesellschaft mit dazu beiträgt, die
Verhältnisse der kapitalistischen Produktionsweise zu reproduzieren.

In der Form der Ehe findet sich ein festgelegtes Verhältnis, in dem
sich die Geschlechter zueinander verhalten sollen. Dieses Verhältnis
wird sowohl durch geltendes Recht und durch die falschen Vorstellungen
der Leute vorgefunden und gleichermaßen beibehalten.

Liebe, Sex und Familie hält man gemeinhin für das, was ganz privat ist
und sein soll. Wen ich liebe, ist tatsächlich eine freie
Willensbestimmung ? interessant ist, wie das in der bürgerlichen
Gesellschaft abläuft. Bei der Betrachtung von Ehe und Familie
beschränke ich mich auf die Umstände der bürgerlichen Gesellschaft
unter kapitalistischer Produktionsweise. Einen historischer Abriß, der
ausführlicher sein müßte als ich es hier leisten kann, spare ich aus.

Daß Eheschließung und die Gestaltung des Ehe- und Familienlebens
?Privatsache? der Beteiligten ist, war nicht immer so. Seit der
Romantik ist die Ehe der Ort, an dem die ?wahre Liebe? ihre
Bestätigung finden soll. Die Liebesheirat ist eine Errungenschaft der
bürgerlichen Gesellschaft. Und auch wenn die Scheidungsraten steigen:
Die monogame heterosexuelle Zweierbeziehung gilt als die Norm des
bürgerlichen Zusammenlebens. Diese Zweierbeziehung soll dann in der
Ehe münden, bleibt aber auch ohne Heirat strukturell der Ehe ähnlich.

Die Liebe als ein Gefühl soll mit der Ehe gekoppelt werden: Ein Gefühl
wird in die Form einer Institution gebracht. Auf das Gefühl der Liebe
läßt sich keine Ewigkeit geben, aber durch die Institution Ehe wird
aus der Beziehung ein berechnendes Verhalten zueinander auf Lebenszeit
gemacht.

In diesem Referat soll untersucht werden, welches Interesse der Staat
an der Institution Ehe und Familie hat, und warum sich diese
Institution als Ort der individuellen Reproduktion erhält. Der Staat
muß niemanden zum Heiraten zwingen und trotzdem erhält sich die Ehe
als individuelle Norm und scheinbares Bedürfnis der bürgerlichen
Subjekte. Früher war Ehe und Familie eine ökonomische Gemeinschaft,
die nicht unbedingt an Liebe gekoppelt war. Was die Liebe ?aushalten?
muß, ist ein wichtiger Faktor geworden, denn mit den individuellen
Anforderungen der Reproduktion fertig zu werden ist einfacher, wenn es
mit einer emotionalen Verbindung geschieht. Dementsprechend ist der
Anspruch der Ehe gestiegen: Harmonisches Miteinander und Geborgenheit
ist das Ideal, an dem sich die Ehe zu messen hat. Probleme, die aus
der individuellen Reproduktion hervorgehen, werden zu einem
individuellen und privaten Problem gemacht, obwohl sie eigentlich
gesellschaftlich sind. Dahinter steckt eine Verklärung der
Verhältnisse: Erklärt man die Ehe als das immer Private und Intime,
schließt man eine generelle Kritik aus und macht das Problem zu einem
scheinbar rein individuellen Problem. Und genau das ist das
Ideologische.

Man denkt sich in der Liebe frei, ist aber dennoch an
gesellschaftliche Bedingungen gebunden. Anfangen tut das damit, daß
man für seine eigene Reproduktion sorgen muß: Man muß arbeiten gehen
(die Glücklichen, denen das erspart bleiben kann). Und dann ist man
auch schon drin in der Tretmühle der kapitalistischen
Produktionsweise: Man muß seine Arbeitskraft gut verkaufen, denn
schließlich gibt es auf dem Arbeitsmarkt viele. Immer nett im
Kundenverkehr, vom Chef auch mal einen Rüffel einstecken, immer
kuschen müssen und nie das Band abstellen zu können ? den Sinn für
sich, außer dem schnöden Lohn, den man nun mal zum Überleben braucht,
findet man in der Lohnarbeit nicht. Natürlich lügen sich auch viele in
die Tasche: Sie versuchen sich mit dem Betrieb zu identifizieren oder
auch mit dem Beruf, weil man sich die Ausbildung zu seiner
Qualifikation ganz seinen Neigungen gemäß ausgesucht hat. Was immer
man sich so an falschen Vorstellungen zu eigen macht, arbeiten gehen
zu müssen, bleibt ein aufgeherrschter Zwang.

Ein Paar, besonders eines, das den Ehebund eingegangen ist, steht
nicht in Konkurrenz zueinander: Sie bilden eine Gemeinschaft, in der
sie sich den sonstigen Konkurrenzkalkulationen der kapitalistischen
Gesellschaft ausnehmen. Weil man draußen in der feindlichen Welt das
Glück nicht finden kann, weil Konkurrenz herrscht, sucht man es zu
Hause: Da richtet man sich schnuffelich ein und macht sich wieder fit
für den nächsten Arbeitstag; da sucht man das Glück in einer trauten
Zweierbeziehung.

Wenn man schon den ganzen Tag arbeiten geht, dann will man sehen
wofür. Daß man einfach leidlich dahinlebt, reicht da nicht. Bei der
Arbeit herrscht der Zwang und herrscht die Konkurrenz. Da darf man
nicht sein wie man will, während man sich zu Hause nicht beweisen muß,
weil dort andere Maßstäbe gelten.

Weil man die Zeit gern zu zweit verbringt, zieht man vielleicht
zusammen, denn bei acht Stunden Arbeit könnte man dann wenigstens die
Freizeit zusammen verbringen. Das Glück dann tatsächlich in der
Freizeit zu suchen und nicht in der Arbeit, ist eine noch recht neue
Sache. In der ideologischen Vorstellung, warum man Kinder kriegen
sollte werden die Blagen zum ?lebenden Beweis der Liebe?. Früher galt
es eher, einen ?Stammhalter? zu finden, einen der Haus und Hof erbt
und dafür sorgt, daß Hab und Gut nicht verfällt, sondern in der Hand
der nächsten Generation fortbesteht. Der Stellenwert des Erbrechts ist
nicht unbedeutender geworden und dennoch wird sich auch dieses
Verhältnis als eine Tat aus Liebe übersetzt.

Der Staat hat an der Ehe ein Interesse. Als ideeller Gesamtkapitalist
ist es seine Aufgabe, die Reproduktion einer arbeitsfähigen
Bevölkerung zur Aufrechterhaltung der kapitalistischen
Produktionsweise und des gesamten gesellschaftlichen Lebens zu regeln.

Dazu gehört auch, daß der Staat ein gesteigertes Interesse an immer
neuen Nachwuchs hat, damit auf eine ausreichend große und
qualifizierte Menge Menschenmaterial für die Produktion
zurückgegriffen werden kann. Die Zurichtung der Menschen zu
produktiven Gliedern der Gesellschaft erreicht der Staat einerseits
durch die Einrichtung eines Bildungswesens und Schulpflicht und
andrerseits durch einen Erziehungsauftrag an die Familie. Im Artikel 6
des Grundgesetzes heißt es: ?1) Ehe und Familie stehen unter dem
besonderen Schutz der staatlichen Ordnung, 2.) Pflege und Erziehung
der Kinder ist das natürliche Recht der Eltern und zuvörderst ihnen
obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche
Gemeinschaft.?

Aufgabe der Eltern ist also die Sozialisation des Nachwuchses, die
Einführung der Kinder in Regeln und Normen des gesellschaftlichen
Zusammenlebens. Das soll in der Form der Kleinfamilie stattfinden, in
der die gesamte individuelle Reproduktion ihren Ort hat. Damit auch
immer ausreichend Nachwuchs produziert wird, räumt der Staat den
Eltern finanzielle Privilegien ein wie Kindergeld und
Kinderfreibetrag. Das Jugendamt als staatliche Instanz kontrolliert
und überwacht die Aufzucht und Erziehung der Kinder. Es greift ein,
wenn etwas schief läuft. Elternlose Kinder werden zur Adoption
freigegeben und der Erziehungsauftrag ergeht an die Adoptiveltern. So
braucht der Staat es nicht zu seiner Aufgabe rechnen, diese ordentlich
zu betreuen und zu ernähren. Ein repressives Instrument der
Bevölkerungspolitik ist der §218. Die Entscheidung über die Geburt
eines Kindes darf nicht (oder nur eingeschränkt) die Mutter treffen,
sondern diese trifft der Staat, indem er Abtreibung unter Strafe
stellt. Die Frau darf nicht selbst über ihren Körper und ihre
Lebensplanung entscheiden. Auch die aktuelle ?Straffreiheit? ist nur
eine scheinbare: Weiterhin gibt es die Beratungspflicht und die
medizinische Indikation, letztlich läßt sich der Staat die
Mitentscheidung in dieser Frage nicht nehmen.

Durch den Lohn ist die materielle Grundlage der individuellen
Reproduktion der Arbeiter gewährleistet. Der bürgerliche Ehevertrag
ist wie jeder Vertrag einer zwischen formal Gleichen, der dazu dient,
die Sphäre der Kleinfamilie formal aus der Konkurrenz herauszunehmen.
Dem einzelnen wird der Schein von Sicherheit gegeben, sich auch dann
reproduzieren zu können, wenn er seine Arbeitskraft gerade nicht
verkaufen kann, weil die Reproduktion vom Vertragspartner mit getragen
werden muß, wenn dieser gerade seine Arbeitskraft verkaufen kann. In
der Ehe ist man um einen gemeinsamen Vorteil bemüht, man gibt den
Standpunkt von Eigentümern untereinander auf. Ehe und Familie werden
Mittel zur Bewältigung von Anforderungen und Pflichten. Diese
Anforderungen treiben dazu, es praktisch zu finden, wenn einer von
Zweien zu Hause bleiben kann, um günstigere Reproduktionsbedingungen
zu schaffen.

In der individuellen Reproduktion findet eine Aufgabenteilung statt,
die oft anhand der Geschlechter aufgeteilt wird. Da der Mann in der
Regel der ist, der arbeiten geht oder gehen muß und die Frau dagegen
die Hüterin von Haus und Herd sein soll, ist es auch der Mann, der
abends zur Frau kommt und die wohlige Erholung erwartet, nachdem er
den Tag über ausgebeutet wurde. Die Frau ist dann seine
Reproduktionsgehilfin, sein Ruhepol und die Gegenleistung ist, sie und
die Kinder finanziell zu versorgen, was meistens für sie schlicht
heißt, im Haushalt den Mangel zu verwalten. Die Frau als Gebärende
gilt nur bedingt einsatzfähig, deshalb schätzen kapitalistische
Unternehmen die männliche Konstitution als ergiebiges Mittel der
verschleißträchtigen Leistungsverausgabung. Das hängt aber nicht an
den biologischen Notwendigkeiten, die noch recht klein zu halten wären
(Schwangerschaft, Stillen und Wochenbett), sondern an ideologischen
Vorstellungen mit denen man der Frau die Aufgaben der ewigen Hausfrau
und Mutter zusprechen will: ursprüngliche Mutterliebe und die zu
Schwache für das harte Leben jenseits von Küche und Schlafzimmer. So
werden manche Funktionen zu geschlechtsspezifischen Eigenschaften der
Personen gemacht, um sie so in bestimmte Aufgaben zu drängen.
Diese Rollenverteilung, in der der Mann als Familienernährer für die
Produktion und die Frau für die Reproduktion sorgen muß, war sogar
einmal gesetzlich festgeschrieben. Erst 1977 wurde der Begriff der
?Hausfrau? aus dem Gesetz gestrichen. Bis 1957 war der Mann befugt,
ein von der Frau eingegangenes Arbeitsverhältnis zu kündigen. 1976
wurde ein Paragraph des BGB abgeschafft, wonach die Frau nur dann
erwerbstätig sein durfte, wenn dies ?mit ihren Pflichten in Ehe und
Familie vereinbar? war. Wie nun genau die Rollenverteilung geschieht,
ob nun der Mann oder die Frau arbeiten geht, ob das nun in der Form
der Ehe oder als jeweils ?Ledige? abläuft ? die in der Familie
arbeitsteilig zu organisierende Aufgabe bleibt dieselbe.

Der Staat sorgt dafür, daß die individuelle Reproduktion im Privaten
bestehen bleibt. Sonst müßte er den Bereich seiner sozialen Aufgaben
ausdehnen. Ein Gewinn der Frauenbewegung ist z.B. die Einrichtung von
Kindergärten. Doch trotzdem besteht dort immer wieder ein Mangel.
Aus einer Liebe aus der sich nicht gleich eine ?for ever in love?
machen läßt, stiftet der Staat ein ewiges Verhältnis; einen Zustand,
in dem sich zwei vertraglich zu ihrer Liebe bekennen und dieses
Verhältnis per Vertrag zu einem Austauschverhältnis exklusiv und auf
Lebenszeit festlegen. ?Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die
Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet?
(§1353, Abs.1, BGB). Der Begriff der ehelichen Gemeinschaft beinhaltet
die Verpflichtung zu häuslicher Gemeinschaft, zum Familienunterhalt
(durch Arbeit und eigenes Vermögen), zu lebenslänglicher Einehe, zu
gegenseitiger Rücksichtnahme und zum Verzicht auf die Verwirklichung
eigener Interessen zugunsten der Ehe.

Manche finden es vielleicht sogar toll, sich noch eine ?außenstehende?
Instanz als Kontrollorgan in das Liebesverhältnis herein zu holen: Da
wo sie sich selbst die Treue nicht schwören können, aber sie aus
Eifersucht gern eine Treuegarantie hätten, schließt man einen Vertrag
ab, der einen genau dazu zwingen soll. Beim genauem Hinsehen merkt
man, daß auch der intimste Winkel bis ins Schlafzimmer hinein
gesetzlich geregelt ist. Noch 1967 verlangte der Bundesgerichtshof von
einer Frau, den ehelichen Beischlaf nicht teilnahmslos oder
widerwillig, sondern in Opferbereitschaft und Zuneigung zu vollziehen.

Der Bestand der Ehe und Familie reproduziert sich durch seine eigenen
Bedingungen. Familienmensch ist der Bestimmung nach jedes Mitglied der
bürgerlichen Gesellschaft. Der Familialismus, d.h. die
Uminterpretation der Funktionalisierung der Individuen für die
Kapitalreproduktion per Familie in ein Mittel zu ihrer
Selbstverwirklichung (als Mutter, Vater, Kind) durch die Beteiligten
selbst, ist für den Staat ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung
des sozialen Friedens und des politischen Zusammenhangs (des
?Gemeinwesens?). Die Familienmenschen betätigen und bestätigen sich
insofern als Staatsbürger. Sie setzen nämlich an sich selbst und
aneinander, ihren lieben Nächsten, die durch Kapital und Staat
erforderten Beschränkungen eigenhändig durch.

Mit der ökonomischen Abhängigkeit und der Koppelung mit Liebe wächst
man auf, die kennt man, die haust sich ein. Intimität kann man nicht
?nur so? erfahren: Zusammenleben und viel teilen wird durch den
Vertrag exklusiv und auf Dauer. Oft wird die Familienvorstellung auf
ein Naturprinzip gebracht: Welcher Typ bin ich und welcher paßt
entsprechend zu mir? Tips zur Partner- und Typberatung finden sich im
Jugendjournal Bravo genauso wie der Hinweis aufs Prekäre: Man muß halt
auch was einstecken, wenn man wen liebt. Und deshalb sollte man lieber
erst mal ?seine Erfahrungen machen? und nicht gleich den Erstbesten
heiraten. Und wenn es in der Ehe schief läuft gibt es ja immer noch
die Eheberatung.

Einerseits hebt ein Ehepaar durch Vertrag die Konkurrenz untereinander
auf, andererseits ist die Ehe durch diese Vertragsform natürlich nicht
der Konkurrenz entzogen. Ganz im Gegenteil, denn konzipiert ist dieser
Ehevertrag ja gerade auf sein Ende hin: Nämlich dann, wenn der
Scheidungsrichter über die Besitzverhältnisse urteilt und das
Jugendamt prüft, bei wem die Kinder bleiben sollen. Da ist mit dem
Vertrag schon der Fall mitbedacht, daß ein Ehepartner arbeitslos wird
oder sich scheiden lassen will. Auch wenn die Zuneigung weg ist,
bleibt die Ehe. Es ist zwar möglich die Scheidung einzureichen, die
dann nach offizieller Prüfung und langer Trennungszeit auch bewilligt
werden kann, aber es bleibt trotzdem die Verpflichtung füreinander zu
sorgen, d.h. Unterhalt zu zahlen.

Zu eigen macht sich ein Paar den Zweck seiner Ehe, wenn es die
Anforderungen, die ihm die kapitalistische Produktionsweise
aufherrscht, der Liebe wegen meistern will. Wenn die Partner aus und
für ihre Liebe das auf sich nehmen, was die Produktionsweise ihnen an
Gemeinschaftsleben abverlangt, dann machen sie den äußeren Zwang zum
integralen Bestandteil der Liebe und des Willens. Das Paar erträgt die
Mangelverwaltung, und dann kommt es eben nur darauf an, daß er das
Geld nicht versäuft und notfalls sie die Doppelbelastung ertragen muß
und auch mal arbeiten geht. Die Höhe des Lohns bestimmt dann doch
darüber, wieviel Annehmlichkeit im Verkehr mit dem anderen Geschlecht
möglich ist. Und wenn ein ständiger Mangel verwaltet wird, kommt es
dabei oft zu Streit.


Bei diesem Text handelt es sich um ein Seminarreferat aus dem Jahr 2000

Quelle: www.junge-linke.de 

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